Bernhard Struchtrup

deutscher Parteifunktionär (NSDAP) From Wikipedia, the free encyclopedia

Bernhard Struchtrup (* 29. Juli 1898 in Vorhelm (Stadt Ahlen); † 16. April 1959 ebenda) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP).

Leben

Bernhard Struchtrup wurde als Sohn des Gastwirts Karl Struchtrup geboren und absolvierte nach seiner Schulausbildung eine kaufmännische Lehre. Er musste Kriegsdienst leisten und wurde schwer verwundet. Nach dem Krieg fand er Beschäftigung bei der Firma Rheinmetall in Düsseldorf. Später war er im Geschäft seines Bruders tätig und danach in der elterlichen Gastwirtschaft. Er war politisch engagiert und schloss sich der Deutschvölkischen Freiheitspartei an. Ebenso kam er zum Stahlhelmbund und wurde ab dem 1. März 1931 Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 478.553 Ortsgruppe Münster). Vom 1. August 1935 an war er hauptberuflich Kreisgeschäftsführer für die NSDAP. Er gründete die Ortsgruppe Vorhelm und wurde dort Ortsgruppenleiter[1]. Im Frühjahr 1938 sollte er auf Empfehlung des Gauinspektors aus dem Parteidienst entfernt werden, weil er sich 1928 einer Wechselfälschung in beträchtlicher Höhe schuldig gemacht hatte. Das Verfahren wurde nicht beendet und Struchtrup wurde Kreisgeschäftsführer im Kreis Emscher-Lippe. Bevor er am 11. Juni 1944 zum NSDAP-Kreisleiter im Kreis Warburg bestellt wurde, war er Kreisgeschäftsführer in Höxter-Warburg und in Minden. Ende 1944 wurde er Sonderbeauftragter im westlichen Münsterland beim Bau des Westfalenwalls. Am 10. Februar 1945 wurde er im Raum Stadtlohn bei einem Tieffliegerangriff verletzt und musste für drei Wochen im Krankenhaus behandelt werden. Mitte März 1945 kehrte er an seinen Arbeitsplatz in Warburg zurück und wurde Regimentsführer der dortigen Volkssturmeinheiten. Nach Kriegsende geriet er angeblich in sowjetische Kriegsgefangenschaft und war bis 1954 untergetaucht. Über seine Rechtsanwälte beantragte er am 9. Oktober 1954 beim Landgericht Paderborn die Gewährung von sicherem Geleit, falls er sich freiwillig dem Gericht stelle. Dies wurde ihm durch die 1. Große Strafkammer am 19. Oktober 1954 unter Verzicht auf Untersuchungshaft zugesichert.

Der Fall Struchtrup beschäftigte die Justiz in mehreren Instanzen. Ein Ermittlungsverfahren (Anstiftung zum Totschlag in mehreren Fällen, begangen am 30. März 1945) endete am 17. Oktober 1957 durch das Schwurgericht Paderborn in zwei Fällen mit einem Freispruch mangels an Beweisen. In einem Fall wurde das Verfahren nach $ 6 des Straffreiheitsgesetzes vom 17. Juli 1954[2] eingestellt. Nach der Revision durch die Oberstaatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil am 12. Juni 1958 auf. Daraufhin wurde er vom Schwurgericht Paderborn am 20. Oktober 1958 wegen erfolgloser Anstiftung zum Totschlag zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde am 14. Januar 1959 rechtskräftig und legte den Strafantritt auf den 24. Februar fest. Wegen schwieriger wirtschaftlicher Lage wurde zweimal Strafaufschub gewährt. Struchtrup verstarb noch vor Strafantritt. In der Zeit davor bestritt er seinen Lebensunterhalt als Gastwirt sowie aus den Einnahmen aus einem kleinen Transportunternehmen, das auf den Namen seines Schwiegersohnes lief.

Literatur

  • Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 193 (Digitalisat)

Einzelnachweise

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