Altbergbau
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Der Begriff Altbergbau wird je nach Bergbauregion und Bergrevier unterschiedlich verwendet oder definiert.[1] Einerseits ist von Altbergbau immer im Sinne eines stillgelegten Bergbaus die Rede, dessen Objekte nicht mehr bergbaulich genutzt werden[2] und in der Regel nicht mehr der Bergaufsicht[ANM 1] gemäß dem jeweiligen Berggesetz unterliegen.[1] Meist werden mit Altbergbau Gelände, Grubengebäude und Bergbaufolgelandschaft eines vergangenen Bergbaus bezeichnet.[3] Altbergbau kann aber auch im Wortsinne von historischem Bergbau oder vorindustriellem Bergbau verstanden werden.[4] Für diesen Altbergbau existiert kein Rechtsnachfolger im Sinne des jeweiligen Bergrechts.[1] Grundsätzlich gilt, dass der Bergbau oder die bergbauliche Tätigkeit von heute zum Altbergbau von morgen wird.[2]


Grundlagen
Bereits in der Zeit der ersten steinzeitlichen Besiedlung wurde in Europa Bergbau betrieben.[5] Die bergbaulichen Tätigkeiten wurden ab dem 2. Jahrtausend der heutigen Zeitrechnung intensiviert.[6] Dabei wurden mehrere tausend Stollen aufgefahren und Schächte erstellt.[4] Allein im Land Nordrhein-Westfalen sind im Laufe der Jahrhunderte etwa 60.000 bis 70.000 Tagesöffnungen erstellt worden.[7] Die erstellten Grubengebäude hatten zum Teil sehr umfangreiche Ausmaße.[4] Alleine in Nordrhein-Westfalen betrifft das ein Gebiet, in dem oberflächennaher oder tagesnaher Bergbau betrieben wurde, eine Fläche von mehreren hundert Quadratkilometern.[8] Um die Grubenbaue zu bewettern und vom Grubenwasser freizuhalten, wurden sehr komplexe Bewetterungssysteme und Entwässerungssysteme erstellt.[4] Bis ins 19. Jahrhundert wurden die bergbaulichen Tätigkeiten oberhalb des Grundwasserspiegels und nur in geringen Teufen durchgeführt.[6] Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann der Übergang zum Tiefbau.[9]
Der Abraum wurde auf Halden in der Nähe des jeweiligen Bergbaubetriebes verkippt.[4] In den Bergrevieren, in denen Erz abgebaut wurde, wurden zusammen mit dem Abraum auch die Aufbereitungsrückstände aufgeschüttet.[10] Die so aufgeschütteten Reststoffe waren oftmals mit Schwermetallen wie Quecksilber[ANM 2] durchsetzt. Dies lag an den damaligen Methoden der Erzaufbereitung und Erzverhüttung,[ANM 3] die ebenso wie die damalige Erzgewinnung nur wenig effektiv waren.[11] Je nach Bodenbeschaffenheit und Zusammensetzung des Bodens wurde das Quecksilber im Boden mobilisiert.[12] Nach Beendigung des Betriebes wurden die alten Grubenbaue und Tagesöffnungen entweder gar nicht oder nur unzureichend verwahrt.[6] Dies erfolgte zur damaligen Zeit in der Regel mit Lockermassen.[13]
Auswirkungen
Die durch den tagesnahen Bergbau entstandenen, nur gering gesicherten, Hohlräume verlieren im Laufe der Jahre an Stabilität.[14] Besonders problematisch wird dies, wenn in die Hohlräume Oberflächenwasser eindringt.[15] Kann das Wasser dann aufgrund von Querschnittseinengungen nicht abfließen, so kommt es zu Rückstauungen.[16] Das Wasser füllt nun die Hohlräume und wirkt so zunächst als Versatz.[15] Das angestaute Wasser löst, je nach Gebirge, Sulfide oder andere Stoffe aus dem Gestein heraus.[17] Je nach Zusammensetzung der vorhandenen Lockermassen können sich diese mit dem Wasser zu Schlamm vermischen.[16] Werden die mit Wasser gefüllten Hohlräume entwässert, kann eine Suffosion eingeleitet werden.[15] Das abfließende Wasser entwickelt hohe Schleppkräfte, infolgedessen kommt es zu starken untertägigen Massenumlagerungen.[16] Dies kann zur Zerstörung der Umgebung des Hohlraumes führen.[15] Dadurch kommt es zu weiteren Verbrüchen.[16] Hierdurch wird das Deckgebirge mechanisch stark beansprucht.[18] Durch Spannungen im Gebirge kommt es wiederum zu Rissen und Spalten im Deckgebirge.