Europaschutzgebiet Davenna

Natura-2000 Schutzgebiet in Vorarlberg From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Europaschutzgebiet Davenna ist ein kleines Natura-2000-Gebiet im Montafon im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Auch der gesamte Berg, der Gipfel (1881 m) und der Gipfelkamm werden als Davenna bezeichnet. Das Schutzgebiet umfasst die an der Südflanke gelegenen Felsformationen, Dolomit-Schutthalden, Rauhgrasfluren und Föhren- und Latschenwälder. Durch ständigen Steinschlag aus den Felswänden des Kammes ist das Gebiet sehr dynamisch, die Lebensräume verändern sich immer wieder, dies führt zu einer Vielfalt an Habitaten, Pflanzen und Tieren, die sich an die wechselnde Natur anpassen.[1][2]

Schnelle Fakten
Davenna
Natura-2000-Gebiet Davenna, Blick von Rellseck

Natura-2000-Gebiet Davenna, Blick von Rellseck

Lage Verwallgruppe
  • Itonskopfgruppe

Österreich

Fläche 112 ha
Natura-2000-ID AT3425000
FFH-Gebiet 112 ha
Geographische Lage 47° 7′ N,  53′ O
Europaschutzgebiet Davenna (Vorarlberg)
Europaschutzgebiet Davenna (Vorarlberg)
Meereshöhe von 865 m bis 1880 m
Einrichtungsdatum 2015
Verwaltung Regionsmanagement Europaschutzgebiete Montafon-Klostertal
Rechtsgrundlage Landesrecht Vorarlberg: Rechtsvorschrift für Naturschutzverordnung; Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union
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Links im Bild die Hänge der Davenna
Das Schutzgebiet von Rellseck aus gesehen
Bewimperte Alpenrosen

Geschichte

Bis Ende der 1970er Jahre wurde hier Gips im Tagbau industriell abgebaut. Seit damals ist die Natur wieder sich selbst überlassen. 2015 wurde das obere Gebiet unter Schutz gestellt. Am unteren Ende des Schutzgebiets führt der Gipsbruchweg kurz durch die Schutzzone, der Weg von Valleu Richtung Davenna-Gipfel führt kurz an der Grenze der Schutzzone vorbei, ansonsten sind keine Wege im Schutzgebiet. Da es eine Wegepflicht gibt, besteht praktisch für fast das ganze Schutzgebiet ein Betretungsverbot.[3]

Rechtliche Grundlage

Das Europaschutzgebiet wurde gemäß der Vorarlberger Naturschutzverordnung als Europaschutzgebiet mit einem Landesgesetz ausgewiesen. Grundlage für die Unterschutzstellung ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union.[4][5]

Schutzgüter und Erhaltungsziele

Ziel ist der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der mosaikartigen vielfältigen natürlichen Lebensräume, insbesondere die Buschvegetation, die Kalkrasen, die Kalkschieferschutthalden und die Felsspaltenvegetation.[4] Hier kommen Bewimperte Alpenrosen (Rhododendron hirsutum) vor, in den Felsspalten das Rundblättrige Täschelkraut und der Schweizer Mannsschild.

Auch schützenswerte Tiere leben hier, unter anderem Libellen-Schmetterlingshaft (Libelloides coccajus), Mooreidechsen (Zootoca vivipara) und sogar Steinadler (Aquila chrysaetos).

Einzelnachweise

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