Leistungsbeurteilung (Schule)
Bewertung von Einzelleistungen die periodisch in Zeugnissen zusammengefasst werden
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Als Schulleistung wird das intellektuelle, physische und künstlerische Lernergebnis nach Aneignung eines schulischen Lernstoffes bezeichnet. Auftrag der Schulen ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Erlernen des selbstständigen Denkens und Handelns. Dies beinhaltet auch das Üben und Anwenden der vermittelten Inhalte sowie das Aneignen von sozialen Kompetenzen. Die Leistungsbewertung wird meist durch Noten, die sich innerhalb verschiedener Skalen bewegen oder durch Leistungsbeschreibungen ausgedrückt. Die ebenfalls im Auftragskanon der Schulen verankerte Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen, wie sie im Gesetz. Wertvorstellungen werden entsprechend zwar gefördert, aber nicht benotet.
Rechtliche Vorschriften
Deutschland
In Deutschland fällt die Regelung der Leistungsbeurteilung, als Teil des Schulrechts, in die Kompetenz der Bundesländer. Noten werden im jeweiligen Fach durch die unterrichtende Lehrkraft anhand der bewerteten Leistungen unter Beachtung des pädagogischen Ermessensspielraumes ermittelt. Die rein arithmetische Notenberechnung wird der Vielfalt der Schüler nicht gerecht und ist in einigen Bundesländern ausdrücklich unerwünscht.
Grundsätzlich wird zwischen schriftlichen Leistungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Schriftliche Leistungen werden durch eine vorgegebene Anzahl angekündigter Klassenarbeiten oder Klausuren erhoben. Sonstige Leistungen umfassen die mündliche Mitarbeit im Unterricht sowie alle anderen fachbezogenen Leistungen, wie z. B. Referate, Projektarbeiten etc. Auch unangekündigte schriftliche und mündliche Leistungsüberprüfungen zählen zu den sonstigen Leistungen. Hausaufgaben dürfen in Deutschland nicht bewertet werden.
Aufgrund der Pflicht des Schülers zum Leistungsnachweis werden verweigerte Leistungen als ungenügend bewertet. Bei Minderleistungen in mehreren Fächern ist der Lernerfolg in der nächsthöheren Klassenstufe nicht gesichert, und das Schuljahr muss in der Regel wiederholt werden.
Jedes Bundesland ist befugt, seine eigenen Richtlinien, Verordnungen und Gesetze bezüglich der Leistungsfeststellung zu treffen. Entsprechend unterschiedlich wurde dies auch geregelt:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg finden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Leistungsfeststellungen in der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung).[1]
Bayern
In Bayern werden die Rahmenbedingungen für die Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung in Artikel 52 des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) festgelegt. Eine detaillierte Festlegung erfolgt aber nicht wie in Hessen in Form einer generellen Verordnung über die Schulverhältnisse, sondern über separate Verordnungen für jede Schulart (Art. 52 Abs. 1 Satz 2), beispielsweise durch die Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO).
Der Artikel 52 BayEUG sieht des Weiteren folgende Rahmenbedingungen vor:
- Leistungsnachweise sind in „angemessenen Abständen“ durchzuführen (Abs. 1, Satz 1)
- je nach Art des Fachs sind schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen zu erbringen (Abs. 1, Satz 1)
- die Art und Weise der Leistungserhebung ist den Schülern vorher bekannt zu geben (Abs. 1, Satz 3)
- die Notenstufe ist samt einer Begründung bekanntzugeben (Abs. 1, Satz 3)
- Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage (Abs. 1, Satz 4)
- die Notenstufen 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) sind festgelegt. Die Schulordnungen können Ausnahmen festlegen (Abs. 2)
- „Unter Berücksichtigung der einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen werden Zeugnisse erteilt“ (Abs. 3, Satz 1)
Die Überprüfung der Korrektur des Fachlehrers durch den jeweiligen Fachbetreuer wird als Respizienz bezeichnet.
Hessen
In Hessen enthält § 73 des Schulgesetzes sehr allgemeingefasste Rahmenbedingungen und ermächtigt das Kultusministerium, die Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung durch Rechtsverordnung zu regeln, was in §§ 26-36 (Fünfter Teil: Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung) der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses geschehen ist. Diesen Normen zufolge soll die Leistungsfeststellung und -bewertung
- die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zum Maß nehmen;
- sich stützen auf
- Beobachtungen im Unterricht und
- mündliche, schriftliche und ggf. praktische Leistungskontrollen;
- sich auf die gesamte Lernentwicklung der Schüler beziehen;
- sowohl die fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten als auch die Leistungsbereitschaft und das Verhalten der Schüler darstellen;
- den Verlauf der Lernentwicklung berücksichtigen.
Sie soll:
- im Dienst der individuellen Leistungserziehung stehen; und
- Schülern eine ermutigende Perspektive für die weitere Entwicklung eröffnen.
Diese umfangreiche Rechtsvorschrift spiegelt die pädagogisch und gesellschaftlich vielschichtigen Funktionen von Schulnoten wider.
Zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens siehe Kopfnoten.
Während Lehrkräfte in der Bewertung mündlicher und praktischer Leistungen weitgehend pädagogische Freiheit genießen, unterliegen schriftliche Leistungskontrollen detaillierten Rechtsvorschriften. Siehe dazu Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule.
Zu Beginn eines Schuljahres sollen Schüler und ihre Eltern informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Leistungsbewertung erfolgt. Vor den Zeugniskonferenzen sollen die Noten vom Fachlehrpersonal begründet werden. Darüber hinaus sind die Schüler mindestens einmal im Halbjahr über ihren mündlichen Leistungsstand zu unterrichten.
