AH-7921
synthetisches Opioid
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AH-7921 ist eine synthetisch hergestellte chemische Verbindung aus der Gruppe der Opioide.[2]
| Strukturformel | |||||||||||||
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| Allgemeines | |||||||||||||
| Name | AH-7921 | ||||||||||||
| Andere Namen |
3,4-Dichlor-N-[(1-dimethylamino)cyclohexylmethyl]benzamid | ||||||||||||
| Summenformel | C16H22Cl2N2O | ||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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| Eigenschaften | |||||||||||||
| Molare Masse | 329,27 g·mol−1 | ||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | |||||||||||||
Geschichte
AH-7921 wurde zum ersten Mal in den 1970er Jahren von einem Team von Allan and Hanburys (heute GlaxoSmithKline) synthetisiert.[3]
Pharmakologie
AH-7921 wirkt hauptsächlich an den µ-Rezeptoren. Die analgetische Potenz, die immer im Vergleich zu Morphin gilt, liegt etwa bei 0,8 nach oraler Gabe.[4]
Verwendung
AH-7921 wird nicht in der Medizin verwendet. Es wird von wenigen Research-Chemicals-Shops vertrieben und auch teilweise in geringer Dosis Räuchermischungen zugesetzt, welche auch Cannabinoidmimetika enthalten und zum Missbrauch als Rauschmittel gedacht sind.[5]
Rechtslage
Am 25. September 2014 hat die EU unter anderem AH-7921 verboten.[6][7] Die EU-Staaten hatten anschließend ein Jahr Zeit das Verbot umzusetzen.[8] In Deutschland wurde AH-7921 mit der 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 5. Dezember 2014 in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen.[9] Die Herstellung und der Verkauf der Substanz ist seitdem untersagt.