Carl Will

deutscher Adjunkt und Mitglied der Landesversammlung der Landgrafschaft Hessen-Homburg From Wikipedia, the free encyclopedia

Carl Will (* 1811 in Staudernheim; † 1882 ebenda) war ein deutscher Adjunkt und Mitglied der Landesversammlung der Landgrafschaft Hessen-Homburg.

Leben

Carl Will stand in seiner Heimatgemeinde Staudenheim als Adjunkt (Beigeordneter) dem Bürgermeister zur Seite und erhielt 1849, nachdem Landgraf Gustav ein vorläufiges Wahlgesetz erlassen hatte und nach einer Nachwahl am 6. September 1849 die Kammer der Abgeordneten gewählt wurde, ein Mandat für dieses Parlament. Dies bestand aus 15 Mitgliedern. Präsident der Landesversammlung war der Meisenheimer Notar Friedrich Albert. Die Kammer beriet die Verfassung von Hessen-Homburg sowie das Wahlgesetz. Dabei ist bemerkenswert, dass Hessen-Homburg lange Zeit keine Verfassung erhalten hatte, obwohl dies nach der Bundesakte vom 10. Juni 1815 ausdrücklich bestimmt war. Will wurde im Wahlbezirk Oberamt Meisenheim, bestehend aus den Ortschaften Staudenheim, Abtweiler und Raumbach gewählt und war Mitglied des Kommunalausschusses.

Siehe auch

Literatur

  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 411.

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