Belegfrucht
Variante von durch Lebensmittelkonservierung haltbar gemachten Früchten, meist Obst
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Als Belegfrucht, üblich im Plural Belegfrüchte, bezeichnet man eine Variante von durch Lebensmittelkonservierung haltbar gemachten Früchten, meist Obst. Sie sind eine Handelsform von kandierten Früchten, die insbesondere zum Belegen (Garnieren) von Torten und Backwaren als Dekor verwendet werden.
Zubereitung
Zur Vorbereitung werden reife Früchte gereinigt und von Stielen, Kernen und Steinen befreit und zerkleinert. Je nach Art werden sie roh, blanchiert oder vorgekocht weiterverarbeitet. Entsprechend der Rezeptur und Verwendungszweck werden sie anschließend mit einer Zuckerlösung (z. B. Läuterzucker) übergossen oder in dieser eingelegt. Hierbei werden sie durch den Wasserentzug und Zuckeraufnahme haltbar gemacht. Neben dem Dekor werden sie genauso wie andere Kandierte Früchte und Trockenobst für Teige und Massen zum Backen verwendet. In der Lebensmittelwirtschaft ist die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen zum Färben üblich.[1]
Belegkirschen
Als Belegkirschen werden sowohl Süßkirschen als auch Sauerkirschen zum Kandieren verwendet[2]. Typischerweise ohne Alkohol hergestellt werden sie auch Cocktailkirsche oder Maraschinokirschen genannt. Sie gehören zu den Standardzutaten für Backwaren wie Schwarzwälder Kirschtorte und Frankfurter Kranz.