Benutzer Diskussion:FWS AM
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Willkommen bei Wikipedia!
Hallo FWS AM!
Schön, dass du bei Wikipedia mitmachst! Wir freuen uns über jeden neuen Autor, der mithilft, diese Enzyklopädie zu erweitern und zu verbessern.
Weil du neu hier bist, empfehle ich dir, einmal auf der Seite Starthilfe vorbeizuschauen. Dort findest du viele hilfreiche Links zu weiterführenden Hilfeseiten. Für den Schnelleinstieg als Autor bietet sich auch unser Tutorial an. Dort ist in sechs Kapiteln das Wichtigste für deine ersten Schritte hier zusammengefasst.
Wenn du dann noch Fragen hast, kannst du dich gerne an erfahrenere Autoren auf der Seite Fragen von Neulingen wenden. Außerdem hast du die Möglichkeit, über das Mentorenprogramm einen festen Ansprechpartner für deine Anfangszeit zu finden oder über die Telefonberatung Fragen zu stellen.
Ich wünsche dir viel Spaß in der Wikipedia. --Ameisenigel (Diskussion) LI 10:09, 8. Jul. 2021 (CEST)
Prämien-Entlastungs-Initiative
Hallo FWS AM, besten Dank für den Beitrag zur Prämien-Entlastungs-Initiative. Offenbar hast Du ihn längere Zeit nach Erstellung eines Entwurfs publiziert. Dabei hast Du übersehen, dass der Entwurf noch nicht ganz publikationsreif war: 1. Unter Beratungen des Parlaments findet sich nur der Nationalrat; wo bleibt der Ständerat und die Beschlussfassung der Bundesversammlung? 2. Unter «Indirekter Gegenentwurf» ist der 2. Satz ein Fragment geblieben, ohne Subjekt und Verb. Wärest nicht Du der Autor, so würde ich ja grad selbst in die Tasten greifen, aber bei Dir weiss ich, dass Du das so gut wenn nicht besser als ich kannst. --Graf1848 (Diskussion) 18:28, 1. Dez. 2025 (CET)
- Danke für den Hinweis, Graf1848 – hab ich gerade so umgesetzt. Es war tatsächlich ein alter Entwurf, den ich vor ein paar Tagen entdeckte und von dem ich dachte, dass ich ihn mal publizieren solle – erneutes sorgfältiges (!) Lesen wäre wichtig gewesen. Lieben Gruss, --FWS AM (Diskussion) 22:09, 1. Dez. 2025 (CET)
Raub (Schweiz)
Hallo FWS AM
Du hast diese Änderung mit der etwas knappen Begründung "stimmt nicht" zurückgesetzt. Wie würdest du die Abgrenzung zur Erpressung (oder ähnlichen Straftaten, wie Betrug) denn definieren? Die Gegenwärtigkeit der Gefahr scheint ja schon wesentliches Tatmerkmal des Raubes zu sein. Ein vorliegender Handkomentar schreibt: Die Gefahr muss gegenwärtig sein, d.h. es muss eine sofortige Verwirklichung in Aussicht gestellt werden. Und Adressat der Nötigung muss der Gewahrsamsinhaber [der geraubten Sache] sein. Richtet sich die Nötigung gegen einen Dritten kommt allenfalls Erpressung in Frage.
Ich finde, es wäre sinnvoll, Abgrenzungen zu ähnlichen Verbrechen in den Artikel aufzunehmen, denn es gibt ja schon diverse Vergehen, die für einen Laien sehr ähnlich sind (z.B. Raub, Diebstahl, Erpressung und Betrug). --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:19, 7. Dez. 2025 (CET)
- Danke für deine Nachricht, PaterMcFly. Ich war auch nicht glücklich mit meiner lapidaren Zurücksetzung deiner Änderung – gerne hätte ich selbst nachgebessert. Der Unterschied zwischen Erpressung und Raub ist jedoch eine schwierige Geschichte – insb. die räuberische Erpresserung Art. 156 Ziff. 3 StGB lässt die Grenze verschwimmen. Sie führt dazu, dass deine Ergänzung nicht korrekt war. Denn wenn ich jemanden unter vorgehaltener Waffe zwinge, mir Geld zu überweisen, erpresse ich ihn – und die Gefahr ist mitnichten bloss zukünftig. Der dogmatisch einzig haltbare Unterschied zwischen Raub/Erpressung ist die Vermögensdisposition des Opfers bei der Erpressung, wohingegen der Räuber den Gewahrsam des Opfers unter Anwendung von Nötigungsmitteln bricht. Wenn ich das so schreibe, ist das dogmatisch präzise; für dem Laien bringt das aber nichts.
- Ich hoffe, ich finde mal Zeit und Muße, um mich dem anzunehmen. --FWS AM (Diskussion) 20:54, 7. Dez. 2025 (CET)
Totschlag (Schweiz)
Magst du dort mal auf der Diskussionsseite vorbeischauen? Ein Benutzer möchte Totschlag nach DACh in einem Artikel zusammenfassen. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:11, 7. Jan. 2026 (CET)
IP-Sperren-Ausnahme
Hallo FWS AM,
Du verfügst aktuell über die dauerhafte Berechtigung IP-Sperren-Ausnahme. Diese wurde früher unbefristet vergeben – wie es auch bei Dir geschah. Diese Praxis soll jedoch nicht fortgeführt werden. Vielmehr soll das Recht zukünftig nur für die notwendige Zeit vergeben werden. (Details dazu findest Du sowohl in dieser als auch in jener Diskussion.)
Bitte begründe daher auf Wikipedia:Rechtevergabe, warum dieses Benutzerrecht für Dich auch heute noch erforderlich ist, und für welchen Zeitraum Du es benötigst. Falls nach Ende des von dir angefragten Zeitraums der Bedarf immer noch bestehen sollte, kann das Recht selbstverständlich verlängert werden.
Sofern Du in den nächsten vier Wochen einen solchen Antrag nicht stellst, wird davon ausgegangen, dass Du das Recht aktuell nicht mehr benötigst. Demnach würde die Ausnahme für Dein Benutzerkonto beendet werden – aber selbstverständlich ist auch in diesem Fall später bei entsprechenden Bedarf ein Neuantrag auf Wikipedia:Rechtevergabe möglich. Falls du dabei technische Probleme hast, dann hilft Dir auch das Support-Team unter info-de@wikipedia.org weiter.
Freundliche Grüße
- Benutzer:Mpns
- Benutzer:Ameisenigel
- Benutzer:Nordprinz
- Benutzerin:Leserättin
- Benutzer:Codc
- Reinhard Kraasch (Diskussion) 23:13, 23. Jan. 2026 (CET)
Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege
Könntest du da mal drüber schauen, insbesondere bei der Begünstigung? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:59, 7. Feb. 2026 (CET)
- Danke für den Hinweis; da ist was nicht ganz richtig. --FWS AM (Diskussion) 18:10, 7. Feb. 2026 (CET)
- @Pistazienfresser. Ich komme in den nächsten Tagen nicht dazu, mich in diesen Tatbestand einzuarbeiten (er wird nächstes Semester Thema sein). Was genau ist dir den aufgefallen? So kann ich spezifisch prüfen. Der Autor hat immerhin reputable Sekundärliteratur in neuester Auflage verwendet. --FWS AM (Diskussion) 12:04, 15. Feb. 2026 (CET)
- "Der Begriff Begünstigung bezeichnet eine Tat, die einem anderen die Vorteile seiner Tat sichert beziehungsweise ihn der Nachteile seiner Tat entzieht." klang für mich eher nach sachlicher Begünstigung wie im Recht Deutschlands. Aber im übertragenen Sinne kann man es vielleicht auch auf die personelle Begünstigung nach dem Recht der Schweiz beziehen. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:31, 15. Feb. 2026 (CET)
- @Pistazienfresser. Ich komme in den nächsten Tagen nicht dazu, mich in diesen Tatbestand einzuarbeiten (er wird nächstes Semester Thema sein). Was genau ist dir den aufgefallen? So kann ich spezifisch prüfen. Der Autor hat immerhin reputable Sekundärliteratur in neuester Auflage verwendet. --FWS AM (Diskussion) 12:04, 15. Feb. 2026 (CET)