Bullinger-Denkmal
Skulptur am Grossmünster in Zürich
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Das Bullinger-Denkmal ist eine überlebensgrosse Skulptur des Reformators Heinrich Bullinger (1504–1575) an der Nordfassade des Grossmünsters in Zürich. Es wurde 1938 von Otto Charles Bänninger entworfen und 1941 errichtet und eingeweiht.
Geschichte
Projektierung
Dem ersten Reformator Zürichs Ulrich Zwingli wurde 1885 ein Denkmal neben der Wasserkirche gewidmet. Die Initiative, auch seinen Nachfolger Heinrich Bullinger mit einem Denkmal zu ehren, geht auf den Theologen Emil Egli, einen der führenden Reformationshistoriker seiner Zeit, zurück. Bei seinem Tod am 31. Dezember 1908 vermachte er dem Zwingliverein 5000 Franken zur Bildung eines Fonds für ein Bullinger-Denkmal.[1] Der Zwingliverein richtete den Fonds ein, verzeichnete bis 1914 aber lediglich einen Zuwachs von 863 Franken.[2] Das Denkmalprojekt schien somit lange nicht realisierbar.
Dass es doch noch verwirklicht wurde, verdankt sich zwei Umständen. Einerseits wuchs in den 1930er Jahren durch die Geistige Landesverteidigung das Interesse an identitätsstiftenden Historiendenkmälern wieder an, was auch dem Hans-Waldmann-Denkmal 1937 nach über fünfzigjähriger Planungszeit zu seinem Abschluss verhalf. Bullinger wurde dabei in die demokratische, rechtsstaatliche und humanitäre Tradition der Schweiz gestellt und mit Lavater, Pestalozzi und Dunant verglichen. Andererseits wurde das Grossmünster zwischen 1931 und 1941 umfassend renoviert, und die Einsetzung der Statue bildete letztlich den Schlusspunkt dieser ambitionierten und kostspieligen Arbeit.[3]
Als im Rahmen der Renovation auch der Zwingliplatz umgestaltet werden sollte, bat der Präsident des Zwinglivereins Hermann Escher den Kantonsbaumeister Hans Wiesmann, dabei auch die Idee eines Bullinger-Denkmals wieder aufzunehmen. Im Mai 1935 eröffnete Wiesmann an der Jahresversammlung des Vereins, diesem Ansinnen gerne zu entsprechen und mit dem Bildhauer Otto Münch bereits einen ersten Plan ausgearbeitet zu haben. Nach mehreren Versuchen hatten sich die beiden gegen ein freistehendes Monument entschieden und begründeten dies folgendermassen:
«Unsere Zeit ist ja Freiplastiken gegenüber ziemlich ablehnend, weil sie von der einen Seite immer eine etwas peinliche Rückansicht darbieten; es würde im übrigen dem Wesen des verkörperten Reformators nicht entsprechen, wenn man ihn einfach wie andere grosse Männer auf ein Postament stellen wollte.»
Stattdessen sollte eine Statue Bullingers «in direkte Beziehung zur Kirche» gebracht und an der Nordfläche des untersten Geschosses des Glockenturms (Nordturms) angebracht werden, womit Bullinger «gleichsam den Eckstein der Kirche bilden» würde. Wie beim Reformationsdenkmal in Genf sollte die Gestalt aus der Mauer «herauswachsen». Münch hatte eine erste Skizze erarbeitet, auf der Bullinger predigend dargestellt war. Im Denkmalfonds des Zwinglivereins befanden sich inzwischen 15'500 Franken, die mit Spenden weiter angereichert werden sollten.[4]
Offenbar hätte der Zwingliverein gleichwohl ein freistehendes Denkmal bevorzugt, die Gelder reichten dafür aber bei weitem nicht aus, auch wenn von privater Seite 5000 Franken zur Verfügung gestellt wurden, sofern das Denkmal binnen zweier Jahre ausgeführt würde, und weitere Spenden den Fonds bis 1937 auf 22'000 Franken anwachsen liessen. Im Dezember 1937 beschloss der Verein deshalb, dem vorgeschlagenen Projekt zuzustimmen.[5]
Wettbewerb
