Fachberater
Abschluss der deutschen Industrie- und Handelskammern
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Der Berufsspezialist bzw. Fachberater ist ein Fortbildungsabschluss der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK), der vom Niveau auf DQR 5 (Deutscher Qualifikationsrahmen) eingestuft wird. Damit befindet er sich vom Niveau zwischen einer Ausbildung (Niveau DQR 4) und einem Abschluss zum Fachwirt (Niveau DQR 6).[1] Der Abschluss wird analog der Prüfung zum Fachwirt im Rahmen der Aufstiegsfortbildung verliehen, deren Voraussetzung eine Berufsausbildung und gewisse berufliche Praxis sind. Das DQR-Niveau 5, dem Fachberater zugeordnet werden, beschreibt „Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.“[2] Die Absolventen dieser Fortbildungsprüfungen gelten als fachlich versierte Außenvertreter ihrer jeweiligen Branche.
Beschreibung
In Deutschland existieren bisher nur wenige Fachberater-Abschlüsse:[3]
- Berufsspezialist als Fachberater für Servicemanagement[4]
- Fachberater für Finanzdienstleistungen[5]
- Geprüfter Fachberater im Vertrieb (IHK)
- Fachberater in Bau- und Heimwerkermärkten[6]
- Fachberater für Softwaretechnik[7]
- Fachberater für Informationsmanagement in der Vorsorge/Fachberaterin für Informationsmanagement in der Vorsorge (IHK)[8]
- Fachberater für Naturkost und Reformwaren (IHK)[9]
- Fachberater für hygienische Raumlüftung und Brandschutz/Fachberaterin für hygienische Raumlüftung und Brandschutz (HwK)[10]
- Fachberater im Sanitätshaus/Fachberaterin im Sanitätshaus (HwK Niederbayern-Oberpfalz)
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen der IHKs regeln die Zulassung zur Prüfung zum Fachberater, indem sie zwischen fachspezifischer Vor-Ausbildung, allgemeiner Ausbildung und fehlender Ausbildung unterscheiden.
Abgrenzung zu anderen Fachberatertiteln
Der von den Industrie- und Handelskammern verliehene Fachberater ist zu unterscheiden von ungeschützten Bezeichnungen auf dem freien Markt und den Fachberatern der Steuerberater, z. B. dem Fachberater für Internationales Steuerrecht.