Niedersachsen
In Niedersachsen werden die Bestimmungen zu Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung in verschiedenen Erlassen geregelt, teilweise mit Bezug zur einzelnen Schulform (wie etwa in „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“, Abschnitt 6[2]) sowie in allgemeingültigen Erlassen, insbesondere in „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“, Abschnitt 3[3] und „Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen“.[4]
Leistungsbeurteilung findet statt auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen (Klassenarbeiten; Klausuren) und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Bei der Bewertung werden die allgemeingültigen Schulnoten herangezogen. Den Schulen ist es freigestellt, eine Abstufung in Zwischennoten („+“ oder „−“) in Klassenarbeiten, jedoch nicht in Klausuren oder Zeugnissen, zu beschließen.[5]
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wird im Schulgesetz, Fünfter Teil, Zweiter Abschnitt Leistungsbewertung § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung festgehalten:[6]
(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.
(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:
- sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
- gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
- befriedigend (3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
- ausreichend (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
- mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
- ungenügend (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.
(6) Neben oder anstelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen.[7]
Österreich
In Österreich regelt die Leistungsbeurteilungsverordnung[8] die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in der Schule.
Im § 3 (1) werden Formen der Leistungsfeststellung beschrieben, in § 14 (1)bis (7) die Noten:
- Sehr gut (1) Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
- Gut (2) Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
- Befriedigend (3) Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
- Genügend (4) Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.
- Nicht genügend (5) Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ (Abs. 5) erfüllt.
zusätzlich (Abs. 7): In der Volksschule, der Sonderschule und an der Neuen Mittelschule kann das Klassenforum oder das Schulforum beschließen, dass der Beurteilung der Leistungen durch Noten eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen ist.
Ein sehr übersichtliches Raster dieser Notenstufen findet man in einer Erläuterung des Unterrichtsministeriums in Wien „Informationsblätter zum Schulrecht Teil 3“ S 21.[9]
Das „Österreichische Zentrum für Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen“ ÖZEPS gibt eine auch herunterladbare Lehrerbroschüre für eine „Förderliche Leistungsbewertung“ zusätzlich heraus.[10]
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten erfolgt die Evaluierung der Schüler in weitaus größerem Umfang als in Deutschland nach landeseinheitlichen Richtlinien, etwa nach Tests, die im ganzen Land oder einem Bundesstaat einheitlich durchgeführt werden. Eine Evaluierung erfolgt dabei nur in ausgewählten Fächern wie Mathematik und Englisch, nicht jedoch Fächern wie Kunst, Musik oder Sport. An Grundschulen werden, über die inhaltlichen Leistungen hinaus, äußerst detailliert auch die Verhaltensweisen der Schüler evaluiert. Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung findet Eingang nicht nur in die Schulzeugnisse, sondern die Schulen zeichnen ihre klassen- und jahrgangsbesten Schüler alljährlich auch mit Preisen aus.
Funktion der Leistungsbewertung
Der Leistungsbewertung werden verschiedene Funktionen zugeschrieben:
- Rückmeldung
- Sozialisation
- Vergleich
- Prognose
- Allokation
- Legitimation
- Selektion
Jede Leistung, die bewertet werden kann, kann auch in der Form von Noten erhoben werden. Die Funktionen der Leistungsbewertung sind allerdings nicht vollständig auf die Funktionen von Noten zu übertragen.[11]
Formen der Leistungsbeurteilung
„Üblicherweise beurteilen die Lehrer oder Lehrerinnen die Leistungen ihrer Schüler nach einer Kombination aus inhaltlichen Maßstäben und dem Klassendurchschnitt.“ (ULICH 2001) Es gibt drei unterschiedliche Bezugsnormen:
- kriteriumsorientierte Bezugsnorm als Lernziele oder inhaltliche Kriterien
- soziale Bezugsnorm (Vergleich mit anderen Personen)[12]
- individuelle Bezugsnorm – persönliche Leistungsentwicklung.
Es gibt verschiedene Formen, mit welchen die Leistungen dokumentiert werden können. Diese kann man in sogenannte traditionelle und alternative Bewertungsmöglichkeiten einteilen.
Zu den traditionellen Bewertungsmöglichkeiten gehören:
- Bewertung nach A, B, C (derzeit eingesetzt in der Grundschule)
- Wortgutachten
- Ziffernnoten-begleitendes Wortgutachten
- Ziffernnoten.
Zu den alternativen Bewertungsmöglichkeiten dagegen gehören:
- regelmäßige Berichte in Textform an die Eltern
- Lernentwicklungsbericht
- Selbstevaluation durch den Schüler
- Beobachtung durch andere Schüler
- Vergabe von Rangplätzen innerhalb einer bestimmten Normstichprobe (zum Beispiel Klasse, Jahrgang)
- Portfolio
- Lerntagebuch
- Einschätzungsbogen
- Lerngespräch
- kooperative Leistungsbeurteilung.
Die Aufzählung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Sie ist auch ergänzbar durch den Umstand, dass es jedem Lehrer obliegt, seine eigenen Strategien bei der Bewertung seiner Schüler zu wählen und umzusetzen. Hierbei ist es seine Pflicht, sowohl schriftliche als auch mündliche Leistungen zu berücksichtigen. Durch die Fülle an Möglichkeiten zur Leistungsbewertung ist es zu einer Diskussion über den Sinn und Zweck sowie die Aufgabe dieser gekommen. Hierbei wird vor allem die Ziffernnote der Verbalbeurteilung gegenübergestellt. Diese gelten auch als die beiden am häufigsten gewählten Formen der Leistungsbewertung in der Schule.
