Adolf Nies
deutscher SS-Oberscharführer
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Adolf Friedrich Nies (* 10. Februar 1905 in Weilburg; † 18. August 1994 in Leichlingen) war ein deutscher SS-Oberscharführer und als Arrestaufseher im Bunker des KZ Flossenbürg eingesetzt.
Leben
Adolf Nies war ein Sohn des Bahnhofvorstehers August Nies.[1] Von 1911 bis 1916 besuchte er die Volksschule, zuerst im Weilburg und dann in Neukirchen und anschließend das Gymnasium in Wetzlar, das er nach der 6. Klasse im Jahre 1923 verließ. Nach dem Besuch des Gymnasiums widmete sich der Angeklagte dem Maschinenbaustudium am Polytechnikum in Friedberg. Nies legte am Polytechnikum die Vorprüfung ab. Das Maschinenbaustudium dauerte bis 1928 oder 1929. Nach der Aufgabe des Studiums war Nies arbeitslos.[1]
Seit 15. Februar 1933 gehörte er der Allgemeinen SS an. Zum 1. Mai 1933 trat Nies der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.495.754).[2] Seit Februar 1936 arbeitete Nies als hauptamtlicher Brandschauer des Landratsamtes Usingen.[1]
Während des Zweiten Weltkrieges wurde Nies am 3. Januar 1940 zur Waffen-SS einberufen und zwar zur SS-Totenkopf-Standarte in Radom. Er erhielt dort die infanteristische Grundausbildung, kam sodann im Mai 1940 nach Holland und wurde von dort nach Dachau versetzt.[3] Von Oranienburg aus, wohin Nies in der Zwischenzeit gekommen war, wurde er am 1. Oktober 1940 wieder entlassen und übte sodann seinen bisherigen Beruf als Brandschauer beim Landratsamt in Usingen weiter aus.
Am 20. Januar 1941 wurde Nies erneut zur Waffen-SS einberufen und zwar zur Dienstleistung im KZ Flossenbürg. Nies leistete zuerst Dienst als Wachmann.[3] In dieser Eigenschaft war er sowohl auf den um das Lager herum aus Granitsteinen errichteten Wachttürmen als auch bei Außenkommandos tätig. Schließlich wurde er zur Lagerkommandantur versetzt und kam als Hilfsblockführer in das Lager selbst. Im August oder September 1942 wurde Nies in den Arrestbau kommandiert, in dem SS-Unterscharführer Mäser die Leitung hatte. Nach dessen Versetzung wurde Nies Arrestverwalter. Neben dem Angeklagten als verantwortlichem Arrestverwalter war auch noch SS-Unterscharführer Christian Mohr im Arrest tätig.[3]
Zusammen mit dem Unterscharführer Mohr hat Nies mindestens sieben Frauen, nämlich einmal sechs und einmal eine einzige Frau durch Erhängen hingerichtet. Nies führte diese Frauen vor, legte ihnen die Schlingen um den Hals und betätigte das Fallbrett. Der Rest der 20 Hinrichtungen, bei denen Nies mitgewirkt hat, waren Männer. Von diesen hat Nies zusammen mit Mohr mindestens zwei durch Erhängen selber hingerichtet, während die übrigen erschossen oder von Häftlingen aufgehängt wurden.[4]
Im Herbst 1944 kam Nies als Kommandoführer in das Außenlager Bayreuth. Nach dem Fluchtversuch eines Häftlings wurde er in gleicher Funktion in das Außenlager Mittweida versetzt.[5]
Nachkriegszeit
Nach dem Krieg geriet Nies in amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus der er am 1. Mai 1946 in Auerbach in der Oberpfalz entlassen.[6] In dem im Sommer 1946 angelaufenen Entnazifizierungsverfahren verschwieg Nies, dass er während des Krieges in einem Konzentrationslager Dienst geleistet hatte, obwohl seine Tätigkeit als Wachmann in Usingen bekannt war. Er schilderte damals genau, wo er während des Krieges im Einzelnen gewesen sei. Der Wahrheit zuwider gab er u. a. an, dass er im Januar 1941 vom SS-Nachrichten- und Ersatzausbildungsbataillon Nürnberg mit Gestellungsort Flossenbürg einberufen worden und nach dem Einkleiden sofort von Flossenbürg nach Nürnberg verlegt worden sei.[6]
Der Angeklagte wurde schließlich am 12. April 1948 auf Grund der falschen Angaben in die Gruppe III der Minderbelasteten eingereiht und ihm auferlegt, bis 1. Juli 1948 eine Geldbuße von 500 Reichsmark zu bezahlen. Er bekam eine Bewährungszeit von einem halben Jahr, auch wurde ihm die Ausübung verschiedener Berufe verboten.[6]
Kurz nach dieser Entscheidung wurde aber dann doch bekannt, dass der Angeklagte in einem Konzentrationslager Sonderaufträge durchgeführt hatte und für den Flossenbürg-Hauptprozess im Internierungslager Dachau als Beschuldigter vergeblich gesucht worden war. Gegen den Angeklagten wurden polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Am 30. Juni 1948 wurde er von der hessischen Gendarmerie vernommen. Nies gab an, dass er zu keiner Zeit Dienst in irgendeinem Konzentrationslager gemacht habe, insbesondere zu keiner Zeit im Konzentrationslager Flossenbürg gewesen sei, weder besuchsweise noch ständig.[6]
Nies wurde nach der Vernehmung dem zuständigen Amtsrichter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt. Der Haftbefehl wurde jedoch abgelehnt. Daraufhin hat die Spruchkammer in Usingen am 1. Juli 1948 durch einstweilige Anordnung bestimmt, dass Nies sofort zu verhaften sei. Der Angeklagte hatte von dieser Maßnahme auf Umwegen Kenntnis erlangt und flüchtete noch am gleichen Tage.[6]
Am 13. Juni 1950 erließ das Amtsgericht Usingen gegen Nies Haftbefehl wegen einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des Mordes. Trotz der in den folgenden Jahren laufend durchgeführten Ermittlungen gelang es dem Angeklagten, sich verborgen zu halten. Erst als die Ehefrau ihren Mann am 1. März 1954 von Usingen nach Velbert polizeilich abmeldete, konnte Nies schließlich am 2. März 1954 bei der Siedlergemeinschaft in Heiligenhaus festgenommen werden.[6]
Am 14. November 1955 wurde Nies vom Landgericht Weiden wegen Beihilfe zum Mord vom 20 Menschen zu 4 Jahren Zuchthaus.[1][7] Das Urteil wurde am 27. Juni 1956 rechtskräftig. Im selben Tag trat Nies seine Haftstrafe in der JVA Straubing. Im Jahr 1958 wurde er bedingt aus der Haft entlassen.
Literatur
- KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Stiftung Bayerische Gedenkstätten (Hrsg.): Konzentrationslager Flossenbürg 1938–1945. Wallstein Verlag, Göttingen 2008, ISBN 978-3-8353-0435-2 (Katalog zur ständigen Ausstellung).
- LG Weiden, 14. November 1955. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. XIII, bearbeitet von Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1975, Nr. 422.