Digitaler Produktpass
Datensatz
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein Datensatz, der die Komponenten, Materialien, Inhaltsstoffe und gegebenenfalls chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt enthält. Die Daten stammen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können für verschiedene Zwecke genutzt werden (zum Beispiel Zugang zu Informationen, Nutzung, Entsorgung durch Konsumenten, Geschäftspartner oder Behörden).[1]
In der Europäischen Union wird ab 2027 der DPP, aufbauend auf der europäischen Ökodesign-Verordnung[2], zu einem verpflichtenden Element für definierte Produktgruppen. Die Ökodesign-Verordnung legt in ihrem Anhang III die grundsätzlichen Inhalte eines DPP rechtsverbindlich fest. Je nach Produktgruppe werden diese in sogenannten delegierten Rechtsakten (Artikel 4) weiter ausdetailliert.
Neben der Ökodesign-Verordnung existieren weitere Verordnungen, die einen Digitalen Produktpass fordern bzw. fordern werden und teilweise eng mit dieser Verordnung verbunden sind. So u. a. die Batterieverordnung[3], die Bauprodukte-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/3110)[4], die geplante Altfahrzeuge-Richtlinie.[5], die Spielzeugverordnung, Detergenzienverordnung sowie die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).
Darüber hinaus stellt auch die EU Binnenmarkt-Strategie vom Mai 2025 den Digitalen Produktpass in den Mittelpunkt zahlreicher Aktivitäten.
“The Digital Product Passport (DPP) will become the main tool for disclosing and sharing product information across all new and revised product legislation.”
„Der digitale Produktpass (DPP) wird zum wichtigsten Instrument für die Offenlegung und Weitergabe von Produktinformationen in allen neuen und überarbeiteten Produktvorschriften.“
Das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) haben von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten, die zur Umsetzung des DPP notwendigen Normen zu entwickeln.[7]
Ziele des DPP im Rahmen der Ökodesign-Verordnung
Leistungsanforderungen der Ökodesign-Verordnung
Laut Artikel 1 der Ökodesign-Verordnung schafft diese einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, um in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen zu werden, um so die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern, damit nachhaltige Produkte zur Norm werden, der CO2-Fußabdruck und ihr Umweltfußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg verringert wird und der freie Verkehr nachhaltiger Produkte im Binnenmarkt sichergestellt ist.[2]
Informationsanforderungen der Ökodesign-Verordnung – der Digitale Produktpass.
Die Ökodesign-Verordnung führt zudem ebenfalls in Artikel 1 den digitalen Produktpass ein. Die Informationsanforderungen sehen vor, dass Produkte nur dann in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn ein digitaler Produktpass verfügbar ist, der im Einklang mit den gemäß der Verordnung erlassenen anwendbaren delegierten Rechtsakten steht. Die Daten im digitalen Produktpass müssen richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand sein (Artikel 9). Der DPP fungiert damit unter anderem als Nachweis für die Erfüllung der Leistungsanforderungen.[2]
Zugriff auf den Digitalen Produktpass
Die Ökodesign-Verordnung schreibt eine eindeutige Produktkennung vor. Diese ermöglicht die eindeutige Identifikation des Produktes und stellt die Grundlage dar für einen Weblink, welcher den Zugriff auf Daten des DPP ermöglicht.
Die Produktkennung, ein entsprechender Datenträger und ein Weblink haben auf offenen, international anerkannten Standards aufzubauen. In Anhang III der Ökodesign-Verordnung wird als Grundlage für die Produktkennung die ISO/IEC 15459 erwähnt.
Wie ein Weblink auf Basis ISO/IEC 15459 umgesetzt werden kann, regelt unter anderem ISO/IEC DIS 18975 (Kodierung und Auflösung von Bezeichnern über HTTP)[8].
Eine andere Möglichkeit sind sogenannte Identifizierungslinks, beschrieben in IEC 61406-1:2022. Die über einen Weblink anzusteuernde Informationsquelle kann beispielsweise über einen auf dem Produkt angebrachten QR-Code oder per NFC- bzw. RFID-Chip abgerufen werden.
DPP-System
Um den Zugriff auf den Digitalen Produktpass zu ermöglichen, sowie diesen flexibel und anpassbar gestalten zu können, soll er auf einem dezentralen Datensystem (DPP System) basieren und von Wirtschaftsteilnehmern eingerichtet und gepflegt werden. Ferner soll damit sichergestellt werden, dass er marktorientiert ist und mit Geschäftsmodellen, Märkten und der Innovation Schritt hält (Erwägungsgrund 41 der Ökodesign-Verordnung).[2]
Der digitale Produktpass wird demnach von dem für seine Ausstellung verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer oder von unabhängigen Digitalproduktpass-Drittdienstleistern gespeichert. (Artikel 11c)[2]
Digitale Produktpässe müssen in Bezug auf die technischen, semantischen und organisatorischen Aspekte der Ende-zu-Ende-Kommunikation und der Datenübertragung vollständig interoperabel mit anderen digitalen Produktpässen sein. (Artikel 11a)[2]
Aus diesem Grund haben das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten, die zur Umsetzung des DPP notwendigen Normen zu entwickeln.[7]
Inhalte des Digitalen Produktpass
DPP-Daten
Die Ökodesign-Verordnung legt in ihrem Anhang III die grundsätzlichen Inhalte eines DPP fest. Diese Inhalte sind unter anderem:
- Informationen über den Hersteller
- einschlägige Warencodes wie einen TARIC-Code (Zolltarif)
- Unterlagen und Informationen über die Konformität
- Benutzerhandbücher, Gebrauchsanleitungen, Warn- oder Sicherheitshinweise
Gemäß Artikel 4 der Verordnung wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen je nach Produktgruppe zu ergänzen.[2]
Im April 2025 wurde das erste Arbeitsprogramm zur Ökodesign-Verordnung veröffentlicht. Basierend auf verschiedenen Kriterien wurden Produkte priorisiert, die im ersten Schritt über einen delegierten Rechtsakt reguliert werden sollen.[9]
In diesem Arbeitsprogramm wird je Produktgruppe ein „Indicative timeline for adoption“ genannt. Die Jahresangaben beziehen sich demnach auf das Inkrafttreten der jeweiligen delegierten Rechtsakte. Frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten werden der Digitale Produktpass (DPP) sowie weitere Anforderungen aus der Ökodesign-Verordnung für die jeweiligen Produktgruppen verbindlich.[9]
Digitales Typenschild


Der Digitale Produktpass wird gemäß Ökodesign-Verordnung eine breite Anwendung für unterschiedlichste Branchen finden, vom Einzelhandel (bspw. Spielwaren oder Textilien), über Bauprodukte, Batterien, Chemikalien, Wasch- und Reinigungsmittel bis hin zu energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Für Industrieprodukte wird der DPP eine Anpassung des heutigen Typenschild-Designs nach sich ziehen.[10] Dieses Typenschild wird als „digitales Typenschild“ bezeichnet, obwohl das Schild selbst nach wie vor analog ist. Es führt lediglich zu digitalen Inhalten.
Weblinks
- Jens Gayko, Benjamin Helfritz: Landscape of Digital Product Passport Standards, ICT Standardisation Observatory and Support Facility in Europe, englisch
- Andreas Küppers: Digitaler Produktpass (DPP) – ein Überblick, CE Engineering