Funktionen der Leistungsbewertung im schulischen Kontext
Die folgenden Funktionen sind pädagogische Funktionen, da sie sich auf den Lehr- oder Lernprozess beziehen.
Berichtsfunktion
Die Bewertung von Leistungen liefert in erster Linie dem Schüler Informationen über seine Leistungen, wendet sich in zweiter Linie aber auch an die Eltern. Der Vergleich mit dem Leistungsstand anderer Schüler derselben Klasse ist im Zuge des Schutzes von Leistungsdaten etwas in den Hintergrund gerückt.
- Kritik
Die Zifferninformationen hat nur eine begrenzte Aussagekraft, da sie keinen ausführlichen Bericht über die Leistung des Schülers bietet.
Feedback-Funktion/Diagnosefunktion
Schüler erhalten durch Noten eine weitgehend normierte Einschätzung ihrer Leistungen. Wird zudem die Leistung einer ganzen Lerngruppe betrachtet, bietet es auch der Lehrkraft eine Diagnose, inwieweit die gesetzten Lern- bzw. Lehrziele erreicht wurden. Bei auftretenden Mängeln können Lehrer durch Interventionsmaßnahmen die Wissenslücken ihrer Schüler schließen.
- Kritik
Eine Note, die nur in Form einer Ziffer vergeben wird, stellt ein ungenaues Feedback dar. Es fehlen Hinweise, was in Zukunft besser gemacht werden soll. Geeigneter wäre ein ausführliches Feedback mündlicher oder schriftlicher Art.
Motivationsfunktion
Mithilfe von Zensuren kann die Leistungsmotivation von Schülern gesteigert werden. Positive Zensuren können als positive Verstärkung der Leistungsmotivation wirken. Dabei handelt es sich eher um die extrinsische Motivation. Bei schwachen Leistungen wird die Motivationsfunktion dagegen oft im Zusammenhang mit der Disziplinierungsfunktion gebracht.
- Kritik
Wenn eine Motivation aus Furcht vor schlechten Noten entwickelt wird, dann kann sich diese nicht positiv auswirken. Jene Schüler, die dauerhaft schlechte Noten bekommen, werden dadurch womöglich nicht motiviert, sondern demotiviert.
Selektionsfunktion
Zensuren dienen der Steuerung, da auf dieser Grundlage entschieden wird, welche Schullaufbahn eingeschlagen und welcher Abschluss erlangt werden kann. Sie bilden somit die Basis von Prognosen, wie sich die Leistungen eines Schülers in der Zukunft entwickeln werden. Diese reichen über die Schulzeit hinaus und betreffen auch die anschließende Berufsausbildung oder das Studium.
- Kritik
Noten sind nur eine Bewertung von Leistungsausschnitten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurden. Die Leistungen der Vergangenheit sollen demnach keinen Prognosewert für die zukünftigen Leistungen haben.
Funktion von Noten
Noten sollen verschiedene pädagogische und gesellschaftliche Funktionen erfüllen:
Pädagogische Funktionen
Rückmeldung:
- Noten sollen den Schülern helfen, ihre Schwächen und Stärken wahrzunehmen und so ein realistisches Selbstbild aufzubauen;
- Sie sollen dem Lehrer einen Überblick über den Lehr- und Lern-Erfolg verschaffen und dazu dienen, ein Konzept für das weitere didaktische Vorgehen zu entwickeln;
- Noten sollen einen Leistungsvergleich mit den anderen Kindern der Klasse ermöglichen;
Motivationsfunktion:
- Gute Noten sollen motivieren, den Erfolg zu halten oder auszubauen;
- Schlechte sollen motivieren, vorhandene Defizite zu beheben;
Berichtsfunktion:
- Noten sollen die Eltern über den Leistungsstand ihres Kindes informieren
Gesellschaftliche Funktionen
- Kontrollfunktion:
Noten und Zeugnisse sollen die Einhaltung der Schulpflicht sowie die Effekte schulpolitischer, organisatorischer und pädagogischer Maßnahmen transparent machen. - Berechtigungsfunktion:
Noten dokumentieren und legitimieren gegenüber befugten Dritten (zum Beispiel der Schulaufsicht) das erzieherische Handeln der Lehrer. - Allokations- oder Selektionsfunktion:
Die Vergabe von Noten gestattet es, Ausbildungs- und Arbeitsplätze oder Zugangsberechtigungen nach Leistung zu vergeben, unter der Annahme, dass dabei die Eignung abgebildet wird.
Kopfnoten
Kopfnoten beinhalten eine Verhaltensbewertung. Die Art der Kopfnoten und ob und in welchen Schuljahren sie verwendet werden, veränderte sich im Laufe der Zeit.
Zu den Kopfnoten zählten früher zum Beispiel:
- Gesamtverhalten
- Betragen
- Fleiß
- Ordnung
- Mitarbeit
Gegenwärtig gibt es in vielen Bundesländern wiederum sogenannte Kopfnoten in den Bereichen Arbeitsverhalten und Sozialverhalten.
