Fiskalrat

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Der Fiskalrat ist ein österreichisches Gremium, das durch Analyse der Kapitalmärkte und der Entwicklung der Finanzschuld die Politik unterstützen soll, finanzpolitische Maßnahmen zu setzen. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt sechs Jahre.[1] Der Fiskalrat ging mit dem 1. November 2013 aus dem früheren Staatsschuldenausschuss hervor und stellt die in der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 geforderte Unabhängige Einrichtung zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsregeln dar.[2][3] Der Staatsschuldenausschuss war ursprünglich ein Unterausschuss des Verwaltungsrates der Österreichischen Postsparkasse und wurde erst mit der Umwandlung der Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft (4. Mai 1997[4]) zu einer eigenständigen Einrichtung.[5]

Aufgaben

Die einzelnen Aufgaben bestehen darin:

  • eine Entwicklung der Staatsfinanzen zu prognostizieren
  • die öffentlichen Budgets zu analysieren
  • Empfehlungen an die Politik unter Berücksichtigung konjunktureller Entwicklungen abzugeben, sowie
  • an Informationsveranstaltungen des Finanzministeriums mitzuwirken

Der Fiskalrat weist beispielsweise regelmäßig auf die tendenziell steigende Quote der Auslandsverschuldung des österreichischen Staatshaushalts seit Bestehen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) hin.[6][7]

Mitglieder

Mitglieder des Fiskalrates[8] sind Finanzfachleute und werden gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung des Fiskalrates von den jeweiligen Institutionen entsandt:

Zusätzlich gibt es noch beratende Mitglieder, wie jene von der Oesterreichischen Nationalbank.

Präsidenten des Fiskalrates bzw. des Staatsschuldenausschusses waren bzw. sind:

Der Fiskalrat entsendet Mitglieder in das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG).[13] (Siehe auch Finanzmarktaufsichtsbehörde)

Literatur

  • Gerhard Lehner: Der Staatsschuldenausschuss und seine Empfehlungen in den neunziger Jahren. In: Günther Chaloupek (Hrsg.): Ökonomie in Theorie und Praxis. Festschrift für Helmut Frisch. Wien 2002, S. 199 ff.

Einzelnachweise

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