[19] Durch den tiefen Bergbau sind im Laufe der Jahre Bergsenkungen entstanden, die ein Problem für die Oberflächenentwässerung darstellen.[20] Nach Beendigung der Wasserhaltung kommt es beim tiefen Bergbau zum Anstieg des Grubenwassers, was zu Bodenhebungen führt.[20] Bei den Bergehalden kommt es im Laufe der Jahrhunderte zu Verwitterungen und Auslaugungen.[21] Dadurch werden die in den Aufschüttungen vorhandenen Schwermetalle mobilisiert.[22] Bei der Zerkleinerung der Erze wurden die Stäube durch Verwehung weiter ins Umland getragen.[21] Aber auch von den Halden können durch Verwehungen erzhaltige Stäube oder aus der Verhüttung stammende Schlackenstäube abgetragen und weiter ins Umland verteilt werden.[23] In ehemaligen Steinkohlebergbauregionen kommt es teilweise zu übertägigen Methangasaustritten.[20]
Folgewirkungen und Folgeschäden

Die durch den Altbergbau und Objekte des Altbergbaus hervorgerufenen Folgewirkungen sind recht umfangreich.[24] Sie reichen von Nutzungseinschränkungen für die betroffenen Areale, über Beschränkungen der wirtschaftlichen Entwicklung, bis hin zu Umweltbeeinträchtigungen.[25] Aufgrund des oftmals weiträumigen Abbaus der Lagerstätten kommt es zu Eingriffen in die Standsicherheit der jeweils betroffenen Tagesoberfläche.[2] Durch Verbrüche, die im Bereich der untertägigen Hohlräume entstehen, können sich die Auswirkungen bis nach über Tage durchsetzen und dadurch einen Tagesbruch verursachen.[26] Es können sich Spalten oder Senkungen bilden.[16] Durch den Grubenwasseranstieg nach Beendigung des tiefen Bergbaus entstehende Bodenhebungen können zu Folgeschäden an Gebäuden führen.[20] In Bergbaugebieten, in denen vorher Uran bzw. Radium abgebaut wurde, kann durch Mikrorisse im Deckgebirge, die als Folgeerscheinung des Bergbaus auftreten, Radon 222 bis an die Tagesoberfläche durchdringen.[19] Dieses Radon kann in Wohnhäuser, die sich in diesem Gebiet befinden, eindringen und sich dort anreichern.[18] Bei nur unzureichend verfüllten Schächten kann es passieren, dass die Verfüllsäule aus Lockermassen absackt und somit ein Schachtverbruch entsteht.[13] Unverfüllte Hohlräume sind eine ständige zeitlich nicht vorhersagbare Geländegefährdung.[27] Sie führen oftmals zu Baukatastrophen und somit zu Bergschäden an Gebäuden.[15] Erschwerend kommt hierbei noch hinzu, dass das Auffinden und die Begrenzung[ANM 4] dieser Hohlräume oftmals mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.[28] Aus den untertägigen Hohlräumen können Schlamm- und Ockerfluten auslaufen und zu Schäden führen.[16] Durch aus dem Haldenmaterial ausgelaugte Schwermetalle kommt es zu Kontamination von Böden. Dadurch wird die stoffliche Beschaffenheit der Böden nachhaltig beeinträchtigt.[22] Die Schwermetallanreicherungen im Boden bewirken lokal einen erhöhten Gehalt in den Nutzpflanzen.[23] Zudem kommt es vor, dass sich schwermetallresistente Gräser entwickeln und auf den schwermetallangereicherten Böden gedeihen.[21] Die Galmeiflora ist örtliches Relikt jahrhundertelanger Bergbautätigkeit, welche gewisse Elemente im Boden angereichert und damit eine einzigartige ökologische Nische geschaffen hat.[29] Bei Tieren, die diese Pflanzen fressen, führt dies ebenfalls zu Anreicherungen von Schwermetallen im Körper.[22] Für Nadel- und Laubbäume ist der oftmals hohe Schwermetallgehalt im Boden zu toxisch, sodass sie auf solchen Böden nicht wachsen können.[21] Letztendlich gelangen ausgelaugte Umweltgifte über das Wasser und die Pflanzen und die Tiere in die menschliche Nahrungskette. (Bioakkumulation)[22]
Betroffene Bereiche
