Fahrtanzeiger

Lichtzeichen im Eisenbahnwesen From Wikipedia, the free encyclopedia

Ein Fahrtanzeiger (auch Signalfahrtanzeiger genannt, Abkürzung SFA) ist ein Lichtzeichen, das sich auf oder an Bahnsteigen befindet. Es zeigt demjenigen, der die Zugaufsicht innehat (i. d. R. der Zugführer) beim Halt in einem Bahnhof an, ob für seinen Zug das Ausfahr- beziehungsweise Zwischensignal oder beim Halt an einem Haltepunkt ein anderes nahegelegenes Hauptsignal einen Fahrbegriff zeigt, denn nur in diesem Fall darf er seinem Zug den Abfahrauftrag erteilen. Fahrtanzeiger sind nicht signaltechnisch sicher und kein Eisenbahnsignal im Sinne der Eisenbahn-Signalordnung, sondern lediglich ein Orientierungszeichen.

Fahrtanzeiger im Bahnhof Kinding (Altmühltal). Das Ausfahrsignal in Blickrichtung ist auf Fahrt gestellt.

Der Fahrtanzeiger kann auch als Orientierung für den Triebfahrzeugführer dienen, wenn dieser vom Halteplatz aus die Stellung eines Zwischen- oder Ausfahrsignals nicht erkennen kann.[1] In diesem Fall ist bis zum Erkennen des Hauptsignals mit höchstens 40 km/h zu fahren und sicherzustellen, dass der Zug vor dem Signal zum Halt gebracht werden kann, falls es nicht auf Fahrt stehen sollte.[2]

Der Ausdruck „Fahrtanzeiger“ wird oft auch fälschlicherweise für den Zugzielanzeiger verwendet. Dies ist eine Kundeninformationsanzeige am Bahnsteig, die Auskunft über die Abfahrzeit, das Ziel und ggf. Laufweg und Besonderheiten des nächsten Zuges gibt. Umgangssprachlich werden Fahrtanzeiger auch als Nachahmer bezeichnet; in Österreich wird dieser Begriff jedoch für Vorsignalwiederholer verwendet.

Ab 2016 wurden in Frankfurt (Main) Hbf zusätzlich zu den Fahrtanzeigern Fahrtankündiger erprobt, die bereits erleuchteten, sobald die Fahrstraße zur Ausfahrt gebildet wird. Weitere Bahnhöfe wurden nicht ausgerüstet, die Fahrtankündiger in Frankfurt wurden später wieder zurückgebaut.

Im Digitalen Knoten Stuttgart soll auf Fahrtanzeiger verzichtet werden.[3] Als Alternativen gelten eine mündliche Verständigung von Triebfahrzeugführer und Zugführer oder eine automatische Information an den Zugführer, wenn bzw. wann voraussichtlich eine ETCS-Fahrterlaubnis anliegt.[4]

Standorte

Die Zugaufsicht darf einen Zug nur dann abfertigen, wenn sie sehen kann, dass das Hauptsignal für den Zug auf Fahrt steht. In vielen Fällen kann sie dazu das Hauptsignal am Bahnsteigende beobachten. Ist für die Zugaufsicht dieses Signal jedoch nicht oder nur schwer zu erkennen, da es entweder verdeckt ist (z. B. von einem Bahnsteigdach oder einem Bauwerk oder im Bogen oder nicht auf der Seite des Zuges steht, an dem sich der Bahnsteig befindet) oder zu weit entfernt steht, sind am Bahnsteig Fahrtanzeiger aufgestellt. Durch diese ist es der Zugaufsicht möglich, auf die Stellung des Signals zu schließen, ohne dieses direkt sehen zu können.

Signalbegriffe

Der Fahrtanzeiger zeigt einen diagonal angeordneten, ausgeleuchteten Streifen bzw. drei ausgeleuchtete Punkte, wenn das Hauptsignal auf Fahrt steht. Steht das Signal auf Halt, ist der Fahrtanzeiger dunkel.

Ein von links unten nach rechts oben steigender, beleuchteter Balken zeigt an, dass die Ausfahrt in der Richtung, in der man auf den Anzeiger sieht, frei ist. Sind drei beleuchtete Punkte zu sehen, die von links oben nach rechts unten fallen, so zeigt das Signal im Rücken des Betrachters einen Fahrtbegriff.

Bis um 2000 gab es auf größeren Bahnhöfen auch Signalnachahmer, die mit einem senkrechten weißen Balken insbesondere für die Bahnsteigaufsichten eingestellte Einfahrten anzeigten. Die entsprechenden Signalgeber sind in einigen Bahnhöfen noch vorhanden, beispielsweise in der Hallenschürze des Bahnhofs Leipzig Hbf. Bei Stellwerksneubauten werden sie jedoch nicht mehr angeschlossen.

Schweiz

Fahrtstellungsmelder im Bahnhof Waldshut

In der Schweiz definieren die Fahrdienstvorschriften den sogenannten Fahrtstellungsmelder, der eine vergleichbare Funktion hat. Das Signalbild ist ein nach oben zeigender orangefarbener oder weißer Pfeil zu sehen.

Da dieses Signal einzig und allein darauf hinweist, dass das Ausfahrsignal einen Fahrbegriff zeigt, darf ein ausfahrender Zug bis zum nächsten Hauptsignal nur mit maximal 40 km/h fahren. Aufgrund der Signaltechnischen Koppelung zwischen Ausfahrsignal und Fahrtstellungsmelder muss kein Halt zeigendes Signal erwartet, jedoch vom tiefsten möglichen Fahrbegriff, Fb2 (Vmax 40 km/h) ausgegangen werden.[5]

Das in Deutschland gültige Signalbild des Fahrtanzeigers hat große Ähnlichkeit mit dem in der Schweiz gültigen Hilfssignal Typ L, dessen Funktion wiederum dem deutschen Vorsichtsignal sehr ähnlich ist.

Am Gleis 5 des deutschen Bahnhofs Waldshut befindet sich ebenfalls ein Schweizer Fahrtstellungsmelder. Auf diesem Gleis wird unabhängig vom übrigen Bahnhof der Betrieb nach den schweizerischen Fahrdienstvorschriften durchgeführt.

Commons: Fahrtanzeiger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Standorte von Fahrtanzeigern per Overpass-Turbo-Abfrage auf der Basis von OpenStreetMap-Daten (unvollständig)

Einzelnachweise

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