Am 1. Februar 1938 eröffnete der Zwingliverein einen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen. Zugelassen waren nur in der Stadt Zürich heimatberechtigte oder wohnhafte Künstler reformierter Konfession, ferner einige direkt angefragte Bildhauer.[6] In der Jury sassen der Kirchenratspräsident Arnold Zimmermann, der Kunsthistoriker Hans Lehmann, der Pfarrer des Grossmünsters Oskar Farner, der Präsident der Zentralkirchenpflege Fr. Kuhn, die Bildhauer Hermann Hubacher und Jakob Probst, der Kantonsbaumeister Heinrich Peter, der Stadtbaumeister Hermann Herter und der Architekt Peter Meyer. Die 41 eingegangenen Projekte wurden vom 13. bis 27. Juni 1938 in der Zentralbibliothek ausgestellt. Im selben Monat beschied die Jury jedoch, dass sich keiner davon «unmittelbar zur Ausführung eigne». Mit einem Preis von 400 Franken wurden Otto Charles Bänninger, Otto Münch, Walter Scheuermann und Paul Speck bedacht. Einen Preis von 300 Franken erhielten Heinrich Gehry, Heinrich Neugebauer, Hans Hippele, Werner Friedrich Kunz und Hans Brandenberger. Ausserdem wurden die Porträts von Louis Conne, Hans Jakob Meyer und Otto Müller aufgekauft. Unter den vier Erstplatzierten wurde ein engerer Wettbewerb veranstaltet,[7] den Bänninger am 9. Dezember 1938 gewann.[8] Otto Müllers Modell gelangte 1961 an die Kirchgemeinde Illnau-Effretikon und steht heute im Treppenhaus der Reformierten Kirche Effretkon.[9]
Der Regierungsrat erteilte seine Bewilligung zur Anbringung des Denkmals am Glockenturm und schenkte den Stein, aus dem es gehauen wurde.[10]
Einweihung
Die Einweihungsfeier fand am Reformationssonntag, dem 2. November 1941, statt. Der Kirchenratspräsident Arnold Zimmermann war erkrankt und wurde durch Professor Fritz Blanke vertreten, der von der Kanzel herab eine erste Ansprache hielt und dann im Auftrag des Zwinglivereins das Denkmal dem Kanton Zürich übergab. Im Namen des Regierungsrats nahm es Paul Corrodi (BGB), der kantonale Baudirektor, dankend in Empfang. Zum Schluss ergriff auch der Kirchenpflegepräsident G. Buchter das Wort. Sodann begab sich die Festgemeinde auf den Zwingliplatz, wo das Denkmal unter den Worten des Pfarrers Oskar Farner enthüllt wurde.[10]
Jüngere Geschichte
Im Zuge der Denkmaldebatten ab 2020 geriet auch das Bullinger-Denkmal in die Kritik, da sich Bullinger in seiner Schrift Wider die schwarzen Künste (1571) für die Tötung von Hexen ausgesprochen habe.[11]
Beschreibung

Da das Bullinger-Denkmal nicht freistehend ist, handelt es sich nach heutigem Verständnis nicht um ein Denkmal im engsten Sinne. Es galt bei den Initianten und gilt in der öffentlichen Wahrnehmung bis heute jedoch als Denkmal. Die überlebensgrosse Skulptur steht reliefartig auf einer Konsole an der Nordfassade der Kirche. Bullinger umfasst mit beiden Händen sein Hauptwerk, das Zweite Helvetische Bekenntnis, und blickt hinüber zum Pfarrhaus, in dem er wirkte.[10] Unterhalb der Statue ist folgende Inschrift angebracht:
oberster pfarrer am grossmünster + nach zwinglis tod
der zürcherischen kirche weiser leiter + berater aller
reformierten kirchen + urheber des zweiten helvetischen
bekenntnisses + vaterlicher beschützer und tröster der
bedrängten glaubensgenossen
Siehe auch
Literatur
- Die Einweihung des Bullinger-Denkmals. In: Neue Zürcher Zeitung. Morgenausgabe. Nr. 1747, 3. November 1941, S. 9 (online).
- Otto Bänninger: Bullinger-Denkmal und Aussenrenovation des Grossmünsters. In: Das Werk. Band 29, Heft 1, 1942, S. 1–4, doi:10.5169/seals-86902.
- Georg Kreis: Die öffentlichen Denkmäler der Stadt Zürich. Ein Bericht im Auftrag der Arbeitsgruppe KiöR. 30. Juni 2021 (PDF; 8,3 MB), S. 90.