Consideration
Wikimedia-Begriffsklärungsseite
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Consideration bezeichnet im Common Law ein Erfordernis für die Einklagbarkeit von Verträgen.
Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe:
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Consideration bezeichnet im Common Law ein Erfordernis für die Einklagbarkeit von Verträgen.
Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe: