Diskussion:Enteignung
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Erstes Diskussionsthema: Entschädigungen und Volkseigentum
Ein anonymer Nutzer schrieb:
- Teile der DDR-Bevölkerung fordern die Rückgabe des von der BRD nach 1990 enteigneten Volkseigentum der DDR. Auch in diesem Fall wurden die DDR-Bewohner nicht von der BRD-Regierung entschädigt.
Das erscheint mir so widersinnig, dass es nicht ohne eingehende Diskussion im Artikel stehen sollte. Wer soll denn das Volkseigentum enteignet haben? Es blieb doch vor und nach der Wiedervereinigung Eigentum des Staates. Dass dieser größer geworden ist, beruht doch allein auf dem demokratisch gebildeten Willen des Staatsvolks der DDR. --Andrsvoss 19:10, 12. Mär 2004 (CET)
- Das ist falsch. Per Gesetz übertrug Modrow kurz vor dem Beitritt der DDR zur BRD das Eigentum den Pächtern und machte diese dadurch zu den Eigentümern. Siehe Änderung im Artikel --PaulePanter 10:48, 8. Apr 2004 (CEST)
- Der oben zitierte Satz beschäftigt sich nicht mit der Übertragung von Volkseigentum an Pächter, sondern behauptet, der Übergang des Volkseigentums an die Treuhandanstalt sei eine Enteignung gewesen. Die Bundesrepublik müsse deshalb alle DDR-Bewohner entschädigen. Das - und nicht meine Stellungnahme - ist falsch. --Andrsvoss 11:03, 8. Apr 2004 (CEST)
Sprunghafter Perspektivwechsel von Einzelfall- zur Legalenteignungen
Der erste Abschnitt behandelt die wohl als Normalfall zu betrachtende Einzelfall-Enteignung. Der zweite, historische Abschnitt "springt", ohne dies zu benennen, unvermittelt zu flächenhaften Legalenteignungen aus politischen Gründen. Dieser Perspektivwechsel macht den Artikel insgesamt "schief", zumal nur EIN Beispiel angeführt wird. Eine wirklich historische Perspektive müßte die Enteignung von Kirchengut durch den Reichsdeputationshauptschluss ebenso erwähnen wie den Raub jüdischen Vermögens in der Zeit des Nationalsozialismus und die Problematik von Legalenteignungen grundsätzlicher behandeln. -- StephanK 08:26, 15. Apr 2004 (CEST)
Rest der Welt?
Der Artikel ist etwas Deutschland-lastig IMO. Gibt es in anderen Ländern keine Gesetze oder weiß Gott was zum Thema Enteignung?
Wäre schön wenn dazu jemand was einarbeiten könnte. :)
--84.162.75.93
(Der vorstehende Beitrag stammt von 84.162.75.93 – 03:25, 16. Jan. 2006 (MEZ) – und wurde nachträglich vollständig (mit Zeitangabe) signiert.)
- http://books.google.nl/books?hl=en&lr=&id=KdYsWAl8AucC&oi=fnd&pg=PR19&dq=takings+international&ots=0u28q5qctd&sig=BisPXgtvfdP1JsQ5pX8uTfzuGn8#v=onepage&q=takings%20international&f=false (nicht signierter Beitrag von 131.211.27.175 (Diskussion) 16:40, 22. Okt. 2014 (CEST))
Zwangsversteigerung
Ist eine Zwangsversteigerung z.B. wenn man Schuldzinsen nicht mehr bedienen kann auch eine Form der Enteignung, oder zählt das rechtlich als etwas anderes (man hat ja vorher der Eintragung von Grundschulden zugestimmt etc.)? --Klaus 20:21, 13. Mär. 2007 (CET)
- Enteignungen finden zu öffentlich relevanten Zwecken statt. Die Zwangsversteigerung ist ein davon unabhängiges Rechtsinstrument des bürgerlichen Rechts, d.h. der Durchsetzung einer Verpflichtung eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger. --Wolfgang J. Kraus 21:23, 9. Sep. 2009 (CEST)
Enteignungen in der Bundesrepublik (vor und nach Wiedervereinigung)
Der Abschnitt enthält lediglich Vorschriften und das Rettungsübernahmegesetz (welches vergleichsweise wenig relevant ist, da es ja ungenutzt auslief), es fehlen jedoch Informationen zu vorkommenden Enteignungen bei größeren Projekten, wie etwa dem Fraport Flughafenausbau oder dem Braunkohlentagebau Garzweiler. Das Ganze sollte sich nicht in Einzelbeispielen verlieren, aber ne Zusammenfassung der konkreten Politik/Rechtssprechung im Umgang mit Enteignungen und paar prominente Beispiele wäre noch informativ. --Sefo 05:26, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Das Baugesetzbuch (BauGB) und die BaunVO(Baunutzungsverordnung) sind plangeberische Voraussetzung für Baugenehmigungsverfahren. Bei enteignungsgleichen Vermögenseingriffen, so z.B. durch Baulückenerschließungen mit großflächigen Bandelsbetrieben,gegenwärtig Bundesweit von EDEKA und der Discount-Tochter Netto GmbH praktiziert, haben nur die betroffenen Nachbarn solcher Projekte als Gebäudeeigentümer ein Widerspruchsrecht inne, die Pächte solcher nachbarschaftlichen Handelsbetriebe jedoch nicht. Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BverwG. Die Folge ist der inzwischen ungezügelt praktizierte Verdrängungswettbewerb im Lebensmittel-Einzelhandel in der BRD, der zu Lasten der fußläufig gut erreichbaren Nahversorgung in den Gemeinden, flächendeckend praktiziert wird. Die Opfer solcher kalten Enteignungen sind schutzlos gestellt, indem Art 14 GG nicht greift, weil Pächter von Gewerbeimmobilien kein Widerspruchsrecht besitzen, sondern nur obligatorischen Rechte inne haben, im Gegensatz zu Gebäudeeigentümern, welche dingliche Rechte inne haben.
