Berthold Deimling

preußischer General der Infanterie und späterer Pazifist From Wikipedia, the free encyclopedia

Berthold Deimling, seit 1905 von Deimling (* 21. März 1853 in Karlsruhe; † 3. Februar 1944 in Baden-Baden), war ein preußischer General der Infanterie und späterer Pazifist. Deimling war zeit seines Lebens eine umstrittene Persönlichkeit und erreichte durch spektakuläres Verhalten und Eigenmächtigkeiten eine höchst kontroverse Beurteilung. Er galt bis zum Ende des Ersten Weltkrieges als einer der Exponenten des „Säbelrasselns“. Die unmittelbar danach erfolgte Wende zum Pazifisten erschien den meisten Zeitgenossen als nicht nachvollziehbar.

Berthold von Deimling

Herkunft

Seine Eltern waren der Kreisgerichtsrat aus Freiburg im Breisgau Gottfried Berthold Deimling (1823–1876) und dessen Ehefrau Anna von Stöcklern zu Grünholzeck, eine Tochter des Oberpostdirektionsrat in Freiburg Carl Theodor von Stöcklern zu Grünholzeck (1787–1866) und der Wilhelmine Schwenck. Sein Onkel war der Pädagoge Otto Deimling (* 10. September 1821; † 11. März 1875) und der Generalleutnant Ludwig von Deimling (1833–1906).

Militärische Laufbahn

Deimling trat 1871 als Einjährig-Freiwilliger in das 5. Badische Infanterie-Regiment Nr. 113 in Freiburg im Breisgau ein und wurde 1873 zum Sekondeleutnant befördert. 1875 wechselte er in das Holsteinische Infanterie-Regiment Nr. 85 in Rendsburg. 1879 heiratete er. Er wurde 1880 zum Premierleutnant befördert, während er von 1879 bis 1882 die Kriegsakademie in Berlin absolvierte. Deimling nahm dann 1882 den Dienst im Infanterie-Regiment Nr. 85 in Rendsburg wieder auf.

1886 wurde er in den Großen Generalstab in die Eisenbahn-Abteilung versetzt und 1888 zum Hauptmann befördert. Er war ab 1891 Generalstabsoffizier der 1. Division in Königsberg. 1893 wurde er Major und ab 1895 war er im Generalstab des XVI. Armeekorps eingesetzt. 1898 wurde er Bataillonskommandeur im 4. Badischen Infanterie-Regiment „Prinz Wilhelm“ Nr. 112 in Mülhausen (Sundgau). 1900 wurde er zum Oberstleutnant befördert und als Chef der Operationsabteilung II in den Großen Generalstab versetzt. Deimling wurde 1903 Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 112 in Mülhausen und 1904 Kommandeur des neu aufgestellten 2. Feldregiments für den Einsatz in Deutsch-Südwestafrika.

Während des Nama-Aufstandes war er 1905 Stellvertreter des Oberbefehlshabers für die Südregion. Es folgte bereits 1905 die Heimreise wegen angeblicher „Felddienstunfähigkeit“ und ein Empfang beim Kaiser mit Erhebung in den erblichen Adelsstand.[1] 1906 wurde er zum Kommandeur der Schutztruppe in Südwestafrika ernannt und 1907 zum Generalmajor befördert. Nach dem Ende der Kämpfe und der Heimkehr der Interventionstruppen gab er das Kommando ab. Er wurde dann Kommandeur der 58. Infanterie-Brigade in Mülhausen. 1910 erfolgte die Beförderung zum Generalleutnant und die Ernennung zum Kommandeur der 29. Division in Freiburg im Breisgau. Daran schloss sich ab 1. März 1913 eine Verwendung als Kommandierender General des XV. Armee-Korps in Straßburg an. In dieser Stellung wurde Deimling am 22. März 1914 zum General der Infanterie befördert.

Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs nahm Deimling mit seinem Korps an den Kämpfen im südlichen Elsass, an der Aisne, vor Ypern (1914) in Flandern und vor Verdun (21. Februar bis 20. Dezember 1916) teil. Am 3. September 1916 wurde er mit dem Orden Pour le Mérite für die Einnahme des Fort Vaux ausgezeichnet. Im Oktober 1916 wurde Deimling an der Somme eingesetzt. Am 19. November 1916 erfolgte eine Versetzung als Abschnittskommandeur der Armeeabteilung B in die mittleren Vogesen. Am 22. Mai 1917 wurde Deimling unter gleichzeitiger Ernennung zum Chef des 1. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiments Nr. 132 in Straßburg zur Disposition gestellt.