Beispiele der Verhaltensbeurteilung sind:
- Arbeitsverhalten
- Leistungsbereitschaft
- Zuverlässigkeit
- Konzentration und Ausdauer
- Interesse
- Selbstständigkeit
- Teamfähigkeit
- Sozialverhalten
- Verantwortungsbereitschaft
- Kooperationsfähigkeit
- Kommunikation
- Konfliktverhalten
Noten- versus Gutachtenzeugnisse
Ob die Leistungsbeurteilung durch Noten das Erreichen der Erziehungsziele der Schule fördert, ist umstritten. Dass Rückmeldung der Schule in irgendeiner Form stattfinden muss, wird jedoch weithin akzeptiert. Strittig ist zumeist nur, ob anstelle numerischer Noten frei formulierte Gutachten treten sollen, wie in Waldorf- oder Sonderschulen. Ihr Informationsgehalt ist als wesentlich höher einzustufen, die Vergleichbarkeit der Zeugnisse nimmt aufgrund der gesteigerten Komplexität jedoch ab. Kritiker der Gutachtenzeugnisse argumentieren zudem, dass die Bewertung der Leistungsfähigkeit durch Texte in der Praxis lediglich durch eine Anzahl entsprechender Textbausteine erfolge, welche letztlich den Ziffernbenotungen entsprächen.
Bildungspolitische Implikationen
Die Form der Benotung hängt eng mit zwei anderen Grundsatzfragen des Schulsystems zusammen: mit der Möglichkeit des Sitzenbleibens und der Einteilung recht junger Schüler in verschieden anspruchsvolle Schulformen. Ein gegliedertes Schulsystem, wie in den deutschsprachigen Ländern, ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die im Alter von zehn Jahren getroffene Prognose der Intelligenz und Leistungsfähigkeit im weiteren Verlauf der Schulzeit korrigierbar ist. Weil zunächst davon ausgegangen wird, dass Leistungsschwächen nur vorübergehender Natur sind, ist dem Schulwechsel die Nichtversetzung vorgeschaltet.
Internationaler Vergleich
Als empirisches Argument gegen Notenzeugnisse wird gerne auf die skandinavischen Länder verwiesen, die in Schulleistungsvergleichen regelmäßig sehr gut abschneiden und die bis zur achten Jahrgangsstufe auf Noten und Ziffernzeugnisse verzichten. Damit ist zwar kein Kausalzusammenhang bewiesen, wohl aber, dass Gesamtschulen ohne Noten effizient sein können. Als empirische Gegenbeispiele werden einige asiatische Länder genannt, die mit gegliedertem Schulsystem und vergleichbarem Notensystem bei den Vergleichen ebenfalls außerordentlich gut abschneiden. Das zugrunde liegende Schulsystem scheidet damit als Ursache aus.
In den skandinavischen Schulen ist die Zahl der Lehrkräfte pro Schüler deutlich höher und die Überlastung der Lehrer ist seltener. Viele asiatische Kulturen legen einen erheblich höheren Wert auf die Bildung und Ausbildung ihrer Kinder, wodurch eine deutlich größere Leistungsbereitschaft bei Schülern vorhanden ist. Einige betrachten dies in negativem Sinne als hohen Leistungsdruck.
Somit ist fraglich, ob Notenzeugnisse überhaupt eine Rolle bei den Ergebnissen dieser Tests spielen. Vielmehr scheinen kleinere Klassen, die bessere Förderung leistungsschwacher Schüler, motivierte, nicht überlastete Lehrer und die Wertschätzung von Schule und Bildung die entscheidenden Punkte zu sein.
Empirische Lage in Deutschland
In Deutschland erstellen einige Versuchsschulen wie zum Beispiel die Laborschule Bielefeld „Berichte zum Lernprozess“ anstelle von Notenzeugnissen; begleitende Studien sind zu einer positiven Beurteilung gekommen.
Der Verzicht auf Noten ist ein Kernpunkt der Pädagogik einiger nichtstaatlicher Schulen, so zum Beispiel der Waldorfschulen.
In deutschen Grundschulen sind Gutachtenzeugnisse in den 1970er Jahren je nach Bundesland in unterschiedlichem Maße eingeführt worden. In den 1990er Jahren sind in den oberen Grundschulklassen (je nach Land in unterschiedlichem Maße) wieder Noten eingeführt worden. Auch hier gibt es einen bildungspolitischen Zusammenhang mit der Frage, ob die von der Grundschule ausgesprochene Empfehlung für eine weitergehende Schule bindend sein soll (wie in Bayern) oder von den Eltern beliebig ignoriert werden darf.
Gestaltung von Gutachtenzeugnissen
Berichtszeugnisse verfolgen dieselben Ziele wie Notenzeugnisse, allerdings ermöglichen sie ein größeres Maß an Individualisierung und einen erhöhten Informationsgehalt. Pädagogisch relevant sind die Qualitätsunterschiede, die sich zwischen Zeugnissen mit zensurennahen Aussagen (zum Beispiel „Beteiligung am Unterricht: befriedigend“ oder „NN. beteiligte sich nicht immer regelmäßig am Unterricht“) und individuelleren Lernberichten zeigen. Ein solcher individuellerer Bericht müsste dann situative Randbedingungen aufzeigen, unter denen die Beteiligung der Schüler am Unterricht zugenommen oder abgenommen hat.
Argumente für und gegen Noten
Implikationen des Objektivitätsanspruchs
Noten suggerieren in weitaus stärkerem Maße als individuell formulierte Gutachten eine quantitative Vergleichbarkeit der beurteilten Leistungen („Warum ist NN um eine Stufe besser als ich?“) und können damit zu einer Verstärkung von Leistungsmotivation oder Leistungsdruck führen.
Da dauerhaft schlechte Noten eher leistungshemmend sind, kann sich dies negativ auf die allgemeine Motivation und psychische Dispositionen auswirken.