- D. Baum
- (nicht signierter Beitrag von Gutglaube (Diskussion | Beiträge) 20:25, 13. Nov. 2010 (CET))
Enteignung durch Inflation
Sollte man Inflation im Heutigen Währungssystem nicht auch als enteignung bezeichnen??
Zitat alan greenspan (ex fed president): Nur Gold kann Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation schützen.
(nicht signierter Beitrag von 212.243.2.46 (Diskussion) 10:07, 5. Jul 2011 (CEST))
- also ich weiss nicht genau was ihr jetzt gleich mit geschichte zu tun hat! Ich denke einfach: Wenn Geld nicht mehr durch Gold gedeckt sein muss, kann man es einfach so entstehen lassen. Man muss keine schaufel in die hand nehemen und gold graben sonder drückt am pc ein paar tasten. Somit kann man die geldmenge beliebig erhöhen - ohne arbeit zu leisten oder das damit irgend einen wirklichen wert entsteht. somit ist das doch eine enteignung? auch wenn man entwicklung gold und geld anschaut. Und nun nochmals zum Satz von alen greenspan: Nur Gold kann Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation schützen.
- Was denkt ihr darüber?
- (nicht signierter Beitrag von 212.243.2.46 (Diskussion) 10:30, 19. Jul 2011 (CEST))
Vermögenssteuer
Wäre nicht (mindestens im Absatz "Kalte Enteignung") ein Verweis auf die Vermögenssteuer angebracht? --87.78.36.184 18:20, 26. Jul. 2011 (CEST)
Enteignungen in den USA
In den USA wurde z.B. der amerikanische Teil des Pharmaherstellers Merck aus Deutschland (Darmstadt) aufgrund des Trading with the Enemy Acts enteignet und per Versteigerung privatisiert. Vergl. in Geschichte der Merck KGaAdas Kapitel "Die US-Niederlassung – Grundstein für ein anderes Weltunternehmen" -- PPosthorn 14:04, 4. Aug. 2011 (CEST)
Vor allem die Abschaffung der Sklaverei in den Vereinigten Staaten fehlt noch im Artikel. --Nuuk 07:56, 2. Jun. 2022 (CEST)
Quellen zur kalten Enteignung
..habe ich bis jetzt zwar noch nicht (direkt) gefunden, dafür aber einige recht interessante Artikel, siehe auch – Vorsicht: nichts für schwache Gemüter:
- Privatisierung der Bahn: Die kalte Enteignung – Wie ist es möglich, dass sich der gigantische Milliardendeal in gespenstischer Stille vollzieht? – Artikel bei Der Freitag, vom 16.3.2007
- Das letzte Wort: Die Rechtsgrundlage ist sicher – Artikel bei der FAZ, vom 16.3.2011
- Protest gegen Dichtheitsprüfung: „Das ist kalte Enteignung“ – Artikel bei den Westfälische Nachrichten, vom 20.7.2011
Anscheinlich gibt es dazu auch ein (Grund)Gesetzt(artikel), ob dieser dann aber für den betreffenden Artikelabschnitt hilfreich ist (wenn dieser auch stellenweise Lateinisch geschrieben ist), müßte dann mal geprüft werden. --92.229.53.110 10:29, 29. Dez. 2011 (CET)
Zwangsenteignung
Kann man auch freiwillig enteignet werden ? Ich denke, nein.
Aber dann duerfte es diesen Begriff doch eigentlich gar nicht geben: Ist Zwangsenteignung also ein Kakophemismus (Gegenteil von Euphemismus) und aus diesem Grund in Wikipedia als Verstoss gegen WP:Neutraler Standpunkt zu vermeiden ? -- Juergen 91.52.170.193 22:38, 12. Feb. 2012 (CET)
Enteignung von Landbesitz
Im Zuge der neuen Stromtrassen wird es zahlreiche Enteignungen geben. Sind die gezahlten Entschädigungen angemessen oder entsteht da Verlust? Wie sieht es mit Ausgsleichsflächen aus? --Skraemer (Diskussion) 23:01, 13. Feb. 2014 (CET)