Herero- und Nama-Aufstand

Deimling zeichnete sich, ganz im Sinne des Kaisers und des Oberkommandierenden, Generalleutnant Lothar von Trotha, durch unnachgiebige Härte sowohl gegen den indigenen Gegner als auch gegenüber den eigenen Soldaten aus, was ihm schnell die Ablehnung der „Alten Afrikaner“, der langjährigen Schutztruppenoffiziere, aber auch die Anerkennung „von Höchster Stelle“ einbrachte. Er verstand es, selbst Misserfolge und Fehlleistungen in Erfolge umzudeuten.[2] Nach Beendigung des Herero-Feldzuges wurde er als Stellvertreter des Oberkommandierenden mit der Niederschlagung des Nama-Aufstandes beauftragt. Trotz häufiger Siegesmeldungen musste er die Aussichtslosigkeit des Unternehmens erkennen und ließ sich wegen einer „verletzten Schulter“ nach Deutschland entlassen. Wegen seiner Verdienste wurde er vom Kaiser in den Adelsstand erhoben. Nach seiner Genesung löste er den in Ungnade gefallenen von Trotha als Kommandeur der Schutztruppe in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika ab, mit der Weisung des Kaisers, den unpopulär gewordenen Krieg auf dem schnellsten Wege durch Verhandlungen und Zugeständnisse zu beenden.

Kolonialvorlage

Unmittelbar vor seiner Abreise als Kommandeur der Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika erregte er einen Eklat im Reichstag, als er als „Fachmann“ der Reichsregierung in der Haushaltsdebatte über die Kolonien auftrat und ausrief: „Solange ich die Ehre habe, das Kommando draußen zu führen, wird der Süden nicht aufgegeben […] es sei denn, dass Seine Majestät der Kaiser es befiehlt, der allein darüber zu bestimmen hat und sonst niemand.“[3] Die Parlamentarier quer durch alle Parteien reagierten daraufhin mit Empörung und die entsprechende Regierungsvorlage verfiel der allgemeinen Ablehnung.

Die Satirezeitschrift Kladderadatsch ergänzte seinen Redebeitrag mit den Versen:

Ich bin der Herr von Deimling
und Oberst noch zur Zeit.
Ich bin kein Haferschleimling,
Ich bin von Mark und Schneid.

Ich fuchtle mit dem Säbel
Am Bundesratestisch
Und hack’ aus Spahn und Bebel
Mir ein Ragoutgemisch[4]

Zabern-Affäre

Deimlings Ernennung 1913 zum Kommandierenden General in Straßburg, dessen Wirkungsbereich fast das gesamte Elsass umfasste, wurde aufgrund seines bisherigen öffentlichen Auftretens als Verantwortlicher in Mülhausen und Freiburg sowie der Drohung des Kaisers gegenüber dem Straßburger Oberbürgermeister, die erst zwei Jahre alte Verfassung in „Scherben zu schlagen“ und zur Diktatur zurückzukehren, durchaus nicht als Befriedung des gespannten Verhältnisses zwischen Militär und Zivilbevölkerung in Elsass-Lothringen aufgenommen. Im Gegenteil nutzte Deimling jede Gelegenheit, um das beanspruchte Primat des Militärs auch gegenüber dem Statthalter (Oberpräsident) für Elsass-Lothringen Karl von Wedel zu betonen. Nur in diesem politischen Klima konnte die Hybris eines zwanzigjährigen Leutnants zu einer ernsten Staatskrise, der Zabern-Affäre wachsen, zumal der Kommandierende General nicht nur nichts tat, um die Wogen zu glätten, sondern im Gegenteil allen nachgeordneten Beteiligten den „Schutz des Kaisers“ angedeihen ließ und den schon um seine Beurlaubung bittenden Regimentskommandeur diese verweigerte und zu unnachsichtigem Durchgreifen aufforderte. Das Telegramm des Kronprinzen an Deimling und Reuter, den Regimentskommandeur, in dem er schrieb „Bravo!“ und „Immer feste druff“, es müsse „ein Exempel statuiert werden, um den Herren Eingeborenen die Lust an derartigen Vorfällen zu versalzen“, das durch einen elsässischen Telegrafenbeamten öffentlich wurde, zeigt die eigentliche Verantwortung an der Affäre.

