Bank of Mauritius

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Die Bank of Mauritius (BOM; deutsch: Zentralbank von Mauritius; französisch: Banque de Maurice) ist die Zentralbank der Republik Mauritius.[1] Sie wurde im September 1967 als Zentralbank von Mauritius gegründet. Sie orientierte sich an der Bank of England und wurde mit Unterstützung von leitenden Angestellten der Bank of England gegründet.

Schnelle Fakten Zentralbank von Mauritius ...
Zentralbank von Mauritius
Bank of Mauritius
Land Mauritius
Hauptsitz Port Louis, Mauritius
Gründung 1967
Auflösung/Fusion {{{aufgelöst}}}
Präsident {{{präsident}}}
Währung Mauritius-Rupie
ISO 4217 MUR
Währungsreserven {{{waehrungsreserven}}}
Basisleihzinssatz {{{basisleihzinssatz}}}
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Website www.bom.mu
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Liste der Zentralbanken
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Zu ihren Aufgaben gehört die Ausgabe der mauritischen Währung, der Mauritius-Rupie.

Geschichte

Ursprünglich bestand der Zweck der Bank of Mauritius gemäß dem Bank of Mauritius Act von 1966 darin, „den internen und externen Wert der Währung von Mauritius und ihre interne Konvertierbarkeit zu sichern und ihre Politik auf die Schaffung monetärer Bedingungen auszurichten, die die Wirtschaftstätigkeit und den Wohlstand von Mauritius stärken“. Der Bank of Mauritius Act von 1966 wurde 2004 mit der Verabschiedung eines neuen Bank of Mauritius Act aufgehoben. Der Hauptzweck der Bank of Mauritius in diesem Gesetz bestand nun darin, die Preisstabilität zu wahren und eine geordnete und ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung von Mauritius zu fördern.[2]

Die Bank of Mauritius ist außerdem für die Formulierung und Umsetzung der Geldpolitik im Einklang mit stabilen Preisbedingungen verantwortlich. Es gibt einen geldpolitischen Ausschuss, der die Geldpolitik formuliert und festlegt. Dieser Ausschuss tagt unter dem Vorsitz des Gouverneurs.[2]

Aufgaben

Die Aufgaben der Bank von Mauritius sind auf die Erreichung ihrer gesetzlichen Ziele ausgerichtet. Insbesondere obliegen ihr unter anderem folgende Aufgaben:

  1. Geldpolitik betreiben und den Wechselkurs der Rupie unter Berücksichtigung einer geordneten und ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung von Mauritius steuern;
  2. Finanzinstitute in ihrem Zuständigkeitsbereich regulieren und beaufsichtigen, insbesondere Banken, Einlagen entgegennehmende Nichtbanken sowie Geldwechsler und Devisenhändler;
  3. Währungsausgabe;
  4. Bankgeschäfte für die Regierung und die Banken;
  5. Clearing, Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme von Mauritius verwalten;
  6. Devisenreserven von Mauritius verwalten;
  7. Geld- und damit verbundene Finanzstatistiken erheben, zusammenstellen und verbreiten;
  8. die Regierung in Finanzfragen beraten;
  9. das öffentliche Verständnis des Finanzsystems fördern und;
  10. das Kreditauskunftsbüro von Mauritius unterhalten.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

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