Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.[1] Er entstand am 1. Juni 2007 durch Zusammenlegung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. (HVBG) und des Bundesverbandes der Unfallkassen e. V. (BUK).[2]

Gründung1. Juni 2007
SitzBerlin
Schnelle Fakten Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Rechtsform ...
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
(DGUV)
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Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 1. Juni 2007
Sitz Berlin
Zweck Sozialversicherung
Vorsitz Volker Enkerts
Hans-Peter Kern
Geschäftsführung Stephan Fasshauer
Edlyn Höller
Mitglieder 33 (2024)
Website www.dguv.de
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Geschichte

Politischer Hintergrund

Mit der Fusion kamen HVBG und BUK weitergehenden Plänen der Politik zuvor: Bundesregierung und Bundesländer hatten im Sommer 2006 angekündigt, die Verbände zum 1. Januar 2008 zwangsweise zu einer staatlich kontrollierten Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammenzuschließen. Die von der Politik geplante Spitzenkörperschaft sollte die Befugnis erhalten, „für alle Unfallversicherungsträger verbindliche Entscheidungen zu treffen und zwischen den Trägern einen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerb zu organisieren.“[3] Zudem sollten ihr gemeinsame Angelegenheiten der Unfallversicherungsträger übertragen werden, „die besser und effizienter zentral erledigt werden können.“[3] Die Errichtung dieser Spitzenkörperschaft nach dem Vorbild der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte die Befugnisse der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen empfindlich beschnitten und den staatlichen Einfluss auf die gesetzliche Unfallversicherung deutlich erhöht.

DGUV

Zum 1. Juni 2007 fusionierten der 1887 gegründete Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. (HVBG) und der 1936 gegründete Bundesverband der Unfallkassen e. V. (BUK) zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV).[4][5]

Organisation

Die DGUV ist der gemeinsame Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherer und umfasst die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Bei den Unfallversicherungsträgern der DGUV waren 2024 etwa 68,2 Millionen Menschen im Rahmen der allgemeinen Unfallversicherung[6] und der Schülerunfallversicherung gegen die Folgen von Arbeits-, Wege-, Schul- und Schulwegunfällen sowie Berufskrankheiten versichert.[2][4][7] Organisiert ist die DGUV als rechtsfähiger Verein.[7] Der Sitz der DGUV befindet sich in Berlin, mit weiteren Geschäftsstellen in Sankt Augustin sowie Forschungs- und Qualifizierungseinrichtungen in Bad Hersfeld, Bochum, Hennef (Sieg) und Dresden. Der Verwaltungsstandort München wurde zum 6. Dezember 2019 geschlossen.[8]

Zudem umfasst die DGUV sechs regionale Gliederungen, die sogenannten Landesverbände.[9] Diese decken die regionalen Zuständigkeiten in allen Bundesländern ab und übernehmen für ihre Mitglieder gemeinsame Aufgaben in Prävention und Rehabilitation.[10][11]

Die DGUV erfüllt zwar staatlich übertragene Aufgaben, ist dabei jedoch selbstverwaltet und finanziert sich über die Mitglieder.[7][12] Der Vorstand agiert als Vertretung der Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenseite und wird paritätisch von der Mitgliederversammlung gewählt, die aus Delegierten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen besteht. Vorsitzende des Vorstands sind Volker Enkerts (seit 2017) und Hans-Peter Kern (seit 2025).[13] Der Vorsitz wird alternierend ausgeübt und wechselt nach zwei Jahren.[2] Hauptgeschäftsführer ist Stephan Fasshauer[14] und seine Stellvertreterin ist Edlyn Höller.[15]

Aufgaben

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen in Deutschland. Sie nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahr und unterstützt diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz der Versicherten und Unternehmen. Zudem vertritt die DGUV die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber der Politik, staatlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene, europäischen Institutionen, internationalen Organisationen und den Sozialpartnern.[2][12][16]

Zu den Aufgaben der DGUV gehören die Koordination und Förderung von Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie wirkt an der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts mit und unterstützt die fachliche Ausarbeitung von Muster-Unfallverhütungsvorschriften, die anschließend von den Unfallversicherungsträgern umgesetzt werden. Darüber hinaus ist die DGUV für die Ausgestaltung übergreifender vertraglicher Regelungen zuständig, etwa mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur medizinischen Versorgung verunfallter Versicherter.[2][16][7]

Die Festlegung von Gefahrtarifen obliegt den einzelnen Unfallversicherungsträgern; die DGUV kann hierzu Empfehlungen aussprechen. Auch die Qualitätssicherung und der wirtschaftliche Wettbewerb zwischen den Trägern werden von der DGUV angeregt und fachlich begleitet.[2][17]

Zudem entscheidet der Verband durch seine Landesverbände über die Beteiligung von Ärzten und Krankenhäusern an Heilverfahren. Außerdem legt die DGUV die Kriterien für die Beteiligung an den Heilverfahren fest.[18]

Darüber hinaus finanziert und unterhält sie Forschungs- und Schulungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in der Unfallversicherung,[7] erstellt Statistiken[19] für Gesetzgebung und Forschung[16] und führt Öffentlichkeitsarbeit durch.[20]

Die bei der DGUV eingerichtete Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) nimmt die Aufgaben der Verbindungsstelle nach internationalen Sozialversicherungsabkommen wahr. Sie unterstützt Versicherte, Unternehmen und Unfallversicherungsträger bei der Umsetzung dieser Regelungen und stellt die medizinische Versorgung von Versicherten aus EU-, EWR- und Abkommensstaaten im Fall von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten während eines Aufenthalts in Deutschland sicher.[21][22]

Seit 2009 gibt die DGUV eine eigene Fachzeitschrift heraus, das „DGUV Forum“. Sie erscheint als reines Onlinemedium mehrmals im Jahr und enthält Beiträge für Praktiker und Wissenschaft. Darüber hinaus gibt es weitere verschiedene Fachzeitschriften: „Arbeit & Gesundheit“,[23] „top eins“,[24] „KinderKinder“,[25] „pluspunkt“[26], „Kompakt“[27] sowie das Portal „Lernen und Gesundheit“.[28]

DGUV job, der Personal- und Arbeitsvermittlungsdienst der DGUV für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt Versicherte, die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung benötigen.[29]

Institute

Die DGUV betreibt drei Forschungsinstitute.[2] Diese Institute forschen, beraten und setzen Maßnahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin um. Sie unterstützen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen durch Analysen, Schulungen und die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.[30][31]

Die Akademie Hennef der DGUV und Campus des Fachbereichs Sozialpolitik und Soziale Sicherung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Luftaufnahme 2017

Die DGUV unterhält zudem die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) mit Standorten in Bad Hersfeld und Hennef.[32] Sie ging aus der Fusion der Berufsgenossenschaftlichen Akademie in Hennef und des Bildungszentrums des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) in Bad Hersfeld hervor. Im Zuge der organisatorischen Neustrukturierung wurde sie zum 1. Januar 2016 in Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) umbenannt. Die HGU ist die zentrale Bildungseinrichtung der DGUV in den Bereichen Rehabilitation, Sozialrecht und Public Administration.[33][34]

Darüber hinaus betreibt die DGUV seit 2003 in Kooperation mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg den Studiengang „Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung“ am Standort Hennef.[33]

Einzelnachweise

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