Bergschreiber
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Der Bergschreiber war Beamter des Bergamtes und in seiner Funktion der Protokoll- oder Buchführer (lat. Actuarius) des Berggerichts.[1] Er musste über alle Dinge, die vor dem Berggericht verhandelt wurden, Protokoll führen.[2] Seine Stellung war vergleichbar mit dem des Protokollführers bei einem Zivilamt.[3]
Aufgaben und Befugnisse
Der Bergschreiber musste bei allen sogenannten Leihe-Tagen zusammen mit dem Bergmeister anwesend sein.[4] Er führte Protokoll über neue Mutungen und Verleihungen von Fundgruben und Längenfeldern.[5] Nach Anzeige der Mutung durch den Muthzettel trug er die verliehenen Gruben in das Bergbuch ein.[1] Dabei musste er akribisch Buch führen, wo sich die neue Grube befand und an welchem Tag die Grube gemutet wurde und wann die Verleihung erfolgte.[4] Von dem Eintrag erhielt der Muter, auf Antrag beim Bergrichter, eine Abschrift durch den Bergschreiber.[1] Zusätzlich musste der Bergschreiber über die sich aus dem Bergbau ergebenden Steuern und Abgaben Buch führen.[4] Das Bergbuch und auch die Steuerbücher hielt er unter Verschluss. Er durfte ohne Genehmigung des Bergrichters niemandem einen Einblick in die Bücher gewähren.[6] Auch war es ihm unter Strafe verboten, ohne vorherige Genehmigung durch den Bergrichter Abschriften der Bücher zu tätigen.[1]