Elektro-Surfboard

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Elektro-Surfboards (auch Jet Surfboard und Jetsurf genannt) sind mit der technologischen Weiterentwicklung von Batterien sowie Elektroantrieben (z. B. für Elektroautos, E-Bikes, Elektro-Skateboards) entstanden. Diese Antriebsart kann auch für den Wassersport genutzt werden.

Elektro-Surfboard
Elektro-Surfboard Waterwolf an der Spree in Berlin

Unter dem Oberbegriff Elektro-Surfboard werden heute im Wesentlichen zwei unterschiedliche technologische Konzepte zusammengefasst, die sich in ihrer Fahrweise grundlegend unterscheiden:

Geschichte

Elektroboote gab es bereits im 19. Jahrhundert, jedoch waren die verwendeten Bleiakkumulatoren zu schwer und zu sperrig für leichte Sportgeräte. Die ersten motorbetriebenen Surfboards entstanden in den 1980er Jahren und wurden noch mit Benzinmotoren betrieben. Erst die Entwicklung und Massenfertigung von leichten, leistungsfähigen Lithium-Ionen-Akkumulatoren und der mit deren Markteinführung verbundene Preissturz bei den Nickel-Cadmium-Akkumulatoren ließ einen wirtschaftlichen unkomplizierten Aufbau elektrisch betriebener Boards zu.

Die ersten Prototypen wurden in den 2000er Jahren vorgestellt.

Anfang 2017 gab es etwa sechs Hersteller von Elektro-Surfboards, darunter die Firmen Waterwolf in München, die Sashay GmbH mit Marke Lampuga in Hamburg, WaterRebels in Berlin, Radinn in Skandinavien, Aquillasurf in Spanien sowie E-Foil in Puerto Rico. Die Sashay GmbH, die von 2011 bis Frühjahr 2017 rund 400 Elektro-Surfboards verkauft hatte, meldete im April 2017 Insolvenz an; sie wurde von einem Investor übernommen, der die Marke Lampuga weiterführt.[1]

Beschreibung und Betrieb

Man unterscheidet zwischen Elektro-Surfbrettern mit Propeller und Jet-Antrieb. Die Leistungen bewegen sich derzeit zwischen 450 und 14.900 Watt, wodurch eine Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h erreicht werden kann. Eine Batterieladung hält zwischen 30 und 120 Minuten.[2][3][4]

Unter dem Oberbegriff Elektro-Surfboard werden heute im Wesentlichen zwei unterschiedliche technologische Konzepte zusammengefasst, die sich in ihrer Fahrweise grundlegend unterscheiden:

Jetboards

Diese Boards ähneln in Form und Fahrverhalten dem klassischen Surfbrett oder Wakeboard zum Wellenreiten. Sie gleiten direkt auf der Wasseroberfläche und werden durch einen integrierten Wasserstrahlantrieb angetrieben. Sie sind meist für hohe Geschwindigkeiten und aggressivere Kurvenmanöver ausgelegt.[2]

Elektro-Hydrofoils (E-Foils)

Diese Boards sind an der Unterseite mit einem Mast und einem Tragflügel (Hydrofoil) ausgestattet. Der Antrieb erfolgt dann meist über einen am unteren Ende des Mastes befestigten Propeller (oder seltener Jetantrieb). Ab einer bestimmten Geschwindigkeit sorgt die Strömung am Tragflügel für Auftrieb, sodass sich das Board aus dem Wasser hebt. Durch sinkt der Wasserwiderstand drastisch und eine nahezu geräuschloses "Schieben" wird ermöglicht.[2]

Bekannte Hersteller für das E-Foil sind Flite (Fliteboard), Lift Foils sowie SiFly und der deutsche Hersteller Aerofoils. Diese ermöglichen den Fahrern inzwischen eine Fahrzeit von bis zu zwei Stunden.[4][5]

Rechtliche Lage für die Nutzung

Die rechtliche Lage für das Benutzen der E-SURFER ist noch kompliziert. In Bayern gibt es mit Stand 2017 drei Seen (zum Beispiel Starnberger See), die für Elektro-Surfboards freigegeben sind. Nach Aussage des Schifffahrtsbüros in Berlin darf ein elektrisches Surfbrett wie ein Jet-Ski betrieben werden, wenn es ein Kennzeichen hat.[6]

In Deutschland werden Elektro-Surfboards verkehrsrechtlich in der Regel als Kleinfahrzeuge eingestuft. Gemäß der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung[7] besteht auf Bundeswasserstraßen für Boards mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) eine Kennzeichenpflicht. Das amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichen (ausgegeben z. B. von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern, dem ADAC oder dem DMYV) muss in mindestens 10 cm großen Buchstaben beidseitig am Board angebracht werden.[8]

Eine Führerscheinpflicht (Sportbootführerschein Binnen) greift auf den meisten deutschen Binnengewässern erst ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS), auf dem Rhein bereits ab 7,5 kW (10,2 PS).[9] Da viele E-Foils unter dieser Leistungsgrenze liegen, können sie oft führerscheinfrei gefahren werden, während leistungsstarke Jetboards diese Grenze teilweise überschreiten. Lokale Befahrungsverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen (z. B. Naturschutzgebiete) bleiben davon unberührt.

Einzelnachweise

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