Charles-Henri Soldan
Schweizer Jurist, Politiker, Bundesrichter und Hochschullehrer
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Charles Soldan (vollständiger Name Charles-Henri Soldan; * 20. März 1855 in Lausanne; † 16. November 1900 ebenda) war ein Schweizer Jurist, Politiker (Radikaler) und Hochschullehrer. Er wirkte als Waadtländer Staatsrat und amtierte von 1890 bis zu seinem frühen Tod als Richter am schweizerischen Bundesgericht, dem er in den Jahren 1897 und 1898 als Präsident vorstand.
Herkunft und Ausbildung
Charles Soldan wurde als Sohn des aus Rüsselsheim (Hessen) stammenden Flüchtlings und Professors Gustave Soldan und der Elise, geborene Weibel, in Lausanne geboren.[1] Die Familie erhielt 1867 das Bürgerrecht von Belmont-sur-Lausanne, womit Soldan das Schweizer Bürgerrecht erlangte.[1][2]
Seinen akademischen Werdegang absolvierte er mit einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Lausanne sowie an der Universität Leipzig.[1] Er schloss das Studium mit dem Lizenziat ab und promovierte 1877 an der Universität Lausanne zum Doktor der Rechte (Dr. iur.).[1][3] Während seiner Studienzeit trat er 1872 der Studentenverbindung Helvetia bei.[1][3] Nach dem Studium absolvierte er 1878 ein Praktikum in der Kanzlei des späteren Bundesrats Louis Ruchonnet.[1] Von 1879 bis 1881 praktizierte er als Rechtsanwalt in Lausanne.[1][2] Soldan blieb ledig.[1]
Juristische und politische Laufbahn im Kanton Waadt
Bereits in jungen Jahren übernahm Soldan wichtige Ämter in der Justiz und Politik seines Heimatkantons. Im Jahr 1881 wurde er zum Kantonsrichter gewählt und übte dieses Amt bis 1888 aus, wobei er dem Kantonsgericht im Jahr 1884 als Präsident vorstand.[1][2]
Im Jahr 1888 wechselte er in die Exekutive und wurde als Vertreter der radikalen Partei in den Staatsrat des Kantons Waadt gewählt.[1][3] Dort übernahm er die Leitung des Justiz- und Polizeidepartements.[1] Im Jahr 1890 bekleidete er das Amt des Staatsratspräsidenten.[2] Seine Amtszeit in der Kantonsregierung endete 1890 mit seiner Wahl an das oberste Gericht der Eidgenossenschaft.[1][3]
Bundesrichter und Hochschullehrer
Im Jahr 1890 wählte die Bundesversammlung Charles Soldan zum Richter am schweizerischen Bundesgericht.[1][2] Er übte dieses Amt bis zu seinem Tod im Jahr 1900 aus. Innerhalb des Gerichts übernahm er vielfältige Führungsaufgaben: Im Jahr 1894 präsidierte er den Bundesstrafgerichtshof (Cour pénale fédérale).[2] Von 1895 bis 1896 leitete er die erste zivilrechtliche Abteilung, und in den Jahren 1897 und 1898 stand er der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung vor.[2] Den Höhepunkt seiner richterlichen Karriere erreichte er mit der Wahl zum Präsidenten des Bundesgerichts sowie des Kassationshofs für die Amtsperiode 1897 bis 1898.[1][2]
Parallel zu seinem Richteramt entfaltete Soldan eine rege akademische Tätigkeit, was eine für die damalige Zeit bemerkenswerte Ämterkumulation darstellt. Von 1891 bis 1900 wirkte er als ausserordentlicher Professor an der Universität Lausanne und hielt öffentliche Vorlesungen über das Bundesrecht.[1][2] Zudem engagierte er sich im Vorstand des Schweizerischen Juristenvereins (Société suisse des juristes), dem er von 1896 bis 1900 angehörte.[3]
Publizistisches Wirken
Soldan trat auch als juristischer Autor und Publizist hervor. Von 1888 bis 1898 redigierte er das Journal des tribunaux, eine führende juristische Fachzeitschrift in der Westschweiz.[1][2] Er veröffentlichte zahlreiche Arbeiten zur Rechtsprechung und befasste sich wissenschaftlich mit dem Zivilrecht sowie dem geistigen Eigentum.[1] Gemeinsam mit Camille Decoppet publizierte er 1892 eine rechtshistorische Studie über die Geschichte der Todesstrafe (L’histoire de la peine de mort).[1]
Literatur
- Charles Soldan [...]. 1900 (Gedenkschrift).
- Helvétia: livre d’or de la Section vaudoise, 1847–2003. 2003, S. 256 f.
- Urs Felder: Die Waadtländer Staatsräte 1803–1993. 1993, S. 249 ff.