„Schlächter von Ypern“

Mit der Verlegung seines XV. Armee-Korps 1914 ins heftig umkämpfte Flandern versuchte Deimling mehrfach eigenmächtig – entgegen anders lautenden Befehlen – militärische Erfolge an seinen Namen zu heften. Diese Eigenmächtigkeiten wirkten sich jedoch in weitreichenden Katastrophen aus und zogen auch politische Folgen nach sich. Die mehrfachen Versuche, Ypern zu erobern, blieben in „Schlamm und Blut“ stecken. So ließ er am 4. November 1914 ohne militärischen Grund und gegen die ausdrückliche Weisung seines Oberbefehlshabers Kronprinz Rupprecht von Bayern die berühmten mittelalterlichen Tuchhallen von Ypern in Schutt und Asche legen.

Am 15. November ließ er vier Regimenter mit insgesamt 12.000 Mann unter Regimentsmusik und Spielen des „Deutschlandliedes“ angreifen (siehe auch Mythos von Langemarck); knapp die Hälfte überlebte. Dort wurde sein Ruf als „Schlächter von Ypern“ geboren. Entgegen dem Rat aller seiner Regimentskommandeure ließ er am 22. April 1915 (erster Tag der Zweiten Flandernschlacht) durch das speziell geschulte Pionier-Regiment Nr. 35 Chlorgas in großem Stil einsetzen, das erste Mal auf deutscher Seite. 150 Tonnen aus 6.000 Flaschen wurden abgeblasen. Die deutschen Angreifer konnten danach zwar ohne gegnerischen Widerstand die alliierten Stellungen einnehmen und drei bis vier Kilometer vorrücken; sie hatten allerdings selbst keine Gasmasken, was den weiteren Vorstoß hemmte (siehe auch Gaskrieg während des Ersten Weltkrieges). Außerdem standen zu wenige Reserven bereit, um die entstandene Frontlücke ausnutzen zu können.

Dienstende/Kriegsende

Auf Betreiben Hindenburgs und Ludendorffs, seines ehemaligen untergebenen Brigadekommandeurs, wurde Deimling Mitte November 1916 von seinem Kommando abgelöst, offenbar wegen Erfolglosigkeit und Eigenmächtigkeiten, und trat nach einem kurzen Intermezzo in der Etappe im September 1917 endgültig in den Ruhestand. Trotz bis zuletzt heftigen Bemühens wurde er nicht wieder eingesetzt.

Mit Kriegsende stellte er sich dem Badener Soldatenrat zur Verfügung und war für den Baden-Badener Bezirk zuständig für die Durchschleusung der zurückflutenden Truppen und für die Entmilitarisierung eines 30 Kilometer breiten Streifens entlang des Rheins.

Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen

Während des deutschen Vormarsches im August und September 1914 kam es nach französischen Darstellungen in den Vogesen, darunter in der französischen Gemeinde Allarmont, zu Gewaltmaßnahmen gegen Zivilisten und katholische Geistliche. Das zeitgenössische Werk Le Martyre du clergé français (1915) von Eugène Griselle schildert diese Ereignisse ausführlich. Festgenommene Personen wurden teilweise ohne reguläres Verfahren verhört und anschließend sofort erschossen; ihre Leichen blieben teils unbeerdigt liegen.[5] Insbesondere wurden katholische Priester von deutschen Truppen erschossen oder zu Tode misshandelt; als Vorwand dienten häufig Spionagevorwürfe oder angebliche Signalgebung.[6] Abbé Lahache, Pfarrer von La Voivre, wurde am 29. August 1914 erschossen, nachdem ihm Signalgebung vom Kirchturm vorgeworfen worden war.[7] Am 24. August 1914 soll auf deutschen Befehl hin Abbé Mathieu sowie der Bürgermeisters von Allarmont erschossen worden sein.[8][9][10] Auch Misshandlungen mit Todesfolge sind dokumentiert: Der Militärkaplan P. Lucien Véron starb am 8. September 1914 infolge schwerer Misshandlungen während eines Gefangenentransports, bei dem ihm Nahrung verweigert wurde.[11]

Gemäß dem Gesetz zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsvergehen vom 18. Dezember 1919 (RGBl. 1919, S. 2125 ff.) war das Reichsgericht für die Untersuchung und Entscheidung entsprechender Straftaten zuständig. Hintergrund dieser Regelung war, dass sich die Alliierten gemäß den Artikeln 228 bis 230 des Versailler Vertrages das Recht vorbehalten hatten, deutsche Staatsangehörige, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden, vor ihre eigenen Gerichte zu stellen und deren Auslieferung zu verlangen. Um einer solchen Auslieferung zuvorzukommen, entschied sich die Reichsregierung, die von der Entente benannten Fälle der Zuständigkeit des Reichsgerichts zu unterstellen und damit eine innerstaatliche Strafverfolgung sicherzustellen. Deimling wurde daher am 6. März 1920 vom Oberreichsanwalt aufgefordert, den zugrunde liegenden Tatbestand möglichst genau darzulegen.[12] Zugleich wurde betont, dass es sich zunächst um eine vorläufige Sachverhaltsermittlung handele und nach Eingang weiterer Unterlagen eine umfassende Verteidigung gewährleistet werden solle.

Nach der alliierten Kriegsverbrecherliste wurde Deimling vorgeworfen, für schwere Kriegsverbrechen im Raum Raon-l’Étape und Allarmont im Sommer 1914 verantwortlich gewesen zu sein.[13][14] Die Anschuldigungen umfassen insbesondere die Duldung beziehungsweise Billigung systematischer Plünderungen und Brandstiftungen durch unterstellte Truppen, die Tötung von Zivilpersonen ohne gerichtliches Verfahren sowie Gewaltakte gegen die Zivilbevölkerung, darunter auch Übergriffe gegen Frauen. Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Allarmont wird Deimling zudem vorgeworfen, die Erschießung des Bürgermeisters und des Pfarrers zumindest gebilligt zu haben, nachdem diese vor ihn geführt worden waren, ohne dass er einschritt oder ein Verfahren veranlasste.[15]

Deimling wies in einem an den Oberreichsanwalt gerichteten Schreiben die gegen ihn und das XV. Armeekorps erhobenen Vorwürfe umfassend zurück und stellt die Ereignisse in den Kontext regulärer Kampfhandlungen während des deutschen Vormarsches im August 1914. Er betont, dass Raon-l’Étape im Gefecht eingenommen worden sei und es im Anschluss zu anhaltenden Kampfhandlungen innerhalb des Ortes gekommen sei, da versprengte französische Soldaten aus Gebäuden heraus weiterhin Angriffe führten. Die dabei entstandenen Verluste, auch unter Zivilisten, seien eine Folge solcher Gefechtssituationen und nicht gezielter Maßnahmen gegen die Bevölkerung gewesen.[16] Den Vorwurf systematischer Plünderungen weist Deimling ebenfalls zurück. Vielmehr seien Plünderungsversuche einzelner Soldaten unterbunden und disziplinarisch verfolgt worden; zur Verhinderung entsprechender Vorfälle sei Feldgendarmerie eingesetzt worden. Die Zerstörungen in der Ortschaft führt er stattdessen auf französischen Artilleriebeschuss zurück, wobei deutsche Soldaten sogar versucht hätten, Brände zu löschen, um den Ort als Unterkunft nutzen zu können. Hinsichtlich der Vorwürfe persönlicher Verantwortlichkeit bestreitet er insbesondere jede Beteiligung an der Erschießung des Bürgermeisters und des Pfarrers von Allarmont und verweist darauf, dass dieser Ort nicht im Einsatzbereich seines Korps gelegen habe. Ebenso habe er weder den Befehl erteilt, keine Gefangenen zu machen, noch Anweisungen zur Zerstörung von Ortschaften gegeben. Im Gegenteil habe er wiederholt die Gefangennahme feindlicher Soldaten angeordnet, um militärische Informationen zu gewinnen. Insgesamt stellte Deimling die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als unbegründet dar und führt die ihm zugeschriebenen Verbrechen auf Fehlinterpretationen der Kampfhandlungen sowie auf Handlungen zurück, die außerhalb seines Befehlsbereichs gelegen hätten.[17] Zur Untermauerung seiner Rechtfertigung zog Deimling schriftliche Stellungnahmen ehemaliger Offiziere seines Korps heran, die seine Darstellung des Sachverhalts weitgehend bestätigten.[18]

Am 26. Januar 1923 wurde das Verfahren gegen Deimling nach § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsvergehen vom 24. März 1920 (RGBl. 1920, S. 341) eingestellt. Zu den Gründen wird ausgeführt, dass die gegen Deimling erhobenen Vorwürfe als unbegründet anzusehen seien. Weder habe er entsprechende Befehle erteilt noch seien die ihm zur Last gelegten Taten in seinem Befehlsbereich erfolgt. Die Ereignisse in Raon-l’Étape werden als Folge regulärer Kampfhandlungen dargestellt; für systematische Übergriffe oder völkerrechtswidrige Maßnahmen habe sich kein hinreichender Nachweis ergeben.[19]

Das Auswärtige Amt warnte Deimling Ende 1923, dass die Alliierten die deutsche Strafverfolgung von Kriegsbeschuldigten zunehmend als unzureichend betrachteten und sich vorbehalten, entsprechende Verfahren künftig selbst durchzuführen (Kontumazentscheidung). Zugleich wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass bereits Verurteilungen deutscher Staatsangehöriger durch französische Gerichte in Abwesenheit erfolgt seien.[20]

Gegen Berthold von Deimling wurde weder in Frankreich noch in Deutschland letztlich eine wirksame Strafverfolgung durchgeführt; die Praxis der Kontumazurteile verlor an Bedeutung, während die Aufarbeitung stattdessen im Rahmen der Leipziger Prozesse vor dem Reichsgericht erfolgte.

Weimarer Republik und Nationalsozialismus

Wohl nicht zuletzt aus Enttäuschung über seine Entlassung hatte Deimling noch in den letzten Kriegsjahren eine kritische Distanz zum militaristischen Milieu aufgebaut. Der Historiker Christoph Jahr attestierte ihm in den 1990er Jahren einen „ernsthafte[n] Lernprozeß“.[21] Während der Novemberrevolution stellte sich Deimling dem badischen Soldatenrat zur Verfügung, um die badische Volkswehr aufzubauen. Noch vor der Wahl zur badischen Nationalversammlung trat er der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und wenig später der Deutschen Friedensgesellschaft bei. Zeitweise gehörte er dem Reichs-Parteiausschuss an und war 1924 als Reichstagskandidat im Gespräch.[22]

In der Debatte um die Dolchstoßlegende machte Deimling die Oberste Heeresleitung für die deutsche Niederlage verantwortlich: Sie habe alle Möglichkeiten eines Verständigungsfriedens mit falschen Kriegszielen und falscher Kriegsführung scheitern lassen und damit den „Diktatfrieden“ von Versailles verursacht.[23]

Deimling war Mitglied und Mitbegründer des Republikschutzbundes Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, war in dessen Reichsausschuss tätig, sprach auf Kundgebungen und nahm Paraden ab. Er engagierte sich öffentlich für die Deutsche Liga für Menschenrechte, machte sich Positionen des bürgerlichen Pazifismus zu eigen, trat für allgemeine Abrüstung, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Deutschlands Beitritt zum Völkerbund ein, lehnte radikalen Pazifismus jedoch ab. Er wurde wegen seines republikanisch-pazifistischen Engagements von anderen ehemaligen Offizieren ausgegrenzt und als „Schlächter von Ypern“ diffamiert.[24]

Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung ließ Deimling zunächst Zustimmung erkennen und versuchte, die Nationalsozialisten von seinen Zielen zu überzeugen. Noch im Jahr 1933 belegten sie ihn mit einem Auftritts- und Publikationsverbot. Über seine Einstellung zum Nationalsozialismus lässt sich angesichts der schlechten Quellenlage kaum etwas sagen. Christoph Jahr hält Deimling für politisch naiv. Er sei seinem Vernunftpazifismus treu geblieben, habe sich aber bereitwillig der Illusion hingegeben, die NS-Führung wolle den Frieden erhalten.[25] Auf den Jahrestreffen der „Pour le mérite“-Träger war Deimling ab 1933 unerwünscht. 1940 verlor er seinen Ehrensold.[26]

Familie

Deimling mit Frau und Tochter (1907)

Deimling heiratete im Jahr 1879 Elisabeth von Otto, eine Tochter von Alexander von Otto und Wilhelmine von Sperling. Diesen gehörte das Gut Carlsberg bei Mansfeld.

Deimling und seine Ehefrau hatten vier Töchter:

  • Elisabeth Anna Wilhelmine (* 17. Juli 1880)
  • Anna Maria Margarethe Jenny (* 11. November 1882)
  • Marie Josephine Charlotte (* 20. Januar 1884) ⚭ 1910 Wolf Eginhard von Kruse (1887–1950), Besitzer von Schloss Neetzow
  • Charlotte Pauline (* 11. März 1885)

Siehe auch

Schriften

  • Die Kolonie Kiautschou in den ersten beiden Jahren ihrer Entwickelung: Vortrag. In: Deutsche Kolonialgesellschaft: Verhandlungen der Abteilung Berlin-Charlottenburg, [4], 1899/1900, H. 2, S. 44–66.
  • Südwestafrika: Land und Leute, unsere Kämpfe, Wert der Kolonie: Vortrag, gehalten in einer Anzahl deutscher Städte. Eisenschmidt, Berlin [1906] (Digitalisat).
  • Aus der alten in die neue Zeit. Lebenserinnerungen. Ullstein, Berlin 1930.

Film

Literatur

Einzelnachweise

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