Amt Weener

Verwaltungseinheit des Landes Hannovers From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amt Weener war eine Verwaltungseinheit des Königreichs Hannover in der Landdrostei Aurich. Bis 1852 nahm das Amt auch Aufgaben der Justiz wahr und war diesbezüglich der Justizkanzlei Aurich nachgeordnet. Es ging 1885 im Kreis Weener auf.

Amt Weener
Sitz Weener
Bezirk Landdrostei Aurich
Gerichtsbezirk (ab 1852) Amtsgericht Weener
Bestandszeitraum 1817–1885
Nachfolger Kreis Weener
Einwohner 12.153 (1852)[1]

Geschichte

Das Rheiderland auf deutscher Seite war bis 1808 auf die fürstlich-ostfriesischen (später preußischen) Ämter Emden und Leerort aufgeteilt. Während der Herrschaft Napoleons wurde es dem Département Ems-Occidental zugeordnet und auf die neugebildeten Kantone Jemgum im Norden und Weener im Süden aufgeteilt. Nachdem Ostfriesland in Folge des Wiener Kongresses an das Königreich Hannover gefallen war, wurden dort mit Verordnung vom 24. Juni 1817 zwölf Ämter gebildet, darunter die Ämter Jemgum und Weener.[2]

Das Amt Weener bestand aus der Amtsvogtei Weener (Untervogteien Weningermoor, Weener und Stapelmoor) sowie der Amtsvogtei Bunda (Untervogteien Wymeer und Bunda). Den Untervogteien waren insgesamt 29 Ortschaften untergeordnet.

Die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 1852 führte zur Gründung des Amtsgerichts Weener, dem fortan die Gerichtsbarkeit für den Raum oblag. Das Amt umfasste nun 15 Ortschaften mit Landgemeindestatus, nämlich Bunde, Beschotenweg, Bunderhee, Bunder Neuland, Charlotten-Polder, Boen, Diele, Holthusen, Stapelmoor, Vellage, Wymeer, Weener, St. Georgswold, Kirchborgum und Weenermoor.[1]

Am 27. März 1859 wurde das Amt Jemgum aufgelöst und dessen Gebiet und Verwaltung dem Amt Weener übertragen.[3] 1885 wurde aus dem Amt Weener nach inzwischen preußischem Recht der Landkreis Weener gebildet. Mit dessen Auflösung 1932 kam das Gebiet zum Landkreis Leer.

Heute ist das Gebiet des früheren Amtes Weener Teil des niedersächsischen Landkreises Leer, aufgeteilt auf die Gemeinden Jemgum und Bunde sowie die Städte Weener und Leer, und gehört zum Amts- und Landgerichtsbezirk Aurich.

Literatur

Einzelnachweise

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