Anna Schultz

deutsche Juristin und Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Hessen-Nassau From Wikipedia, the free encyclopedia

Leben

Anna Schultz wurde als Tochter des Militärmusikers und Gerichtsvollziehers Karl Julius Schultz (1843–1912) und dessen Ehefrau Friederike Brockhausen (1835–1916) geboren und besuchte die Höhere Töchterschule in Trier und das Mädchengymnasium Karlsruhe. Als 16-Jährige schloss sie sich der Frauenbewegung an und legte 1898 nach einem Privatunterricht als Externe am Königlichen Gymnasium Hersfeld das Abitur ab. Das Wintersemester 1904 im Fach Rechts- und Staatswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn besuchte sie als Gasthörerin und immatrikulierte sich 1905 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, weil sie in Bonn jeden einzelnen Dozenten um Erlaubnis bitten musste, seine Vorlesungen hören zu dürfen. Von Heidelberg aus wechselte Schultz zur Julius-Maximilians-Universität Würzburg, wo sie am 25. Februar 1907 als erste Jurastudentin gemeinsam mit Maria-Delia Droste die juristische Zwischenprüfung bestand. Im Mai ging sie nach Heidelberg zurück, um 1908 bei Georg Jellinek mit der Dissertation Der strafrechtliche Schutz des Kindes mit dem Ergebnis „cum laude“ zum Dr. jur. zu promovieren. Anschließend wurde sie für ein Jahr Geschäftsführerin bei der „Hamburgischen Zentrale für private Jugendfürsorge e. V.“ und leitete ab April 1910 die Frankfurter „Rechtsschutzstelle für Frauen e. V.“[2][3]. 1918 wurde sie in gleicher Funktion mit einem Privatdienstvertrag städtische Dienste übernommen. Zehn Jahre später wurde sie Beamtin auf Lebenszeit und im Jahr darauf zum Magistratsrat ernannt. Ihre Vorgesetzten weigerten sich, sie wegen der fehlenden Referendar- bzw. Assessorprüfung als Akademikerin anzuerkennen. Frauen wurden erst ab 1920 die Möglichkeit eingeräumt, die beiden juristischen Staatsprüfungen abzulegen.

Von 1921 bis 1925 hatte sie als Mitglied der Deutschen Demokratische Partei (1918 aus der Fortschrittlichen Volkspartei hervorgegangen) ein Mandat für den Nassauischen Kommunallandtag für den Regierungsbezirk Wiesbaden bzw. für den Provinziallandtag der Provinz Hessen-Nassau, wo sie einen Sitz im Beamten- und Eingabenausschuss sowie im sozialpolitischen Ausschuss hatte. Sie saß mit fünf weiteren Abgeordneten der DDP in dem Parlament[4].

Im November 1925 kandidierte sie erfolglos für den Kommunallandtag. Nach der Übernahme der Rechtsauskunftsstelle durch den Frankfurter Anwaltsverein im Juli 1933 wurde Schultz zum städtischen Fürsorgeamt versetzt, um dort unentgeltlich Rechtsberatung zu geben. Zum 1. April 1934 wurde sie auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933[5] in den Ruhestand versetzt. Diese Vorschriften ermöglichten den NS-Machthabern, unliebsame Personen aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.

Mitgliedschaften

Schriften

  • 1909 Der Strafprozessentwurf, die Gerichtsverfassungsgesetznovelle, die Jugendgerichte und die Schöffen, in: Die Frauenbewegung 15/1909, S. 27–28
  • 1910 Kriminalität und Psychopathologie des Weibes, in: Die Frauenbewegung 16/1910, S. 194–195
  • 1911 Zur Rechtsunkenntnis der gebildeten Frau, in: Die Frauenbewegung 17/1911, S. 28–29.

Literatur

  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 348.
  • Nassauische Parlamentarier. Teil 2: Barbara Burkardt, Manfred Pult: Der Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden 1868–1933 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau. Bd. 71 = Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen. Bd. 17). Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 2003, ISBN 3-930221-11-X, Nr. 72, S. 322.

Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI