Friedensrat (Trump)

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Der Friedensrat (englisch Board of Peace; kurz: „BoP“) ist ein vom US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump gegründetes und persönlich auf Lebenszeit geführtes zwischenstaatliches Gremium, dessen erklärter Zweck darin besteht, „Stabilität zu fördern, eine verlässliche und rechtmäßige Regierungsführung wiederherzustellen und dauerhaften Frieden in von Konflikten betroffenen oder bedrohten Gebieten zu sichern“.

Schnelle Fakten
Friedensrat
 
 
Status aktiv
Vorsitz Donald Trump
Mitgliedstaaten 28 (bekannt bis 17. Februar 2026)
Amts- und Arbeitssprachen

Englisch

Gründung 22. Januar 2026,
Zeremonie in Davos,
Schweiz Schweiz
 
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Seine Einrichtung wurde von Trump im September 2025 als Lösungsschritt für den seit 2023 andauernden Konflikt zwischen der Hamas im Gazastreifen und Israel vorgeschlagen. Seine Gründung wurde von Trump am 15. Januar 2026 bekannt gegeben.[1] Aufgrund der Resolution 2803 des UN-Sicherheitsrates,[2] die von den Vereinigten Staaten ausgearbeitet und im November 2025 verabschiedet wurde, ist der Friedensrat allein damit beauftragt, die Verwaltung, den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung des Gazastreifens nach einem Ende des sogenannten Gazakrieges zu unterstützen. In seiner Gründungscharta ist davon jedoch keine explizite Rede mehr; stattdessen wird er als neues, dauerhaftes Gremium mit Trump als zentraler Figur etabliert.[3]

Einige Staaten, darunter auch Deutschland, haben Bedenken geäußert, dass Trump eine private Parallelorganisation zu den Vereinten Nationen gründen und diese damit untergraben wolle.[4]

Staaten nach Status:
  • Eingeladen und zugesagt
  • Beobachtungsstatus beim 1. Treffen am 19. 2. 2026
  • Eingeladen (zzgl. der Europäischen Union)
  • Eingeladen, aber abgelehnt
  • Ausgeladen
  • Das Logo des Friedensrats zeigt umrahmt von einem goldenen Lorbeerkranz einen silbernen, gold umrahmten Wappenschild mit einem goldenen Globus, auf dem jedoch nur Teile Nord- und Südamerikas mit den USA nahe des Zentrums zu sehen sind. Damit steht es im Gegensatz zum UN-Logo, auf dem alle Kontinente in einer mittabstandstreuen Azimutalprojektion gezeigt werden.

    Geschichte

    Das Weiße Haus veröffentlichte am 29. September 2025 einen von Donald Trump entworfenen 20-Punkte-Plan,[5] in dem eine Lösung zum Ende des Krieges zwischen Israel und der Hamas beschrieben wurde.[6] Laut Punkt 9 dieses Plans sollte der Wiederaufbau des Gazastreifens von einem internationalen „Board of Peace“ geleitet und beaufsichtigt werden, dem Donald Trump vorsitzen sollte. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, dass Donald Trump den Vorsitz als Person übernehmen würde, also nicht in seiner Eigenschaft als US-Präsident.[7] Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete am 17. November die Resolution 2803 (2025),[8] die den Plan und den Namen „Board of Peace“ anerkannte.[9] Genau wie in der offiziellen deutschen UN-Übersetzung der Resolution[10] wird das Gremium in den deutschsprachigen Medien meist als „Friedensrat“ bezeichnet.

    Am 16. Januar 2026 wurde vom Weißen Haus die Zusammensetzung des Friedensrates bekanntgegeben. Die Gründungszeremonie der Organisation mit Unterzeichnung der Charta fand am 22. Januar 2026 am Rande des 56. Jahrestreffens des Weltwirtschaftsforums im schweizerischen Davos statt.[11]

    Unter Billigung des IOC kooperiert auch die FIFA mit dem sogenannten Friedensrat.[12]

    Struktur

    Donald Trump ist als Vorsitzender auf Lebenszeit die zentrale Figur mit weitreichenden Alleinentscheidungsbefugnissen

    Das Gremium soll laut seiner Charta als dauerhafte internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit konstituiert werden und aus folgenden Organen bestehen:[3]

    • Dem Vorsitzenden des Friedensrates, Donald Trump, der namentlich in der Charta auf Lebenszeit ernannt ist. Die meisten wichtigen Entscheidungen, wie die Aufnahme neuer Mitglieder, die Ernennung der anderen Organe oder seines Nachfolgers, sowie die Auslegung der Charta werden von ihm allein getroffen.
    • Der Friedensrat selbst, bestehend aus den teilnehmenden Staats- und Regierungschefs. Es soll jährlich tagen und mit Mehrheit entscheiden.
    • Das Executive Board als ausführendes und vorbereitendes Gremium, bestehend aus sieben Mitgliedern, die auf zwei Jahre von Trump allein ernannt werden.

    Mitglieder des Executive Board

    Die ersten Mitglieder des Executive Board, die von Trump ernannt wurden, sind:[13]

    Voraussetzung der Mitgliedschaft

    Staaten können Mitglied werden, wenn sie vom Vorsitzenden des Friedensrates (Donald Trump) eingeladen wurden. Die Mitgliedschaft dauert drei Jahre und kann vom Vorsitzenden erneuert werden. Wollen die Staaten dauerhaft teilnehmen, müssen sie innerhalb des ersten der drei Jahre mindestens eine Milliarde US-Dollar an den Friedensrat zahlen.[3]

    Staaten können ihre Mitgliedschaft verlieren, wenn der Vorsitzende sie aus dem Rat ausschließt. Dagegen können Mitgliedstaaten ihr Veto einlegen. Für eine Ablehnung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.[14]

    Mitgliedschaftsliste

    Insgesamt wurden etwa 60 Staaten eingeladen, sich am Friedensrat zu beteiligen. Die Einladung (auch Ausladung im Fall Kanada) erfolgt ausschließlich durch Donald Trump. Bis Mitte Februar 2026 ist von 28 Ländern bekannt, dass sie zugesagt haben, während andere die Einladung ausdrücklich abgelehnt haben. Deutschland ist der Einladung nicht gefolgt und verweist auf die Vereinten Nationen als zentrales Organ der Friedenssicherung.[14][15][16] Auch Österreich wird wegen „Bedenken im Hinblick auf die [Charta] des Board of Peace“ sowie als „einer der vier Sitzstaaten der Vereinten Nationen“ nicht beitreten, um „keine Parallelstrukturen“ aufzubauen.[17] Die Schweiz hat zwar mit Beobachtungsstatus am ersten Treffen des Friedensrates teilgenommen, aber eine Mitgliedschaft solle „zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesrat geprüft“ werden.[18]

    Länder, die zugesagt haben

    Nahost und Nordafrika

    Agypten Ägypten, Bahrain Bahrain, Israel Israel, Jordanien Jordanien, Katar Katar, Kuwait Kuwait, Marokko Marokko, Saudi-Arabien Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate

    Europa

    Albanien Albanien, Belarus Belarus, Bulgarien Bulgarien, Kosovo Kosovo, Turkei Türkei, Ungarn Ungarn

    Amerika

    Argentinien Argentinien, El Salvador El Salvador,[19] Paraguay Paraguay, Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten

    Asien

    Armenien Armenien, Aserbaidschan Aserbaidschan, Indonesien Indonesien, Kambodscha Kambodscha,[20] Kasachstan Kasachstan, Mongolei Mongolei, Pakistan Pakistan, Usbekistan Usbekistan, Vietnam Vietnam

    Länder mit Beobachtungsstatus

    Mehrere Länder haben ihre Einladung zur Mitgliedschaft zwar nicht angenommen, waren beim ersten Treffen des Friedensrates am 19. Februar 2026 in Washington aber mit Beobachtungsstatus vertreten („observer“).[21] Dieser Status wird in der am 17. Januar von der Times of Israel veröffentlichten Charta nicht erwähnt.[3]

    Deutschland Deutschland, Finnland Finnland, Griechenland Griechenland,[22] Indien Indien, Italien Italien,[23] Japan Japan, Kroatien Kroatien, Mexiko Mexiko,[24] Niederlande Niederlande, Norwegen Norwegen, Oman Oman, Osterreich Österreich, Polen Polen, Rumänien Rumänien,[25] Korea Sud Südkorea, Slowakei Slowakei, Schweiz Schweiz, Thailand Thailand, Tschechien Tschechien,[26] Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich, Zypern Republik Zypern[27]

    Europaische Union Europäische Union

    Länder mit unklarer Position

    Folgende Länder haben die Mitgliedschaft zwar nicht ausdrücklich abgelehnt, waren aber auch nicht mit Beobachtungsstatus beim ersten Treffen vertreten.

    Australien Australien, China Volksrepublik Volksrepublik China, Russland Russland, Ukraine Ukraine

    Länder, die abgelehnt haben

    Folgende Länder haben die Mitgliedschaft abgelehnt und waren auch nicht mit Beobachtungsstatus beim ersten Treffen vertreten.

    Frankreich Frankreich, Schweden Schweden, Slowenien Slowenien, Spanien Spanien, Vatikanstadt Vatikanstadt

    Länder, die ausgeladen wurden

    Kanada Kanada[28]

    Commons: Friedensrat – Sammlung von Bildern und Videos

    Einzelnachweise

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