De minimis

Bagetellen in Rechtsprinzipien From Wikipedia, the free encyclopedia

De minimis (lateinisch etwa ‚um Kleinigkeiten‘) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden. Am bekanntesten sind dabei die Sätze de minimis non curat lex Das Recht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten und de minimis non curat praetor Der Richter (Prätor) kümmert sich nicht um Kleinigkeiten.

Obwohl sich in den Pandekten vereinzelt Hinweise auf eine De-minimis-Handhabung mancher Fälle finden,[1] wurden sie nicht in den Institutionen kodifiziert. Die Formulierung de minimis non curat praetor tauchte in dieser Form erstmals 1644 auf.[2]

Beispiele

De-minimis-Regelungen gibt es in vielen Formen in verschiedenen Rechtsordnungen und Rechtsgebieten. Nicht immer kommt dabei de minimis namentlich vor. Nachfolgend einige Beispiele:

Commons: De minimis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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