CBRN-Schutz
Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Gefahren
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Als CBRN-Schutz (früher ABC-Schutz; inzwischen veraltet) bezeichnet man den Schutz vor Chemischen, Biologischen, Radiologischen und Nuklearen Gefahren bzw. Agenten oder Agenzien. Gemeint sind damit vorrangig Risiken, die von Gefahrgutunfällen ausgehen, aber auch von Massenvernichtungswaffen.


Dabei bedeuten die vier Buchstaben:
- C = Gefahren durch eine Vielzahl von chemischen Verbindungen oder Molekülen (vgl. auch Giftstoffe) in verschiedenen Aggregatzuständen (flüssig, Gas, fest) inklusive Chemiewaffen;
- B = Gefahren durch Mikroorganismen, prinzipiell spezielle Viren, Bakterien oder Toxine inklusive Biowaffen;
- R = Gefahren durch ionisierende Strahlung, die ohne eine nukleare Kettenreaktion auftritt (z. B. durch radioaktive Stoffe, Röntgenstrahlung oder verstrahltes Material aus Unfällen; auch als Strahlenschutz bezeichnet);
- N = Gefahren durch Effekte oder Ereignisse, die mit einer nuklearen Kettenreaktion verbunden sind (z. B. bei der Explosion einer Kernwaffe oder schweren Unfällen in Kernkraftwerken).
CBRN-Gefahrenlagen zeichnen sich durch ein hohes Schadenspotential aus, das von schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod von Millionen Menschen reichen kann. Während diese Risiken lange Zeit primär im militärischen Kontext als Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen wahrgenommen wurden, stehen heute im zivilen Bereich häufig Unfälle mit gefährlichen Stoffen im Vordergrund. Dennoch bleiben internationale Abkommen zur Rüstungskontrolle relevant, da auch die Verbreitung solcher Waffen eine Sicherheitsgefahr darstellt.
Der Schutz vor CBRN-Einwirkungen wird durch präventive und defensive Maßnahmen sichergestellt. Im zivilen Katastrophenschutz umfasst dies das Tragen von spezieller Schutzkleidung und Atemschutzgeräten, die Einrichtung von Dekontaminationsstellen sowie das Abspüren und Absperren gefährdeter Bereiche, um eine Ausbreitung zu verhindern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei darauf, das Eindringen von radioaktiven, biologischen und chemischen Stoffen in den Körper (Inkorporation) zu vermeiden.
Ein weiterer Bereich des CBRN-Schutzes ist die Forschung und Entwicklung zu dem Thema.[2]
Wandel der Begrifflichkeit
Lange Zeit wurde die Bezeichnung „ABC-Schutz“ (Atomar, Biologisch, Chemisch) verwendet, wobei radiologische und nukleare Gefahren unter dem Oberbegriff „atomar“ subsumiert wurden. Die Klassifizierung stammt aus dem Kalten Krieg, bei ihr stand primär die militärische Bedrohung durch Kernwaffen und deren nukleare Kettenreaktionen im Vordergrund. Auch die Buchstaben B und C folgten eher einem militärischen Szenario von Biowaffen- oder Chemiewaffen-Einsatz durch feindliche Staaten.
Mit dem Wandel der Bedrohungslagen hin zu zivilen Gefahrenlagen (wie Unfälle in der Medizin oder Industrie) etablierte sich der international gebräuchlichere Begriff „CBRN“ (Chemical, Biological, Radiological, Nuclear). Die explizite Trennung zwischen radiologischen und nuklearen Gefahren dient dazu, die Relevanz alltäglicher radiologischer Risiken – etwa durch ionisierende Strahlung aus medizinischen oder industriellen Quellen – zu betonen, die von der klassischen „atomaren“ Bedrohung durch Kernwaffen abweichen. Die Bedeutung der "zivilen" B- und C-Lagen zeigte sich vorrangig bei Industriebränden sowie in der COVID-19-Pandemie.
Erweiternd wird inzwischen auch von CBRNE gesprochen, mit einer Ergänzung für Gefahren im Zusammenhang Explosionsgefährdeter Stoffe bzw. Explosivstoffen oder anderen Substanzen, die detonieren (vgl. auch Deflagration) oder ähnliche Effekte zeigen können. Umgekehrt wird im deutschsprachigen Raum teils von GSG für Gefährliche Stoffe und Güter gesprochen, wobei letztere Bezeichnung atomare und biologische Schadstoffe, die nicht als Güter gelagert oder transportiert werden, nicht mit umfasst.[3]
Dementsprechend spricht man bei einem Einsatzszenario mit derartigen Gefahren von einer CBRN- bzw. CBRNE-Lage, einem GSG-Einsatz (Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern) oder auch Gefahrstoffeinsatz. In Österreich ist zudem die Bezeichnung Schadstoffeinsatz gebräuchlich. Die Bezeichnung ABC-Lage ist, wie beschrieben, veraltet.
