Basel IV

Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht wurden From Wikipedia, the free encyclopedia

Basel IV ist eine im Bankwesen anzutreffende Abkürzung für Eigenkapitalvorschriften, die im Dezember 2017 durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht wurden und das bereits 2010 beschlossene Regelwerk Basel III ergänzen. Offiziell werden diese als „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ bezeichnet.[1]

Einordnung

Die Bezeichnung als „Basel IV“ ist umstritten. In einer Rede im Jahr 2016 erklärte William Coen, damals Generalsekretär des Basler Ausschusses, seinem Verständnis nach wichen die Neuerungen hierfür nicht weitreichend genug von Basel III ab.[2]

Bei dem Beschluss handelt es sich um staatenübergreifendes Soft Law. Das bedeutet, er erlangt seine Bedeutung aus politischem Konsens, Peer pressure sowie regelmäßigen Berichten internationaler Organisationen wie dem Financial Stability Board[3] oder dem IWF zum Stand seiner Umsetzung. Rechtlich bindend wird er erst durch seine Übertragung in nationales Recht.

In der Europäischen Union wurde Basel IV weitestgehend durch die neuesten Fassungen der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) umgesetzt. Die CRD IV muss dabei als Richtlinie wiederum in bindendes Recht der EU-Mitgliedstaaten übersetzt werden. Eine Umsetzung in Deutschland, insbesondere durch Verschärfung des Kreditwesengesetzes, steht Stand Januar 2026 aus; der Finanzausschuss hat jedoch eine Beschlussempfehlung in den Bundestag eingebracht.[4] Mit einer vollständigen Umsetzung von Basel IV durch die US-amerikanische Regierung unter Donald Trump ist in naher Zukunft nicht zu rechnen.[5] Der Basler Ausschuss veröffentlicht regelmäßig Übersichten zum Stand der Umsetzung seiner Vorgaben, zuletzt im Oktober 2025.[6]

Kritiker der Reform, insbesondere aus dem Bankensektor, argumentieren, dass Basel IV eine Erhöhung des Eigenkapitals erfordere und damit die Geschäftstätigkeit von Banken ausbremse sowie das Wirtschaftswachstum mindere.[7] Vonseiten der Ökonomie wurde eingewandt, aufgrund ihrer Komplexität und einer Synchronisierung des Risikomanagements von Banken erhöhten die Regelungen systemische Risiken anstatt sie zu verringern.[8]

Anforderungen

Basel IV führt neue Standards ein, nach denen die Banken ihre Kapitalanforderungen berechnen müssen.[9] Das beinhaltet unter anderem Folgendes:[10]

  • Eine höhere Risikosensitivität der Standardansätze, insbesondere für Kreditrisiken
  • Eine standardisierte Untergrenze der risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA), so dass die Kapitalanforderung immer mindestens 72,5 % der Anforderung des Standardansatzes (Output Floor) betragen wird
  • Wegfall der Möglichkeit, interne Modelle für die Kapitalunterlegung von operationellen Risiken zu verwenden
  • Eine höhere Leveragequote für die Global Systematically Important Banks (G-SIBs), wobei die Erhöhung 50 % der risikobereinigten Kapitalquote entspricht.
  • Detailliertere Offenlegung der Reserven und anderer Finanzstatistiken.[11]

Die Reformen sollten ursprünglich im Januar 2022 in Kraft treten. Wegen der COVID-19-Pandemie wurde jedoch eine Verschiebung auf 2023 beschlossen.[12] Der Output Floor soll über einen mehrjährigen Zeitraum eingeführt werden. Zunächst soll er bei 50 % liegen, jährlich um 5 % steigen, und ab 1. Januar 2028 72,5 %. betragen. Zuvor muss jedoch die Umsetzung in nationales Recht erfolgen. Insgesamt werden – zum Teil deutlich – steigende Kapitalanforderungen für die Banken erwartet.[13]

Einzelnachweise

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