Bert Röling
niederländischer Rechtswissenschaftler
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Bernard Victor Aloysius (Bert) Röling (* 26. Dezember 1906 in ’s-Hertogenbosch; † 16. März 1985 in Groningen) war ein niederländischer Rechtswissenschaftler.

Leben
Röling studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Nijmegen, Marburg und Utrecht und promovierte 1933 mit einer Arbeit zum Thema De wetgeving tegen de zogenaamde beroeps- en gewoontemisdadigers, welche von der Universität Groningen mit einem Preis ausgezeichnet wurde, zum Doctor juris. Anschließend arbeitete er als Privatdozent an der Universität Utrecht, wo er an der Gründung des Kriminologischen Instituts beteiligt war.

Als Spezialist auf dem Gebiet des indonesischen Rechts[1] wurde Röling 1946 zum Richter am Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten ernannt, wodurch er begann, sich mit dem Bereich des Völkerrechts zu beschäftigen. Ähnlich dem indischen Richter Radhabinod Pal, mit dem er bis zu dessen Tod befreundet blieb,[2] nahm Röling während der Tokioter Prozesse in essentiellen Fragen eine abweichende Haltung zur Mehrheit des Richterkollegiums ein. Gegenüber der niederländischen Regierung, die ihn in seinen Entscheidungen zu beeinflussen suchte, betonte er seine richterliche Unabhängigkeit.[3] Röling vertrat die Ansicht, dass der Gerichtshof herkömmliche Kriegsverbrechen zwar ahnden, die Planung und Führung von Angriffskriegen aber nicht verurteilen könne, da diese nach bestehendem Völkerrecht nicht strafbar seien.[3] Nach wie vor hätten Nationen das „souveräne Recht“, Kriege zu beginnen. Den Briand-Kellogg-Pakt, der von den meisten seiner Kollegen als Begründung herangezogen wurde, Angriffskriege als Verbrechen zu verurteilen, betrachtete Röling lediglich als „Ausdruck einer pazifistischen Stimmung“, der durch eigenmächtige Auslegung der Regierungen zur Bedeutungslosigkeit verurteilt gewesen sei.[4] Den Versuch des Vorsitzenden Richters William F. Webb, den Angriffskrieg aufgrund des Naturrechts als Verbrechen zu betrachten, verwarf er mit der Begründung, das Naturrecht sei im 19. und frühen 20. Jahrhundert kein Teil des positiven Völkerrechts gewesen.[4] Seinen Überzeugungen entsprechend, gelangte Röling am Ende der Prozesse in mehreren Fällen zu vom Urteil der Richtermehrheit abweichenden Ansichten hinsichtlich der Schuld der Angeklagten bzw. des Strafmaßes. So forderte er für drei letztlich zu lebenslanger Haft verurteilte Offiziere die Todesstrafe. Für den zum Tode verurteilten Premier- und Außenminister Hirota Kōki verlangte Röling dagegen den Freispruch, ebenso für vier weitere Angeklagte, die Haftstrafen zwischen sieben Jahren und lebenslang erhielten.[5] Insbesondere sprach er sich gegen eine Verurteilung des Außenministers Tōgō Shigenori aus, der genug Beweise für sein Streben nach Frieden vorgelegt habe.[6] Seine Entscheidung, für den Freispruch von Feldmarschall Hata Shunroku zu stimmen, zweifelte Röling in späteren Jahren an, nachdem er Informationen über die Einheit 731 erhalten hatte, deren Tätigkeit im Prozess nicht zur Sprache gekommen war.[7]
Nach dem Abschluss der Tokioter Prozesse war Röling Mitglied der Niederländischen Delegation bei den Vereinten Nationen, wo er mit dem ständigen Vertreten von Mindermeinungen für Aufsehen sorgte.
1949 wurde Röling zum Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Groningen ernannt, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1976 tätig war. Er spezialisierte sich auf den Bereich des Völkerstrafrechts und erhielt daher 1957 auch einen Lehrauftrag für Völkerrecht. Röling gründete 1962 das Institut für Friedensforschung an der Universität Groningen. Er lehnte sowohl Kernwaffen als auch die amerikanische Intervention im Vietnamkrieg ab.
Nach Bert Röling ist der Röling Lehrstuhl an der Universität Groningen benannt, den zahlreiche bedeutende Völkerrechtler, so unter anderem Antonio Cassese, Manfred Lachs, Erik Suy und Michael Bothe, innehatten. Ab 1963 war er Mitglied des Institut de Droit international.
Sein Sohn Matthijs Röling machte sich als Künstler einen Namen.
Publikationen (Auswahl)
- Einführung in die Wissenschaft von Krieg und Frieden. Hess. Landeszentrale f. Polit. Bildung, Wiesbaden 1970.
- Völkerrecht und Friedenswissenschaft. Dt. Ges. f. Friedens- u. Konfliktforschung e. V., Bonn-Bad Godesberg 1974.
- The Tokyo judgement. APA Univ. Press Amsterdam 1977, ISBN 90-6042-040-3.
- The 1974 U.N. definition of aggression. In: Antonio Cassese (Hrsg.): The current legal regulation of the use of force. Nijhoff, Dordrecht 1986, ISBN 90-247-3247-6, S. 413–421.
- Crimes against peace. In: Antonio Cassese (Hrsg.): The current legal regulation of the use of force. Nijhoff, Dordrecht 1986, ISBN 90-247-3247-6, S. 385–394.
Literatur
- Gary J. Bass: Tribunal in Tokio. Die Kriegsverbrecherprozesse in Japan und die Neuordnung Asiens nach 1945. Frankfurt am Main: S. Fischer, 2025. ISBN 978-3-10-002504-3
Weblinks
- Literatur von und über Bert Röling im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Biographie auf der Website der Universität Groningen (englisch, mit Bild)
- ICC Legal Tools Database | Opinion of Mr. Justice Roling, Member for the Netherlands (Rölings Minderheitsmeinung zum Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs für den Fernen Osten, 1948)