Zuständigkeiten

Deutschland
In Deutschland obliegt der CBRN-Schutz für die Zivilbevölkerung in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums im Rahmen des Zivilschutzes bzw. der Länder im Rahmen des Katastrophenschutzes (vgl. auch ABC-Dienst). Hierbei wird meistens auf Spezialeinheiten der Feuerwehr und anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zurückgegriffen.
Der CBRN-Schutz für militärisches Personal obliegt der Bundeswehr. Da im militärischen Kontext weiterhin vorrangig die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen im Fokus steht, wird der CBRN-Schutz dort (weiterhin) als ABC-Abwehr bezeichnet.
Vereinigte Staaten
In den USA sind eine Vielzahl von Organisationen am CBRN-Schutz beteiligt, z. B. das Departments of Homeland Security (DHS).[4][5] Die Environmental Protection Agency (EPA) informiert auch zu dem Thema ionisierende Strahlung.[6]
Im Falle von akuten Unfällen oder Schäden durch Strahlung, beispielsweise im Umfeld der Kerntechnik oder medizinischer Nutzung der Strahlung (vgl. Radiologie u. a.) berät die Radiation Emergency Medical Management (REMM) des Department of Health & Human Services (HHS).[7] Weitere Informationen hat auch das Centers for Disease Control and Prevention (CDC).[8]
Schweiz
In der Schweiz ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz zuständig.[9] Das Labor Spiez ist außerdem eine Fachstelle für CBRN-Schutz.
Einteilung der Maßnahmen

Die Einteilung der Maßnahmen kann nach Ausmaß des Einsatzfeldes, Methode oder dem verwendeten Gefahrstoff bzw. Waffentyp erfolgen.
Ausmaß
Abhängig vom Ausmaß des Einsatzfeldes variieren die im Zivil- und Katastrophenschutz angeforderten Spür- und Messmittel analog zu den Versorgungsstufen im Bevölkerungsschutz. Dies entspricht dem CBRN-Ausstattungskonzept für die ergänzende Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz:
- Stufe 1: reguläre (im Zivilbereich: kommunale) Messtechnik
- Stufe 2: CBRN-Erkundungswagen (CBRN ErkW, vormals ABC-Erkundungskraftwagen ABC-ErkKW)[10]
- Stufe 3: zusätzliche CBRN ErkW an Gefährdungsschwerpunkten
- Stufe 4: Analytische Task Force (ATF)
Methodische Aufteilung
- Medizinischer CBRN-Schutz: Prophylaxe, Diagnostik, Triage, Therapie usw.
- Militärischer CBRN-Schutz: ABC-Abwehr-Trupp (vgl. Spürtrupp), Truppen Entseuchungs Platz (TEP), Dekontaminationsanlage/-platz, Kampfstoffspüren
- Technischer CBRN-Schutz: Dieser gliedert sich auf in:
- Dekontamination (Entstrahlung, Entwesung, Entseuchung, Entgiftung) zur Rückkehr zu normalen Lebensumständen bzw. zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (militärisch)
- Detektion (Erkundung) und Warnung vor der Gefahr
- Schutz des Lebens und der Gesundheit
- Individueller oder Einzelschutz (Schutzbekleidung, Schutzmaske)
- Kollektiver oder Sammelschutz
Nach Waffen
Im Kalten Krieg spielten Atom- bzw. Kernwaffen eine zentrale Rolle zwischen den Supermächten USA und der ehemaligen Sowjetunion. Diese Waffen besitzen ein enormes Zerstörungspotenzial mit überlebensbedrohlichen Konsequenzen für die Menschheit im Falle eins Atomkriegs. Mit dem Zerfall der Sowjetunion wurden die großen Atomwaffenbestände der Atomstreitkräfte zwar reduziert, aber nicht vollständig abgerüstet. Seit den 1990er Jahren sind mögliche nukleare Terroranschläge (vgl. auch radiologische Waffen, umgangssprachlich auch „schmutzige Bomben“) die größte Sorge der Länder USA und Russland, verschärft durch die nichtnuklearen Terroranschläge auf die USA.[11] Infolge einer sich verändernden weltweiten Sicherheitslage seit den 2020er Jahren stellen Atomwaffen nach wie vor eine Bedrohung dar.
