Amt Gehren

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Das Amt Gehren war ein Amt in der Schwarzburg-Sondershäuser Oberherrschaft.

Das Amt Gehren war ein Reichslehen und entstand 1564 durch die Teilung des Amtes Schwarzburg. Es bestand ursprünglich aus den Orten (einzelne Siedlungen sind erst später entstanden):

Die mit (*) gekennzeichneten Orte kamen nach Auflösung des Amtes zum Justizamt Großbreitenbach.[1]

1850 erfolgte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Für die Verwaltung war nun der Verwaltungsbezirk Arnstadt, für die Rechtsprechung war nun das Justizamt Gehren und das Justizamt Großbreitenbach zuständig.[2]

Einzelnachweise

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