Feigheit
ehrloser Charakterzug
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Feigheit, veraltet auch als Feigherzigkeit[1] oder Memmenhaftigkeit[2] bezeichnet, ist die Zuschreibung einer kritisch gesehenen oder vorwerfbaren Neigung, sein Handeln durch Angst oder Furcht bestimmen zu lassen.[3] Feigheit wird als ein seelischer Zustand beschrieben, in dem eine Person sich aus Furcht vor einer Gefahr, einem Verlust, vor Schmerz oder Tod einer Aufgabe nicht stellt. Es gibt Zusammenhänge, in denen das feige Verhalten eines Menschen zugleich als ehrlos empfunden wird.
Begriff
Zum Substantiv Feigheit gehört das Adjektiv feige, das im Altgermanischen die Grundbedeutung von dem Tode verfallen, unselig, verdammt hatte. Erst im 15. Jahrhundert entwickelte sich daraus die Bedeutung vor dem Tode, vor der Gefahr zurückschreckend, ängstlich.[4]
Im Brockhaus von 1894 wird die Feigheit beschrieben als „habitueller Zustand des Gemüts, in welchem sich der Mensch vor Gefahren oder Schmerzen in dem Grad scheut, daß dadurch einesteils seine Freiheit und Thatkraft gelähmt, andernteils sein Gefühl für Ehre und Schande abgestumpft wird.“[5]
Als feige wird daher oft eine Person bezeichnet, die es an Mut fehlen lässt und/oder den Konsequenzen eines Handelns ausweicht. Minder schwer wiegt es, als „furchtsam“ oder „zage“ bezeichnet zu werden. Ein feiger Mensch gilt als Feigling. Als Ersatzwort für Feigling findet sich auch das seit dem 16. Jahrhundert belegte Wort Memme, bezogen auf Weib, was wiederum auf das mittelhochdeutsche memme, mamme als „Mutterbrust“ zurückgeht.[6]
Militär
Geschichte
„Feiges“ Handeln gilt insbesondere in solchen Gemeinschaften als verwerflich, in denen es aufgrund äußerer Umstände auf den Mut und die Tapferkeit aller ankommt. So wurden in Kriegen Soldaten vor ein Militärgericht gestellt oder hingerichtet, die Feigheit vor dem Feind zeigten oder andere durch Worte oder Zeichen aufforderten, ebenfalls die Flucht zu ergreifen.
Bereits im antiken Athen wurden Verweigerer von Militärdiensten als Feiglinge angesehen und verurteilt, drei Tage in weiblicher Kleidung auf dem Markt zu sitzen. In Sparta durfte den Feigling keine Spartiatin heiraten, jeder, der ihm begegnete, konnte ihn schlagen, ohne dass er sich wehren durfte. Zudem hatte er schmutzige oder mit bunten Lappen besetzte Kleidung zu tragen und durfte den Bart nur halb scheren. In der römischen Armee fielen bei Feigheit ganze Truppenteile der Strafe der Dezimation zum Opfer. Unter mittelalterlichen Rittern ging die Schande bei bekannt gewordener Feigheit mit der Ausschließung aus dem Kreis der Standesgenossen einher.[5]
Kapitalstrafen wie das Dezimieren wurden auch in den Söldnerheeren des Spätmittelalters und der Frühneuzeit und in den aufkommenden stehenden Heeren praktiziert, so 1642, als der Erzherzog Leopold von Österreich nach der verlorenen Schlacht von Breitenfeld alle höheren Offiziere des linken Flügels (der nach seiner Ansicht feige geflohen war) unehrenvoll aus dem kaiserlichen Heer entließ und teils anklagen und zum Tode verurteilen ließ, niedere Truppenoffiziere hängte und die Mannschaft durch Erschießen dezimierte.
Im Ersten Weltkrieg spielte die rigide Militärjustiz in Frankreich mit besonders strengen Verurteilungen wegen „Feigheit“ sowohl bei der Entstehung als auch der Bekämpfung der Meutereien in der französischen Armee 1917 eine Rolle,[7] die beinahe zum Zusammenbruch der französischen Front führten. Die Problematik wurde in dem Kinofilm Wege zum Ruhm (1957) thematisiert.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden in der Wehrmacht viele Soldaten mit der Begründung „Feigheit“ zum Tode verurteilt (§ 85[8] Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich). Beispiele sind:
- Standgericht nach der misslungenen Sprengung der Brücke von Remagen
- Verurteilung des SS-Offiziers Heinz Reinefarth
- Repressalien bei der Schlacht um Breslau.
Die Begründung „Feigheit vor dem Feind“ wurde dabei vielfach willkürlich angewendet:
- Der NS-Funktionär Ludwig Ruckdeschel ließ seinen Rivalen, Fritz Wächtler, den Gauleiter des Gaues Bayreuth, im April 1945 „wegen Feigheit vor dem Feind“ erschießen, nachdem er ihn im Führerhauptquartier der Fahnenflucht bezichtigt hatte.
- Der Volksgerichtshof verurteilte Friedrich Fromm wegen „Feigheit vor dem Feind“, weil man ihm die Beteiligung am Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 nicht nachweisen konnte.
- Der U-Boot-Kommandant Heinz Hirsacker fiel wegen Erfolglosigkeit bei einigen Aktionen in Ungnade und wurde Anfang 1943 „wegen Feigheit vor dem Feind“ zum Tode verurteilt.
- Oskar-Heinrich Bär, ein erfolgreicher deutscher Jagdpilot des Zweiten Weltkriegs, widersprach nach dem Rückzug seines Geschwaders aus Nordafrika im Mai 1943 der Kritik des Oberbefehlshabers der Luftwaffe, Hermann Göring. Kurz darauf wurde er wegen „Feigheit vor dem Feind“ zum Staffelkapitän degradiert und zur Jagdflieger-Ergänzungsgruppe nach Südfrankreich strafversetzt. Später wurde er rehabilitiert.
Aktuelle Regelungen in bestimmten Ländern
- Nach § 6 des bundesdeutschen Wehrstrafgesetzes entschuldigt „Furcht vor persönlicher Gefahr“ nicht das Verletzen einer militärischen Dienstpflicht oder die Fahnenflucht.
- Das brasilianische Wehrstrafgesetzbuch sieht in Artikel 364 die Todesstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht unter 20 Jahren vor.[9]
- Artikel 74 des Militärstrafgesetz (Schweiz) sieht eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe vor.[10]
Weitere Bedeutungen
In bestimmten Zusammenhängen wird ‚feige‘ auch in der Bedeutung ‚hinterhältig‘ verstanden („ein feiger Mord“).[11]
In der chinesischen Philosophie wird Feigheit nicht als moralisch verwerflich angesehen, sondern vorrangig als Reaktion auf ein Situationspotenzial gewertet. Sie ist somit keine menschliche Eigenschaft, sondern eine Auswirkung der Situation. Bei günstigem Situationspotenzial kann mutiges Verhalten zum Vorteil werden, bei ungünstigem jedoch auch zum Nachteil. Der „feige“ Akteur kann abwarten, bis sich die Situation zu seinen Gunsten weiterentwickelt, und sein Verhalten dann situationsangemessen „mutig“ anpassen.[12]