Praxisnahe Kritiker wollen Noten nicht grundsätzlich abschaffen, aber auf höhere Jahrgangsstufen beschränken. Sie zielen zumeist darauf ab, jüngere Schüler vor Leistungsdruck zu schützen, nehmen dabei aber die fehlende Rückkopplung und Leistungsmotivation in Kauf. Der Grundschulpädagoge Hans Brügelmann kommt in einem Gutachten von 2006 zu dem Schluss „Schüler brauchen keine Pauschalbewertungen, sondern differenzierte Rückmeldungen …“.[13]
Reproduzierbarkeit und Bewertungsmaßstäbe
Gegen Schulnoten wird angeführt, dass Noten in der Praxis ihrem inhärenten Objektivitätsanspruch nicht gerecht würden. Häufig wurde aus der schlechten Reproduzierbarkeit von Noten geschlossen, dass die Notenvergabe weitgehend von Zufall oder Willkür gesteuert und daher ungerecht sei. Als Beispiel wurde eine deutschlandweite Studie von 1999 genannt, in welcher derselbe Deutschaufsatz und dieselbe Mathematikarbeit von verschiedenen Lehrern mit Noten zwischen „sehr gut“ und „mangelhaft“ beurteilt wurde. Es nahmen über 1000 Lehrer von weiterführenden Schulen teil. In der Annahme, dass den Noten zugrunde liegende Normen subjektiv, mitunter auch sozial abhängig und damit nicht vergleichbar seien, wurde versucht, die Lehrer über das soziale Milieu des angenommenen Schülers in ihrer Bewertung zu beeinflussen.[14]
Solche Vergleiche übersehen, dass die Beurteilung in der Schule immer im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Unterricht, dem jeweiligen Erwartungshorizont der Lehrkraft und dem Leistungsniveau der Jahrgangsstufe steht. Schulnoten beanspruchen keinen über den engen Zusammenhang ihrer Entstehung hinausgehenden allgemeinen Aussagewert. Überregionale Vergleiche, die solches versuchen, sind irreführend. Sie berücksichtigen etwa auch nicht das unterschiedliche Niveau von Schulen und ihrer Lehrkräfte. Bei der Notengebung handelt es sich um situationsbedingte „Schätzwerte“ (= Zensuren), die ihrer Natur nach nur eine bedingte Objektivität haben können und keine Allgemeingültigkeit beanspruchen, auch wenn dies von außerschulischen Stellen oft erwartet oder unterstellt wird.
Selbst im Fach Mathematik, das ja vom Schein größtmöglicher Objektivität umgeben ist, lässt sich kaum einheitlich bewerten, ist die Notengebung immer auch vom Anspruch und der Einschätzung der Lehrkraft abhängig. Beispielsweise geben die meisten Mathematiklehrkräfte in der Regel Teilpunkte, wenn der Rechenweg richtig, das Ergebnis aber falsch ist. Bei den landesweiten Mathematik-Vergleichsarbeiten (VERA 8) dagegen gibt es nur Punkte für ein richtiges Endergebnis, einige Mathematiklehrer halten es ähnlich.
Eine weitere Ursache für unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe ist, dass die Beurteilung von Leistungen als Leistungsvergleich innerhalb einer Schulklasse oder bestenfalls eines Jahrganges erfolgt: Die Lehrkräfte justieren dabei ihre Leistungserwartungen so, dass in der Regel der gleiche Notenvorrat ausgeschöpft wird; durch die Auswahl des Schwierigkeitsgrades ergibt sich jeweils ein Notenspiegel, welcher sich der gaußschen Normalverteilung nähert. Eine solche Anpassung der Aufgabenstellung wird pädagogisch als der unter den gegebenen Verhältnissen bestmögliche Kompromiss zwischen der motivierenden und der selektierenden Wirkung von Leistungsbewertungen begründet, führt aber dazu, dass Noten außerhalb des innerschulischen Vergleichs nur eingeschränkt aussagefähig sind.
Ob Noten überhaupt vergleichbar sein können, womöglich landesweit, ist fraglich. Eine solche Vergleichbarkeit wird zwar von Laien immer wieder gefordert, dabei wird aber regelmäßig übersehen, dass selbst zentrale Abschlussarbeiten mit objektiv gleicher Schwierigkeit durch die unterschiedliche Vorbereitung unterschiedlich schwer sind (siehe dazu auch Zentralabitur).
Andererseits werden für die relative Zuverlässigkeit von Schulnoten empirische Untersuchungen angeführt, die zeigen, dass auch ohne zentralisierte Prüfungen die Schulabschlussnoten (mittlere Reife und Abitur) mit dem späteren Ausbildungs- oder Studienerfolg stark korrelieren.
Zusammenhang zwischen Note und Leistung
Bei der IGLU-Studie konnte bewiesen werden, dass es zwar einen Zusammenhang zwischen Note und Leistung gibt, dieser aber auf keinen Fall perfekt ist.