Die bedeutendsten Hinterlassenschaften aus dem Altbergbau befinden sich in einem langgestreckten Bereich Europas, in dem Steinkohle abgebaut wurde.[6] Besonders viele findet man im südlichen Ruhrgebiet.[14] Aber auch in den Gebieten, in denen Erze abgebaut wurden, gibt es altbergbauliche Hinterlassenschaften.[22] Stark betroffen ist hier das Erzgebirge und teilweise auch die Region um Chemnitz und Dresden.[25] In Österreich gehören etwa 90 Prozent aller Altbergbaue zum tagesnahen Altbergbau.[1] In der Regel gibt es über ältere tagesnahe Abbauhohlräume keine Karten.[15] Das führt dazu, dass spätere Eigentümer erst im Nachhinein von den Schäden erfahren.[22]
Lokalisierung
Für die Lokalisierung und Untersuchung von Altbergbaugebieten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.[30] Neben der Nutzung von Kartenwerken kommen auch technische Maßnahmen zur Anwendung.[31]
Aufzeichnungen
Eine Möglichkeit der Lokalisierung sind Lagerstättenkarten und / oder bergmännische Risswerke.[32] Hierzu zählen markscheiderische Altrisse, betriebliche Risswerke und bergbehördliche Kartenwerke.[30] Allerdings gibt es für viele historische Grubenbaue aus unterschiedlichen Gründen und Ursachen keinerlei Risswerke.[26] Die ersten verwertbaren Risswerke wurden erst im 17. Jahrhundert erstellt und nach der Besetzung Deutschlands gegen Ende des 18. Jahrhunderts von den Franzosen gezeichnet.[6] In Jahren 1787 bis 1797 fertigte der aus dem Harz stammende Markscheider Niemeyer die als Carte speciale des mines bekannte Bergbaukarte für das märkische Revier an.[33] Die erstellten Risswerke waren aber oftmals nur unvollständig.[6] Häufig wurden in den Betriebsphasen die Rissunterlagen nicht vollständig oder unkorrekt von den Originalrissen nachgetragen.[24] Seit dem Jahr 1840 wurden vermehrt Bergbau-Akten und Risswerke gesammelt und archiviert.[6] Jedoch wurden durch Kriegswirren, Hochwasser und andere Schadensereignisse viele Risswerke vernichtet.[26] Selbst Risswerke aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, insbesondere Risswerke aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs und der Nachkriegszeit, hatten oftmals nur geringe Aussagefähigkeit.[34] Zudem wurden später bei der Umstellung der Karten auf digitalisierte Karten viele Planinhalte, die auf den früheren Bergbau hinwiesen, nicht mit in den neuen digitalen Kartenbestand[ANM 5] übernommen.[35] Alle dies sind Gründe, dass oftmals nur bruchstückhafte Informationen über die alten Bergwerksbetriebe vorhanden sind.[36]
Untersuchungen
Eine Möglichkeit besteht in der Untersuchung und Analyse von Schadensereignissen.[30] So gibt es mehrere numerische Ansätze zur quantitativen Modellierung von Tagesbrüchen um deren Verbruchsparameter an der Tagesoberfläche abschätzen zu können.[37] Eine weitere Möglichkeit sind historische und aktuelle Luftbilder und Fotografien.[30] Auch lassen sich durch den Einsatz neuer Techniken, wie z. B. IR Drohnen, alte Tagesschächte orten.[31] Weitere Möglichkeiten zur Lokalisierung von Altbergbauen sind Baugrundgutachten, geotechnische Berichte und die Ergebnisse aus Bohrdatenbanken.[30] Aber auch die Kombination aus geophysikalischer Flächenerkundung[ANM 6] und direkten bohrtechnische Aufschlüsse bieten Erkenntnisse über das Vorhandensein von Altbergbauen.[31] Werden unterirdische Hohlräume im Bereich von Baugründen durch Bohrungen erschlossen, so muss die Größe dieser Hohlräume vermessen oder abgeschätzt[ANM 7] werden.[28] Dies lässt sich in der Regel gut durch eine untertägige Erkundung der Hohlräume bewerkstelligen.[38] Aus den bei Befahrung gewonnenen Erkenntnissen über die Felsqualität und der Größe des Hohlraumes lassen sich Rückschlüsse auf die zu erwartenden Standzeiten ziehen.[28]
Weitere Vorgehensweise
Risikobewertung
