Co-Living
Zusammenleben mehrerer unabhängiger Personen in einer Wohnung
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Co-Living bezeichnet eine moderne Form des gemeinschaftlichen Wohnens auf Zeit, meist in städtischen Ballungsräumen. Im Unterschied zum Cohousing handelt es sich beim Co-Living in der Regel um ein kommerziell betriebenes Modell: Ein Betreiber mietet oder besitzt größere Immobilien, teilt diese in private Wohneinheiten und gemeinschaftlich genutzte Bereiche auf und vermietet sie möbliert weiter.[1]
Apartment-Struktur
In Co-Living-Gebäuden existieren sowohl Einzelapartments als auch sogenannte Clusterwohnungen. Clusterwohnungen bestehen aus abgeschlossenen Ein- bis Zwei-Zimmer-Einheiten, die über geteilte Wohnküchen, Badezimmer oder Balkone verfügen und so den Charakter einer Wohngemeinschaft erhalten. Einzelapartments hingegen sind vollständig abgeschlossen, bieten mehr Privatsphäre, sind aber Teil gemeinsamer Infrastruktur wie Lounge, Fitnessraum oder Gemeinschaftsküche.
Betreiber schließen in der Regel Verträge mit Eigentümern, Projektentwicklern oder Investmentgesellschaften, um bestehende Gebäude in sogenannte „Shared Spaces“ umzuwandeln. Diese Transformation umfasst häufig Renovierung, Innenausbau, Möblierung und digitale Verwaltungssysteme für Buchung und Service.
Entwicklung und internationale Verbreitung
Das Konzept Co-Living entwickelt sich in Deutschland zunehmend als Teil der neuen Wohnformen, insbesondere in Großstädten wie Berlin, Hamburg und München.[2] Projekte wie Quarters, Habyt und The Base gelten als frühe Marktakteure in Deutschland, während international Betreiber wie The Collective (Großbritannien), Hmlet (Singapur) und Common (USA) das Konzept geprägt haben.[3]
In Europa wächst das Segment stark, insbesondere in Städten wie London, Amsterdam, Paris und Barcelona. In Spanien entstehen zunehmend Projekte, die durch regionale Startup-Ökosysteme unterstützt werden, darunter Anbieter wie Enso Coliving, Aticco Living oder Haaus Coliving, das laut El Periódico und EjePrime beispielhaft für die Umwandlung von Bestandsimmobilien in gemeinschaftliche Wohnformen steht.[4][5]
Der europäische Markt für Co-Living soll laut dem „European Coliving Index 2025“ bis 2030 mehr als 200.000 Plätze umfassen.[6]
Nachhaltigkeit und soziale Wirkung
Co-Living gilt als Teil der Sharing Economy und kann durch gemeinsame Nutzung von Energie, Wasser und Flächen zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen.[7] Darüber hinaus fördern viele Betreiber – etwa durch gemeinschaftliche Veranstaltungen oder soziale Apps – die Nachbarschaftsbildung und den interkulturellen Austausch.
Rechtliche Lage
Die Rechtslage des Co-Living ist in Deutschland bislang nicht eindeutig definiert.[8] Zwischen Betreiber und Bewohner gelten grundsätzlich die Bestimmungen des allgemeinen Mietrechts. Wenn Betreiber Gebäude vollständig anmieten und als gewerbliche Zwischenmieter agieren, können Teile des Gewerberechts Anwendung finden. In einzelnen Bundesländern – etwa Berlin oder Hamburg – existieren inzwischen Leitlinien für Mindestgrößen und Nutzungsdauer, um Co-Living von kurzfristiger Kurzzeitvermietung abzugrenzen.[9]