Diskussion:Bodo Ramelow
From Wikipedia, the free encyclopedia
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.| Archiv |
| Wie wird ein Archiv angelegt? |
Schlichter
Soweit ich mich er innere war Ramelow bereits mehrfach als Schlichter tätig. Google findet z.B. https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/unternehmen/schlichtung-lufthansa-verdi-bodenpersonal-100.html . Wie oft genau weiß ich aber nicht. Man sollte den Abschnitt vielleicht etwas allgemeiner formulieren. --Rita2008 (Diskussion) 00:11, 28. Mär. 2025 (CET)
- +1 --Stepro (Diskussion) 17:01, 28. Mär. 2025 (CET)
Wieso Thüringen?
Er ist ja ein Kind aus dem Westen. Seine gesamte politische Karriere beginnt aber (scheinbar) ziemlich plötzlich und sehr spät (als er um die 40 ist) direkt in Thüringen. Irgendwie fehlt mir da was im Artikel. Da muss es doch irgendeinen Übergang gegeben haben. Seine politische Karriere beginnt laut Artikel 1994 mit einer Rede auf dem Parteitag der PDS. Aber da darf ja auch nicht "irgendwer" einfach so "irgendwas" erzählen. Warum gerader er? --2003:DE:F1C:400:F0FA:A820:A8A0:6A60 12:37, 19. Jun. 2025 (CEST)
- Seine politische Karriere ist die eines Gewerkschafters. 1990 der typische Karriereschub des nach dem Osten entsandten westdeutschen Fachmanns. Plus die Nähe der Gewerkschaften zu linken Parteien. 1994 war er seit 4 Jahren Landesvorsitzender der zweitgrößten deutschen Gewerkschaft, also nicht "irgendwer". Gruß --Logo 13:10, 19. Jun. 2025 (CEST)
Relevanzfrage zu Ramelows Forderung nach Volksabstimmung
Die Frage steht im Raum, ob Ramelows Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verfassung und über die Nationalflagge und Nationalhymne enzyklopädisch erwähnenswert ist. Der Benutzer Stepro meint, für die Erwähnung dieser Forderung Ramelows müsste eine "zeitüberdauernde Relevanz" (ein vager Begriff, der in den Relevanzkriterien fällt, aber der sonst nicht genauer umschrieben ist) vorhanden sein. Eine zeitüberdauernde Bedeutung wäre wohl dann gegeben, wenn bspw. auf Ramelows Wirken hin eine Bewegung entsteht, die die Forderung umgesetzt sehen will. Wenn es danach ginge, dass Positionen bei Politikern nur dann erwähnt werden dürfen, wenn aus ihnen heraus eine solche Bedeutung erwächst, müsste man an einige Wiki-Politikerbiografien die Axt ansetzen, bzw. die politischen Positionen entfernen. @Benutzer:Stepro Du solltest wissen, dass Ramelow bereits 2019 angeregt hatte, die deutsche Nationalhymne zu ändern bzw. Bertolt Brechts „Kinderhymne“ zur Nationalhymne Deutschlands zu machen (Quelle). Also hat diese Position eine gewisse Permanenz. Falls Du Dich nicht erweichen lässt, bitte ich dritte Nutzer um Meinungen, ob diese Forderung Ramelows nach einer Volksabstimmung über Verfassung und Nationalsymbole erwähnt werden sollte. --~2025-35638-6 (Diskussion) 22:50, 29. Aug. 2025 (CEST)
- Ich verstehe auch nicht ganz warum die Position entfernt wurde und wäre dafür, sie wieder einzusetzen. Herr Ramelow vertritt die Meinung jetzt schon seit mehreren Jahren, dadurch ist "zeitübergreifende Relevanz" gegeben. --HistorianoftheMarch (Diskussion) • JWP 18:22, 30. Aug. 2025 (CEST)
- Wir sehen einfach in drei Monaten nach, wo man sich dann noch dafür interessiert. Dann kann man erkennen, ob das zeitüberdauernd relevant ist. Einen Newsticker brauchen wir nicht.--Tohma (Diskussion) 20:09, 30. Aug. 2025 (CEST)
- Das ist doch kein Newsticker, wenn er die selbe Position seit 6 Jahren vertritt? Abgesehen davon gibt es Artikel im Deutschlandfunk, FAZ, Zeit und sonstigen dazu. Der CDU Generalsekretär Carsten Linnemann sieht in dem Vorschlag Ramelows Kulturkampf (siehe hier). Wie kann das dann nicht relevant sein? --HistorianoftheMarch (Diskussion) • JWP 20:16, 30. Aug. 2025 (CEST)
- Die Relevanz einer Aussage ergibt sich nicht daraus, ob sie drei Monate später noch Newsticker-Thema ist. -- Escla ¿! 20:41, 30. Aug. 2025 (CEST)
- Ich wäre auch dafür, die Position einzufügen, siehe oben genannte Argumente. Zusätzlich zu dem gibt es etwa noch diese Reaktion im JuWissBlog, in der die Idee als gefährlich für das Grundgesetz gesehen wird. Iluzalsipal (Diskussion) 14:01, 18. Sep. 2025 (CEST)
- Steht jetzt wieder drin. --HistorianoftheMarch (Diskussion) • JWP 16:39, 18. Sep. 2025 (CEST)
- Ich wäre auch dafür, die Position einzufügen, siehe oben genannte Argumente. Zusätzlich zu dem gibt es etwa noch diese Reaktion im JuWissBlog, in der die Idee als gefährlich für das Grundgesetz gesehen wird. Iluzalsipal (Diskussion) 14:01, 18. Sep. 2025 (CEST)
Unzulässige Überwachung durch Verfassungsschutzbehörden
Der Abschnitt ist fehlerbehaftet. Ramelows Klage vor dem BVerfG richtete sich gegen seine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Im Urteil des BVerfG ist an keiner Stelle herauszulesen, dass Ramelows Beobachtung "verfassungswidrig" war. Das BVerfG spricht von "rechtswidrig". Großer Unterschied! Bereits in den Leitsätzen führt das BVerfG aus, dass der Eingriff in das freie Mandat aus Art. 38 GG durch Verfassungsschutzbehörden grundsätzlich möglich ist. Das BVerfG kam in seinem Urteil lediglich zu dem Schluss, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt war, weil an die Entscheidung über die Beobachtung eines Mandatsträgers im Bezug auf die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit strengere Maßstäbe anzulgeen sind als an eine entsprechende Entscheidung bei einem Nicht-Mandatsträger. Streng genommen erlaubt das Urteil des BVerfG nicht mal den Rückschluss, dass Ramelow ein verfassungstreuer Bürger ist. Es erlaubt lediglich den Rückschluss, dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Auf die Beobachtung durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz ist das Urteil ebenfalls nicht anwendbar, da das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz Ramelows Beobachtung mit seinem Einzug in den Thüringer Landtag beendet hat, ihn also nicht beobachtete, als er Mandatsträger war. Ramelows Beobachtung durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz hat unter der Überschrift "Unzulässige Überwachung..." nichts zu suchen, da die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Beobachtung Ramelows durch den Thüringer Verfassungsschutz nie Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung war, soweit ich weiß. --~2025-33088-88 (Diskussion) 17:37, 12. Nov. 2025 (CET)