| Note | Kompetenzstufe 1 (sehr schlechte Rechtschreibung) |
Kompetenzstufe 2 | Kompetenzstufe 3 | Kompetenzstufe 4 (sehr gute Rechtschreibung) |
|---|---|---|---|---|
| Rechtschreibnote 1 | 0 % | 0 % | 1,8 % | 30,7 % |
| Rechtschreibnote 2 | 6,5 % | 2,5 % | 42,9 % | 54,7 % |
| Rechtschreibnote 3 | 0 % | 23,8 % | 34,0 % | 14,7 % |
| Rechtschreibnote 4 | 35,5 % | 46,7 % | 18,1 % | 0 % |
| Rechtschreibnote 5 | 48,4 % | 22,1 % | 2,9 % | 0 % |
| Rechtschreibnote 6 | 9,7 % | 4,9 % | 0,3 % | 0 % |
Es gibt keine einheitlichen Regelungen zur Benotung der Rechtschreibleistungen und darüber, welche Hilfsmittel bei Diktaten zugelassen sind. Zudem ist es uneinheitlich geregelt, wie Kinder mit Lernschwierigkeiten und Legastheniker benotet werden sollen. Die Note lässt zwar einen Vergleich von Kindern innerhalb von Schulklassen zu, man kann jedoch weniger leicht zwischen zwei Schulen oder gar zwischen Schulen in verschiedenen Bundesländern vergleichen.[15]
Kritik an Leistungsbeurteilungssoftware
Alle angebotenen Produkte haben den prinzipiellen Mangel, dass sie nicht erfassen können, welche Inhalte dem Schüler im Vorfeld bekannt sind (reproduktives Anforderungsniveau mit niedrigem Schwierigkeitsgrad) und welche ihm unbekannt sind, so dass er sie sich selbst erschließen muss (erarbeitendes Anforderungsniveau mit hohem Schwierigkeitsgrad). Diese Einschätzung können ausschließlich Lehrer leisten, welche den Schüler unterrichtet haben. Die gleiche Schwierigkeit führt auch die angebliche Vergleichbarkeit zentraler Prüfungen ad absurdum.
Kritik am System der Leistungsbewertung
Die den mangelhaften Leistungen nachfolgende Wiederholung des Stoffes (Sitzenbleiben) wird von den Betroffenen häufig als Auslese empfunden. Auch kann sich in manchen Fällen durch die Leistungsbewertung eine Hierarchie innerhalb einer Klasse ausbilden. Beides wird von einigen Seiten als Nachteil der Leistungsbewertung empfunden. Das Problem der Leistung in der Schule wird seit Ende der sechziger Jahre sowohl in der Pädagogik als auch in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.[16] Auch Zensuren waren schon immer Gegenstand reger Diskussionen.[17]
Kritik an der Leistungsbewertung im deutschen Bildungssystem
Der Leistungsbegriff ist ein in der Pädagogik seit den 1960er Jahren kontrovers diskutierter Begriff. So stellte sich immer wieder die Frage, inwieweit beziehungsweise ob Leistungsbewertung den eigenen Ansprüchen von Objektivität und Gleichheit für alle Schüler gerecht werden kann. An welcher Norm beziehungsweise welchen Standards orientiert sie sich denn? Oft werden die während der Ausbildung vermittelten Kriterien der Bewertung als selbstverständlich funktional und gerecht wahrgenommen. Und natürlich kommt man um einheitliche Bewertungsverfahren im deutschen Schulsystem nicht herum. Dennoch gibt es einige Punkte, die zu hinterfragen sind. Wenn man sich zunächst nur die Schulfächer anschaut, in denen mit einheitlichen Vorgaben bewertet wird, so scheinen Standardbögen zur Bewertung in Fächern wie Mathematik und den Naturwissenschaften zunächst gerechtfertigt, handelt es sich doch um inhaltlich eindeutig abfragbares Wissen. Bei Fächern wie Deutsch, Kunst oder Ethik wiederum ist fraglich, ob alle gleich und gerecht bewertet werden können. Schreibt ein Schüler beispielsweise eine Klassenarbeit zum Thema Gedichtinterpretation, stellt sich generell die Frage, wie man eine „Interpretation“ bewerten kann. Des Weiteren sind selbst Standardbögen zur Bewertung, deren Nutzung in deutschen Schulen gesetzlich vorgeschrieben ist, auf verschiedene Weisen interpretierbar. So sind Formulierungen wie „sehr gut“, „gut“ etc. immer auch der Interpretation des jeweiligen Lehrpersonals unterworfen. Was der eine Lehrer als „gut“ empfindet, kann für den anderen nur „befriedigend“ sein. Wo der eine Lehrer bei der Leistungsbewertung ein Auge zudrückt, weil er merkt, dass sich ein Schüler scheinbar Mühe gibt, wird ein anderer keine Rücksicht nehmen. Ansprüche, Erwartungen und Vorurteile sind in allen Menschen auf unterschiedlichste Weise unterbewusst verankert und haben einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die Leistungsbewertung.
Fraglich ist auch, ob Lehrer eine Leistung mit allen relevanten Faktoren wie Motivation, Fleiß, Lernaufwand etc. neutral und als außenstehender Beobachter überhaupt bewerten können. Der Zugriff auf solche Faktoren aus der Beobachtung heraus mündet allenfalls in einer vagen Unterstellung von Ausprägungen solcher Faktoren, der man durchaus Willkürlichkeit unterstellen kann. Zunächst handelt es sich bei der Leistungsbewertung um eine Methode der Institution Schule. Dieser werden wiederum zwei Funktionen zugeschrieben. Eine ist die „gesellschaftliche“ Funktion und eine die „pädagogische“. So Fend zur „gesellschaftlichen Funktion“ der Schule: „Jedoch stimmen alle ernstzunehmenden Erziehungssoziologen darin überein, daß das Schulsystem gesellschaftlich gesehen die Funktion hat, soziale Strukturen und die damit verbundenen ökonomischen, politischen und kulturellen Handlungssysteme und bestehende Verhältnisse zu reproduzieren“ (Rolff 1967/1997, S. 10). Da die Gesellschaft eine soziale Schichtung aufweist, ist es auch Aufgabe der Schule, durch Selektions- und Allokationsverfahren diese Ordnung aufrechtzuerhalten. Dabei fällt sofort die negative Konnotation von Selektion auf, welche in den 70er Jahren durch Fend relativiert wurde. Demnach geht es beim Begriff Selektion „nicht nur um das Abschneiden von gesellschaftlichen Chancen, sondern um auch den gesellschaftlichen Aufstieg breiter Bevölkerungsschichten durch höhere Schulabschlüsse, also um die Sicherung der Chancengleichheit für alle.“ Eine solche inhaltliche Aussage entproblematisiert zwar Leistungsbeurteilung als Problem an sich nicht, ist aber deren Legitimationsgrundlage, zumindest aus gesellschaftlicher Sicht.
Einflüsse auf die Schulleistung
Schulische Leistungen stellen ein komplexes Gefüge aus verschiedenen Bedingungen dar, die in einem dynamischen Zusammenspiel untereinander wirken:
- Persönlichkeit des Schülers
- Familie und soziales Umfeld
- Schulische Voraussetzungen und Lehrerpersönlichkeit
- Weitere Faktoren: Motivation, Interaktionseffekte
Persönlichkeit des Schülers
Zum Ergebnis eines Leistungsprozesses tragen nicht nur kognitive Faktoren (wie Intelligenz oder Wissen), sondern in hohem Maße auch individuelle, nicht-kognitive Bedingungen bei. Hierzu zählen beispielsweise Leistungsmotivation, Angst, Selbstbild, Fähigkeitsselbstkonzept, Extraversion/Introversion, Interessen, Emotionen, Frustrationstoleranz, Willenskontrolle, Werthaltungen, Attribuierungsverhalten, Beliebtheit usw. Je nach Art und Weise der Wechselwirkung aktueller Bedingungsfaktoren (persönliche Probleme oder Sorgen) und früherer Entwicklungsbedingungen (z. B. Erziehung) wirkt sich diese nicht nur auf die außerschulische Welt des Schülers, sondern auch auf seine Leistungssituation aus.
Familie und soziales Umfeld
Zu den familiär bedingten Auswirkungen auf Leistung zählen soziale Herkunft, Milieu bzw. Bildungsschicht, Erziehungsstil, Art und Ausmaß der Förderung des Kindes, Leistungserwartungen der Eltern etc. Allein schon durch die Übertragung der elterlichen Erbinformationen wird die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten beeinflusst. Gleichzeitig trägt die aktuelle Situation in Familie und Freundeskreis zur Leistungsfähigkeit bei. Neben der Familie spielen die Zugehörigkeit zu Peergroups und weitere wichtige Bezugspersonen eine entscheidende Rolle.
Schulische Voraussetzungen und Lehrerpersönlichkeit
Soziale Zusammensetzung, Klassenstärke und Atmosphäre stellen sowohl in positiver als auch negativer Hinsicht leistungsbeeinflussende Bestandteile dar. Zusätzlich kommt es auf Merkmale des Lehrers, seinen Unterrichtsstil sowie die Berufserfahrung an, ob eventuelle Schwierigkeiten (enorme Klassengröße, Konkurrenzdenken innerhalb der Klasse u. Ä.) kompensiert werden können.
Weitere Faktoren: Motivation, Interaktionseffekte, Schlaf
Die oben aufgeführten Punkte stehen in ständigem Austausch miteinander. So entwickeln sich Schulleistungen aus einer Interaktion zwischen Lehrer und Schüler. Deshalb ist es von wesentlicher Bedeutung, wie Lehrer Leistungsverhalten wahrnehmen, beurteilen und beeinflussen. Ebenfalls wirkt das Zusammenspiel Eltern und Schule bzw. Lehrer in beiderlei Richtungen. Eine direkte Verbindung besteht zur extrinsischen oder intrinsischen Schülermotivation. Intrinsische Motivation kann als Indikator für schulische Leistungsbereitschaft angesehen werden, wohingegen extrinsische Motivation (häufigste Form der Schülermotivation) dieser entgegenwirken kann. Neuere Studien zeigen zudem, dass die kognitive Leistungsfähigkeit von Lernenden mit der Qualität und der Dauer ihres Schlafs in der Nacht zuvor zusammenhängt. Den Untersuchungen zufolge erbrachten die Schulkinder am nächsten Morgen bessere Leistungen, wenn sie gut geschlafen hatten. Sie zeigen ebenfalls bessere Leistungen, wenn sie so lange wie persönlich gewohnt geschlafen hatten. Negativ wirkte sich weniger oder deutlich mehr Schlaf als gewöhnlich aus.[18]
Siehe auch
Literatur
- Sabine Czerny: Was wir unseren Kindern in der Schule antun … und wie wir das ändern können. Südwest Verlag, München 2010, ISBN 978-3-517-08633-0.
- W. Klafki: Probleme der Leistung in ihrer Bedeutung für die Reform der Grundschule. In: Die Grundschule. 10/1975, S. 527–532.
- E. Jürgens: Leistung und Beurteilung in der Schule: Eine Einführung in Leistungs- und Bewertungsfragen aus pädagogischer Sicht. 4. Auflage. Academia-Verlag, Sankt Augustin 1998.
- J. Ball, A. Lohaus, C. Miebach: Psychische Anpassung und schulische Leistungen beim Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule. In: Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie. 38, 2006, S. 101–109.
- L. J. Crocket, A. C. Petersen, J. A. Gruber: School Transitions and Adjustment During Early Adolescence. In: Journal of Early Adolescence. 9, 1989, S. 181–210.
- Matthias von Saldern: Schulleistung in Diskussion. Schneider, Hoherengehren 2002.