Im Anschluss an die Lokalisierung erfolgt die Risikobewertung des jeweiligen Altbergbaus.[39] Dies lässt sich jedoch nur durch eine genaue Untersuchung der Örtlichkeit bewerkstelligen.[6] Dabei werden im Rahmen der geotechnischen Bewertung die möglichen Einflussbereiche der ehemaligen Bergbauaktivitäten festgelegt.[20] Im Zuge dieser Bewertung müssen Bereiche abgegrenzt werden, bei denen die Standfestigkeit des Deckgebirges nicht oder nur eingeschränkt gewährleistet werden kann.[2] Bei der realistischen Abgrenzung der Gefährdungsbereiche sind neben den bergbaulichen Gegebenheiten auch geologische Verhältnisse und die geomechanischen Eigenschaften der Gesteine zu beachten.[6] Anhand einer Risikoanalyse werden nun die möglichen Schadensereignisse spezifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeit des möglichen Schadensereignisses abgeschätzt und das mögliche Schadensausmaß ermittelt.[20] Anhand der ermittelten Daten müssen dann die zu ergreifenden Maßnahmen, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit dienen, unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzung der Tagesoberfläche bestimmt werden.[40]
Sicherung, Sanierung, Verwahrung
Im Anschluss an die Risikobewertung erfolgt je nach Zustand des Altbergbaugebietes eine vorläufige oder auch, falls möglich, dauerhafte Sicherung des betroffenen Areals.[2] Hierbei werden unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen angewendet, die, je nach Zustand des betroffenen Areals, entweder oberflächennahe oder tiefgreifende Lösungen[ANM 8] erfordern.[40] Welche Maßnahme dabei zu treffen ist, hängt vom Einzelfall ab und wird in einer vorhergehenden fachlichen Bewertung der Gefahrenlage festgelegt.[2] Wo erforderlich und machbar erfolgt die Sanierung der betroffenen Altbergbaubereiche.[39] Hierbei werden die zu treffenden Maßnahmen der aktuellen und geplanten Nutzung der Tagesoberfläche angepasst.[2] So werden Hohlräume und Verbruchszonen z. B. bei Schachtverbrüchen entsprechend dem Stand der Technik verwahrt.[8] Dabei müssen die getroffenen Maßnahmen möglichst wartungs- und überwachungsfrei ausgeführt werden.[2] Mit Schwermetallen kontaminierte Böden müssen mit geeigneten Maßnahmen wieder aufbereitet werden, um eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern.[41]
Nachnutzung
Je nach Beschaffenheit und Zustand können Teile des Altbergbaus zu unterschiedlichen, auch nichtbergbaulichen Zwecken weiter genutzt werden.[42] Eine Möglichkeit der Nachnutzung ist es, die ehemaligen Bergwerksanlagen zu Besucherbergwerken umzubauen.[43] Dort können, je nach Erhaltungszustand, Teile der Tagesanlagen und auch Teile des Grubengebäudes besichtigt werden.[10] Im Zuge der Energiewende lassen sich die intakten Untertageanlagen zu Pumpspeichern umfunktionieren, um somit das Bergwerk als Pumpspeicherkraftwerk zu nutzen.[42] Eine weitere Möglichkeit der energetischen Nutzung ist die Erdwärmegewinnung aus dem warmen Grubenwasser ehemaliger Steinkohlenbergwerke.[44] Es gibt auch ehemalige Stollenbergwerke, die heute als Heilstollen genutzt werden.[45]
Rechtliche Konsequenzen
Über den Altbergbau ist nur wenig bekannt, alte Tagesöffnungen und untertägige Hohlräume müssen häufig erst noch erforscht werden.[30] Für die Bergbehörden ist die Gefahrenerforschung dieser Altbergbaurelikte ein Teil ihrer Amtspflicht.[7] Beim Bergbau ohne Rechtsnachfolger kommt die Polizeiordnung des jeweiligen Bundeslandes zur Anwendung.[46] Neben der Amtshaftung für die Bergbehörden[47] gibt es auch in bestimmten Fällen strafrechtliche Konsequenzen für Vorgesetzte und Mitarbeiter von Betrieben.[7] Strafrechtliche Tatbestände können fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung sein.[47] Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann auch eine zivilrechtliche Haftung der Bergbehörde bestehen.[7] Problematisch werden die durch Altbergbau hervorgerufenen bergbaubedingten Belastungen für die betroffenen Regionen insbesondere dann, wenn es keine Rechtsverantwortlichen gibt.[25]
Literatur
- Helmut Wilsdorf: Kulturgeschichte des Bergbaus. Ein illustrierter Streifzug durch Zeiten und Kontinente. Verlag Glückauf, Essen 1987, ISBN 3-7739-0476-2.