Ein Schutz vor B- und C-Waffen kann bei einem erkannten Angriff in begrenztem Umfang durch geeignete Schutzvorkehrungen erreicht werden; bei einem unerkannten oder verdeckten Angriff ist ein solcher Schutz jedoch äußerst schwierig, wenn nicht unmöglich.[11]
Für militärisches Personal ist zumindest für Teileinheiten ein fast vollständiger Schutz gegen B- und C-Waffen möglich, sofern ein solcher Einsatz frühzeitig erkannt werden kann. Der wirksame Schutz der Zivilbevölkerung ist im Verteidigungsfall zwar schwerer als der der Militärangehörigen möglich, aber dennoch eingeschränkt umsetzbar, da hier eher mit der Anwendung solcher Waffen gerechnet werden kann. Bei einem unerwarteten militärischen Angriff und besonders bei Zwischenfällen im Frieden, wie z. B. bei Terroranschlägen, ist aufgrund des Nichterkennens eines Angriffes durch arglose Personen, des verzögerten Eintritts der Waffenwirkung, die es naturgemäß besonders bei vielen B-Kampfstoffen gibt, und der an Zahl und Qualität ungenügenden Ausstattung mit Schutzmitteln fast unmöglich, einen wirksamen Schutz herzustellen.[11]
Sammelschutz
Der Begriff Sammelschutz bezeichnet den gemeinsamen Schutz einer Gruppe von Menschen vor ABC-Kampfmitteln. Der Begriff umfasst den Schutz sowohl von Soldaten wie auch von Zivilisten, die gemeinsam in einem definierten Raum vor den meisten ABC-Kampfstoffen geschützt sind. Im Gegensatz zum individuellen Schutz, z. B. durch eine Maske, werden die betroffenen Personen gemeinsam durch eine ABC-Schutzanlage z. B. mit Frischluft versorgt.
Der geschützte Raum kann ein Fahrzeug, Zelt, Container oder Gebäude sein, das nahezu luftdicht von der Umgebungsluft getrennt ist. Im geschützten Bereich wird mit Hilfe der ABC-Schutzanlage ein Überdruck erzeugt, der verhindert, dass Kampfstoffe in den Innenraum gelangen. Auf Schiffen und Booten der Marine ist dieser Schutz in Form der sogenannten Zitadelle umgesetzt, die bei entsprechenden Lagen komplett schutzbelüftet ist.
Forschungseinrichtungen
Deutschland
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als übergeordnete Bundesbehörde für alle Angelegenheiten des Bevölkerungs- und Zivilschutzes
- Der Laborverbund Nationales Labornetzwerk für die Diagnostik von BT-Agenzien (NaLaDiBA)[12]
- Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz – CBRN-Schutz der Bundeswehr
- Institut für Radiobiologie der Bundeswehr – medizinischer R- und N-Schutz
- Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr – medizinischer B-Schutz
- Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr – medizinischer C-Schutz
Siehe auch
Literatur
- Hans-Peter-Plattner: Die Roten Hefte, Heft 36a – Gefahrgut-Einsatz. 4. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2000, ISBN 978-3-17-013520-8.
- Mark E. Byrnes: Nuclear, Chemical, and Biological Terrorism: Emergency Response and Public Protection. CRC Press LLC, Boca Raton, FL 2003, ISBN 978-1-56670-651-3 (englisch, archive.org).
- Jerrold B. Leikin, Robin B. McFee: Handbook of Nuclear, Biological, and Chemical Agent Exposures. CRC Press (Taylor & Francis), Boca Raton, FL 2007, ISBN 978-1-4200-4477-5 (englisch, archive.org).
- Andre Richardt, Birgit Hülseweh, Bernd Niemeyer, Frank Sabath (Hrsg.): CBRN Protection: Managing the Threat of Chemical, Biological, Radioactive and Nuclear Weapons. Wiley-VCH Verlag GmbH, Weinheim 2013, ISBN 3-527-32413-5, doi:10.1002/9783527650163 (englisch).
- Andreas Kühar, Klaus Ehrmann: CBRN-Schutz in der Gefahrenabwehr. 1. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-17-030975-3.
- Peter D.E. Biggins, Deeph Chana (Hrsg.): CBRNE: Challenges in the 21st Century (= Advanced Sciences and Technologies for Security Applications). Springer International Publishing, Cham 2022, ISBN 978-3-03117373-8, doi:10.1007/978-3-031-17374-5 (englisch).
Weblinks
- CBRN Schutz. CBRN Schutz versus ABC Schutz. In: www.bbk.bund.de. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.