Andreas Mosbacher

deutscher Jurist, Richter am Bundesgerichtshof From Wikipedia, the free encyclopedia

Andreas Mosbacher (* 14. Februar 1967 in Mainz)[1] ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und seit 2013 Richter am Bundesgerichtshof.

Universitärer Werdegang

Mosbacher studierte von 1988 bis 1993 an den Universitäten Heidelberg und Köln Rechtswissenschaft und Philosophie.[1] Anschließend war er von 1993 bis 1995 zwei Jahre lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Georg Küpper am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Potsdam tätig,[1] wo er im Jahre 1999 mit der seine beiden Studienfächer verbindenden Arbeit Strafrecht und Selbstschädigung: die Strafbarkeit „opferloser“ Delikte im Lichte der Rechtsphilosophie Kants zum Dr. jur. promoviert wurde.[1][2]

Justizlaufbahn

1998 trat Mosbacher als Richter auf Probe in den Justizdienst ein und wirkte in der Folgezeit am Amtsgericht Charlottenburg, bei der Staatsanwaltschaft Berlin und am Landgericht Berlin.[3] Im Juni 2001 erfolgte seine Ernennung als Richter auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht Berlin,[1] wo er zunächst als Beisitzer einigen Zivil- und Strafkammern angehörte.[3] Von April 2004 bis Dezember 2006 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs abgeordnet.[1] Nach seiner Rückkehr an das Landgericht Berlin wurde ihm 2007 erst die kommissarische Leitung einer Großen Strafkammer und kurz darauf einer Wirtschaftsstrafkammer übertragen.[3] Im Oktober 2007 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert,[3] als welcher er verschiedene Strafkammern leitete,[3] insbesondere eine große Wirtschaftsstrafkammer.[4]

Im März 2012 wurde Mosbacher zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt.[5] Am 2. Mai 2013 erfolgte seine Ernennung und seine Zuweisung an den 1. Strafsenat.[3] Zum Jahr 2017 wechselte er in den 5. Strafsenat.[6][7]

Nebentätigkeiten

Mosbacher ist Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Revisionsrecht, an der Universität Leipzig[8] und war zudem als Lehrbeauftragter an der Universität Potsdam tätig.[4] Des Weiteren ist er Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht (NZWiSt) und Redaktionsmitglied der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), publiziert in Kommentaren insbesondere zum Neben- und Wirtschaftsstrafrecht sowie in Handbüchern und Fachzeitschriften und hält regelmäßig Fachvorträge.[4][9]

Mosbacher hat von Georg Küpper, seinem Doktorvater ein Lehrbuch zum Nebenstrafrecht übernommen, das 2022 im Springer Verlag erscheinen soll.[10]

Sonstiges öffentliches Wirken

Mosbacher gründete 2003 die Potsdamer Wilhelm von Humboldt Vereinigung zur Förderung der Rechtsphilosophie, deren Vorsitzender er seitdem ist.[1] Als Mitglied im Arbeitskreis Corporate Compliance des Institute for European Affairs[11] ist er Mitverfasser des Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption.[12] Im Jahr 2012 gründete Mosbacher die Berliner Walter-Serner-Gesellschaft zu Ehren des 1942 von den Nationalsozialisten erschossenen Autors.[13] Im Jahr 2016 verfasste er den Aufsatz „Wie primitive Urmenschen“ – eine späte Entschuldigung (Neue Juristische Wochenschrift 2016, S. 30 ff.), in welchem er sich im Namen des Bundesgerichtshofs für dessen in den 1950er Jahren gefällte „Zigeunerurteile“ entschuldigte.[14]

Veröffentlichungen

  • Ignor, Alexander; Mosbacher, Andreas: Handbuch Arbeitsstrafrecht: Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko, 3. Aufl., Verlag Boorberg, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-415-05520-9
  • SchwarzArbG und AÜG in: Joecks, Wolfgang; Miebach, Klaus (Hrsg.): Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 7 Nebenstrafrecht II, Verlag C.H.Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-60297-9
  • Kapitel 12.4. Illegale Beschäftigung von Ausländern in: Achenbach, Hans (Hrsg.): Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl., Verlag C.F. Müller, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-8114-6019-5
  • §§ 95 bis 98 AufenthG in: Fritz, Roland; Vormeier, Jürgen (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Loseblatt, Verlag Luchterhand, ISBN 978-3-472-05322-4
  • 12. Abschnitt des OWiG in: Scherf, Uwe; Schmieszek, Hans-Peter; Viefhues, Wolfram (Hrsg.): Elektronischer Rechtsverkehr, Verlag C.F. Müller, Heidelberg 2006, ISBN 978-3-8114-3321-2
  • Lemke, Michael; Mosbacher, Andreas: Ordnungswidrigkeitengesetz Kommentar, 2. Aufl., Verlag C.F. Müller, Heidelberg 2005, ISBN 978-3-8114-0862-3
  • Mosbacher, Andreas: Strafrecht und Selbstschädigung: die Strafbarkeit „opferloser“ Delikte im Lichte der Rechtsphilosophie Kants, Dissertation, Verlag Springer, Berlin 2001, ISBN 978-3-540-41615-9

Einzelnachweise

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