Fachleiter
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Fachleiter bilden in Deutschland angehende Lehrkräfte in den Unterrichtsfächern im Rahmen des Vorbereitungsdienstes der Lehramtsausbildung (Referendariat) aus.
Die Tätigkeit kann, je nach landesrechtlicher Regelung, haupt- oder nebenamtlich sein. Sie kann, muss aber nicht, mit einem Beförderungsamt (meist Studiendirektor, A 15) oder einer Stellenzulage verbunden sein. Nahezu alle Fachleiter unterrichten als Lehrer an einer Schule. Für die Tätigkeit als Fachleiter erhalten sie eine Anrechnung auf ihre Unterrichtsverpflichtung. In einigen Ländern unterrichten hauptamtliche Fachleiter nicht oder nur sehr wenig. Die Einzelheiten, insbesondere zur Besoldung und zur Unterrichtsermäßigung, unterscheiden sich dabei erheblich zwischen den Ländern. Auch die dienstrechtliche Stellung, z. B. die Eigenschaft als Vorgesetzter oder die Stammdienststelle bei Abordnung, unterscheidet sich landesrechtlich.
In Bayern entspricht dem Fachleiter an Gymnasien, beruflichen Schulen und Realschulen der Seminarlehrer (Amtsbezeichnung an Gymnasien und beruflichen Schulen in der Regel Studiendirektor, an Realschulen Seminarrektor, A 14), an Förderschulen der Seminarleiter und an Grund- und Mittelschulen, der Seminarrektor (gleichzeitig auch Amtsbezeichnung, A 13). Für den Bereich der Realschulen werden Zentrale Fachleiter für jedes Fach bestellt, die die Arbeit koordinieren (Amtsbezeichnung Seminarrektor, A 15). Seminarrektoren an Grund- und Mittelschulen unterrichten mehrere Fächer und sind im Gegensatz zu den Seminarlehrern an Gymnasien oder Realschulen keine Vorgesetzten ihrer Lehramtsanwärter. An Gymnasien und Realschulen sind die Referendare an die Weisungen ihrer Seminarlehrer gebunden. In Bayern erfolgt die Bewerbung über die Vorlage von dienstlichen Beurteilungen (periodische Beurteilung oder Anlassbeurteilung), welche die Verwendungseignung „Seminarlehrkraft“ aufweisen muss (wie bei allen Funktionsstellen).
Eine bundesweite Interessenvertretung erfolgt durch den Bundesarbeitskreis Lehrerbildung, der die Fachzeitschrift Seminar herausgibt.
Aufgaben
Fachleiter haben eine Funktion an Studienseminaren oder vergleichbaren Einrichtungen (wie dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein oder dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern) und organisieren die fachbezogene Lehrerausbildung. Ihre Arbeit ist gekennzeichnet durch regelmäßige Fachsitzungen mit den Anwätern oder Referendaren, die in dem entsprechenden Fach ausgebildet werden, und durch Einzelberatung anlässlich von Unterrichtsbesuchen mit folgender Nachbesprechung, in der sie sich zu individuellen und fachdidaktischen Stärken und Schwächen sowie daraus zu entwickelnden Maßnahmen äußern. Im Studienseminar ist ihr Vorgesetzter der Seminarleiter.
Neben der beratenden Funktion kommt den Fachleitern auch eine beurteilende Funktion zu: Die zweite oder abschließende Staatsprüfung besteht aus Prüfungsstunden/Prüfungslehrproben und oft einer Hausarbeit in einem Fach. Fachleiter wirken an der Hausarbeit bei der Formulierung des Themas und der Begutachtung und Bewertung durch, meist zwei, Gutachter mit. Auch bei den Lehrproben spielen die Fachleiter eine wichtige beurteilende Rolle, da ihre Einschätzung Anteil bei der Bewertung und Beurteilung der Prüfungskommission hat. Die Prüfungskommissionen setzen sich je nach Land unterschiedlich zusammen. Teilweise hat der Fachleiter ein besonderes Gewicht bei der Bewertung.
Viele Fachleiter arbeiten z. B. in der Entwicklung von Standards für ihr Fach, bei den Vorgaben für zentrale Abiturprüfungen oder allgemein im Bereich der Fortbildung (in der dritten Phase der Lehrerbildung). Sie stehen in ihrem jeweiligen Fachbereich den übrigen Ausbildern (Lehrbeauftrage) der Studienseminare für die fachbereichsbezogenen Belange beratend zur Verfügung. In dieser Funktion informieren sie zum Beispiel über fachbezogene Neuheiten und Fortbildungen. Außerdem wird eine Mitarbeit bei der Seminarentwicklung erwartet.
Voraussetzungen
Für die Arbeit als Fachleiter werden Kompetenzen in der fachlichen, fachdidaktischen, allgemeinpädagogischen Ebene und in der Menschenführung vorausgesetzt. Je nach Land reicht ein Bewerbungsgespräch aus oder es erfolgt ein bewerteter Unterrichtsbesuch. Das Bewerbungsverfahren kann sich z. B. über die folgenden Bereiche erstrecken:
- eigener Unterricht im Fach und allgemeines Verhalten im Dienst (dienstliche Beuteilung)
- Unterrichtsbesuch und Beratung eines Referendars oder auch Fachkollegen im Fach
- Durchführung einer Fachsitzung an einem Seminar
- mündliche Prüfung durch die dienstvorgesetzte Behörde (mit Studienseminaraufsicht und Schulaufsicht, ggf. auch Fachaufsicht)
- Bewerbungsgespräch
Landesrechtlich ist genauer geregelt, wie das Verfahren abläuft und welche Bestandteile es hat.
Weblinks
- Bundesarbeitskreis Lehrerbildung e. V. (Interessenvertretung)