Beisitzrecht
Begriff aus dem historischen Erbrecht
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Das Beisitzrecht ist ein Begriff aus dem historischen Erbrecht. Es bezeichnet ein Nutzungsrecht des überlebenden Ehegatten an bestimmten, vom verstorbenen Ehegatten den gemeinsamen Kindern vererbten Nachlassgegenständen, insbesondere an Liegenschaften.
Im Freiburger Stadtrecht von 1520 wird das römische Noterbrecht mit deutschrechtlichen Instituten wie dem Ehegüterrecht kombiniert. An Stelle der altrechtlichen Verfangenschaft[1] tritt die sofortige Teilung der Gütermassen mit Beisitzrecht.[2]
Weblinks
- Badische Stadtrechte und Reformpläne des 15. Jahrhunderts. (PDF; 18 MB) Mitgeteilt und besprochen von Otto Gierke. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Neue Folge, Band III, S. 129–172, S. 146 ff.