- U. Trautwein, O. Lüdtke: The Big-Fish-Little-Pond Effect. In: Zeitschrift für Pädagogische Psychologie. 19, 2005, S. 137–140.
- Klaus Ulich: Einführung in die Sozialpsychologie. Beltzverlag, Weinheim / Basel 2001.
- Helmut Heid: Was „leistet“ das Leistungsprinzip? In: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik. 88, 2, 1992, S. 91–108.
- C.-L. Furck: Das pädagogische Problem der Leistung in der Schule. 5. Auflage. Belz, Weinheim 1995.
- Reinhold S. Jäger: Von der Beobachtung zur Notengebung. 4. Auflage. Verlag Empirische Pädagogik, Landau 2004.
- Reinhold S. Jäger: Beobachten, beurteilen und fördern! Lehrbuch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Verlag Empirische Pädagogik, Landau 2007.
- Werner Sacher: Prüfen – Beurteilen – Benoten. 2. Auflage. Klinkhardt, 1996.
- Franz E. Weinert: Leistungsmessungen in Schulen. Beltz Pädagogik, 2001.
- P. Black, D. Wiliam: Assessment and classroom learning. Assessment in Education. 5/1, 1998, S. 7–74.
- P. Black, D. Wiliam: Developing the theory of formative assessment. Educational Assessment, Evaluation and Accountability. 21/1, 2009, S. 5–31.
- U. Maier: Formative Assessment – Ein erfolgversprechendes Konzept zur Reform von Unterricht und Leistungsmessung? In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft. 13/2, 2010, S. 293–308.
- U. Maier, F. Hofmann, S. Zeitler: Formative Leistungsdiagnostik – Grundlagen und Praxisbeispiele. In: Schulmanagement-Handbuch. 141, Oldenbourg, München 2012.
- J. Sjuts: Kompetenzdiagnostik im Lernprozess – auf theoriegeleitete Aufgabenstellung und -auswertung kommt es an. In: mathematica didacta. 30/2, 2007, S. 33–52.
- A. M. Strathmann, K. J. Klauer: Lernverlaufsdiagnostik: Ein Ansatz zur längerfristigen Lernfortschrittsmessung. In: Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie. 42, 2010, S. 111–122.
- Martin Kremser: Die Leistungsbeurteilung im österreichischen Schulrecht. 2. aktualisierte und erweiterte Auflage. NWV Verlag 2020, ISBN 978-3-7083-1320-7.
- Hans Brügelmann, u. a.: Sind Noten nützlich und nötig? Zifferzensuren und ihre Alternativen im empirischen Vergleich. Eine wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes, erstellt von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universität Siegen. Grundschulverband e. V.: Frankfurt 2006 (Neuauflage 2014).
- Christine Freitag, Claudia Solzbacher (Hrsg.): Anpassen, verändern, abschaffen? Schulische Leistungsbewertung in der Diskussion. Klinkhard, tBad Heilbrunn 2001, ISBN 978-3-7815-1169-9.
- Karlheinz Ingenkamp: Die Fragwürdigkeit der Zensurengebung. Beltz, 1971, ISBN 3-407-25118-1. (Klassiker, bisher 9 Auflagen)
- Sabine Czerny: Was wir unseren Kindern in der Schule antun … und wie wir das ändern können. Südwest Verlag, München 2010, ISBN 978-3-517-08633-0.
- Reinhold S. Jäger: Beobachten, bewerten, fördern. Lehrbuch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Verlag Empirische Pädagogik, Landau 2007, ISBN 978-3-937333-54-0.
- Peter Krope: In acht Schritten zum Modernen Berichtszeugnis. Waxmann Verlag, Münster / New York / München / Berlin 2000, ISBN 3-89325-903-1.
- Werner Sacher: Überprüfung und Beurteilung von Schülerleistungen. In: H. J. Apel, W. Sacher (Hrsg.): Studienbuch Schulpädagogik. Julius Klinkhardt Verlag, Bad Heilbrunn/Obb. 2005, ISBN 3-7815-1364-5.
- Matthias von Saldern: Schulleistung in Diskussion. Schneider Verlag, Hohengehren 1999, ISBN 3-89676-205-2.
- Klaus Ulich: Einführung in die Sozialpsychologie. Beltz-Verlag, Weinheim/Basel 2001, ISBN 3-407-25237-4.
- Georg Breidenstein: Das Theorem der Selektionsfunktion der Schule. In: Sabine Reh, Norbert Ricken (Hrsg.): Leistung als Paradigma. Zur Entstehung und Transformation eines pädagogischen Konzepts. Springer 2018, S. 309–328
- Svenja Strauß, Kerstin Rabenstein: Leistungsbewertung als pädagogische Praxis. Zur sozialen Konstruktion von Leistung in Lernentwicklungsgesprächen. In: Sabine Reh, Norbert Ricken (Hrsg.): Leistung als Paradigma. Zur Entstehung und Transformation eines pädagogischen Konzepts. Springer 2018, S. 329–346
- Sabine Schröder, Christiane Thompson, Daniel Wrana: Die Leistung vor der Leistung. Online-Self-Assessments als (Selbst-) Führungsinstrumente der Optimierung und Profilierung. In: Sabine Reh, Norbert Ricken (Hrsg.): Leistung als Paradigma. Zur Entstehung und Transformation eines pädagogischen Konzepts. Springer 2018, S. 347
- Winfried Kronig: Die systematische Zufälligkeit des Bildungserfolgs. Theoretische Erklärungen und empirische Untersuchungen zur Lernentwicklung und zur Leistungsbewertung in unterschiedlichen Schulklassen. Haupt Verlag Freiberg, 2007