Amtsgericht Sandersleben

Amtsgericht im Herzogtum und Freistaat Anhalt mit Sitz in Sandersleben From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amtsgericht Sandersleben war von 1879 bis 1945 ein Amtsgericht im Herzogtum und Freistaat Anhalt mit Sitz in Sandersleben.

Geschichte

Im Herzogtum Anhalt bestand in Köthen das Kreisgericht Köthen (mit der Kreisgerichtskommission Sandersleben) als Gericht erster und das Oberlandesgericht Dessau als Gericht zweiter Instanz.

Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand reichsweit eine neue Gerichtsstruktur.[1] An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das gemeinsame Oberlandesgericht Naumburg nachgeordnet war. Das Herzogtum Anhalt bildete den Sprengel des Landgerichtes Dessau. Unter den elf Amtsgerichten dieses Landgerichtes befand sich unter anderem das Amtsgericht Sandersleben. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben.

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Sein Sprengel umfasste 7219 Gerichtseingesessene. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Amtsgericht stillgelegt und danach nicht wieder eröffnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

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