Bernsburg

Ortsteil von Antrifttal From Wikipedia, the free encyclopedia

Bernsburg ist ein Ortsteil der Gemeinde Antrifttal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Schnelle Fakten Gemeinde Antrifttal ...
Bernsburg
Gemeinde Antrifttal
Koordinaten: 50° 50′ N,  11′ O
Höhe: 239 m ü. NHN
Fläche: 7,16 km²[1]
Einwohner: 269 (31. Dez. 2017)[2]
Bevölkerungsdichte: 38 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36326
Vorwahl: 06692
Schließen

Ortsgeschichte

Mittelalter

Der Ortsname Bernhardesburc wird in einem Kopiar 1248/1249 erstmals erwähnt.[3] 1297 wird in einer Urkunde „Bernhardesborch“ genannt.[4] Dagegen beruht die Namensform „Bernhardesdorph“[5] auf einem Lesefehler.[6] In einem Salbuch findet sich 1574 ein „Waßer Henn zu Bernspurgk“.[7] Hier wird der Rufname Bernhard, der sich im Ortsnamen findet, in der Kurzform „Bern“ wiedergegeben. Ein kleines Gut ist 1578 erwähnt: „unßer gutgen daselbst vor Bernburgk gelegen.“[8]

Der Ortsname leitet sich von einem festen Haus eines Bernhards ab. Eine Burg ist nicht nachweisbar.

Im späten 14. Jahrhundert gehörte Bernsburg zum Eußergericht. Dieses war ein Kondominium der Landgrafschaft Hessen und der Schenck zu Schweinsberg.

„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“[9]

Neuzeit

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Bernsburg:

„Bernsburg (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt an der churhessischen Grenze in einem engen Thälchen an der Andreft, 2 St. von Kirtorf, hat 54 Häuser und 360 evangel. Einwohner. Der Ort gehört zum Eußer Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Schweinsberg, und es stehet die Gerichtsbarkeit in erster Instanz dem Staat und der Freiherrl. Familie von Schenk gemeinschaftlich zu. In der Gemarkung lag Watzenrode, wo die Watzenröder Wiesen und auch einige Brunnen sich befinden. Bei Bernsburg liegen auch Haustädter Wiesen, und ein Acker heißt der Haustädter Kirchhof. Der Sage nach war hier ein Städtchen mit Namen Haustadt. Dieser Ort, 14 St. von Bernsburg gegen Wahlen gelegen, zeigt noch Unebenheiten; auch ist hier noch ein Brunnen, der Glockenbrunnen, der von einer daselbst gefundenen Glocke den Namen haben soll. – Dieses Dorf kommt 1297 unter dem Namen Bernhardesdorph vor. Die Kirche war wohl, da sie in keinem Archidiakonats-Verzeichnisse vorkommt, irgend einem Kloster einverleibt.“[10]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schlossen sich zum 31. Dezember 1971 die fünf Gemeinden Bernsburg, Ohmes, Ruhlkirchen, Seibelsdorf und Vockenrod auf freiwilliger Basis zur neuen Großgemeinde Antrifttal zusammen.[11]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Bernsburg angehört(e):[12][1][13]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Bernsburg das Eußergericht zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Bernsburg zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und anderen administrativen Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.[20][21] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[22] Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[23] Gleichzeitig wurde Bernsburg dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeordnet.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung

Einwohnerentwicklung

 1791:242 Einwohner[24]
 1800:246 Einwohner[25]
 1806:276 Einwohner, 50 Häuser[16]
 1829:360 Einwohner, 54 Häuser[10]
 1867:332 Einwohner, 56 Häuser[26]
Bernsburg: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2014
Jahr  Einwohner
1791
 
242
1800
 
246
1806
 
276
1829
 
360
1834
 
369
1840
 
398
1846
 
382
1852
 
342
1858
 
319
1864
 
343
1871
 
309
1875
 
296
1885
 
284
1895
 
294
1905
 
295
1910
 
303
1925
 
296
1939
 
300
1946
 
459
1950
 
449
1956
 
321
1961
 
305
1967
 
295
1970
 
289
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2008
 
329
2011
 
312
2014
 
278
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1][2]; Zensus 2011[27]

Historische Religionszugehörigkeit

 1829:360 evangelische (= 100 %) Einwohner[10]
 1961:281 evangelische (= 92,13 %), 22 katholische (= 7,21 %) Einwohner[1]

Sehenswertes

Sehenswert ist die denkmalgeschützte Evangelische Kirche.

Anmerkungen und Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI