Floatender Punktwert

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Der floatende Punktwert (englisch to float, schweben, schwanken) ist ganz grundsätzlich betrachtet Bestandteil von einigen Vergütungssystemen und von manchen Systemen der Innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ILV) sowie von verschiedenen Budgetierungssystemen mit Punktwerten, die sich jeweils aus einer aktuellen Relation zu vorgegebenen Gesamtleistungsmengen ergeben. Dabei ist der floatende Punktwert insbesondere bekannt im Kontext einiger medizinischer Vergütungssysteme.

In der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland

In der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man unter einem floatende Punktwert einen variablen Punktwert, der von der Gesamtleistungsmenge eines Arzt- bzw. Psychotherapeutenkollektivs abhängt. Dort ist es ein Begriff aus der standespolitischen Laiensprache.

Honorarberechnung

Der Wert jeder ärztlichen oder Psychotherapeutischen Leistung ist durch eine ihr zugeordnete Punktmenge (Bewertungszahl) bestimmt. Das Honorar, das ein Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeut oder Vertragszahnarzt erhält, errechnet sich theoretisch aus der Multiplikation der Bewertungszahl einer Leistung gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche bzw. psychotherapeutische Leistungen (EBM) mit dem Punktwert. Dieses Honorar ist jedoch kein garantiertes Honorar, sondern hängt von dem den Krankenkassen zur Verfügung stehenden Honorarvolumen aus dem Gesundheitsfonds ab. Dieses Honorarvolumen darf in der Regel nicht überschritten werden, da insbesondere im ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Bereich das Primat der Beitragssatzstabilität gemäß § 71 SGB V gilt. Als Steuerungsinstrument gegen eine drohende Überschreitung des zur Verfügung stehenden Honorarvolumens erlassen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Benehmen mit den Krankenkassen jeweils einen länderspezifischen Honorarverteilungsmaßstab.[1]

Gesamtvergütungsobergrenze

Würde die Gesamtvergütungsobergrenze bei einer Auszahlung des vereinbarten Punktwerts auf Grund einer Steigerung der gesamten Leistungsmenge eines Arzt- oder Psychotherapeutenkollektivs überschritten werden, dann wird der Punktwert proportional zur Mengensteigerung abgesenkt. Nachdem die Leistungsmenge erst nach der Endabrechnung eines Jahres feststeht, kann der endgültige Punktwert erst im Nachhinein, meist zur Mitte des Folgejahres, errechnet werden. Bis dahin erhält der Arzt bzw. Psychotherapeut geschätzte Abschlagszahlungen von seiner Kassenärztlichen Vereinigung und er weiß während der Leistungserbringung nicht, welches Honorar er für die erbrachten Leistungen schlussendlich tatsächlich erhält.[2]

Kritik

Das Primat und damit der sozialgesetzgeberische Vorrang der Beitragssatzstabilität, das zur Nutzung des „floatenden Punktwert“ in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland geführt hat, berücksichtigt einerseits

  • nicht einen gegebenenfalls gestiegenen Behandlungsbedarf der Versicherten und
  • andererseits auch nicht gestiegene Arzt- bzw. Psychotherapeutenzahlen.

Eine hier vielfach bemängelte Negativwirkung ist, dass der floatende Punktwert zu einem „Hamsterradeffekt“ im Sinne einer Metapher führt: Er bewirkt eine Leistungsmengeausweitung, weil jeder betroffene Arzt oder Psychotherapeut versucht, die Kürzungen durch ein Erbringen von immer mehr Leistungen zu kompensieren, was zu einem weiteren Leistungsmengenanstieg führt, was zu einer weiteren Absenkung des Punktwerts führt.[2]

Innerbetriebliche leistungsorientierte Finanzmittelvergabe

Auch in zahlreichen innerbetrieblichen Systemen zur Budgetierung von Finanzmitteln wie bei der leistungsorientierten Finanzmittelvergabe (abgekürzt mit LOM[3] bzw. mit LOMV[4]) bei medizinischen Fakultäten von Universitätskliniken und anderen Hochschulfakultäten findet das Konzept des floatenden Punktwerts Anwendung. So lehnen beispielsweise mittlerweile u. a. Hochschulen einzelne Teile ihrer innerbetrieblichen leistungsbezogenen Finanzmittelvergabe oft an ein System von bewerteten und gewichteten Publikationsleistungen in jeweiligen einschlägigen Fachzeitschriften an.[5][6] Dabei ist dann ein über mehrere Jahre gleichbleibender jährlich zu verteilender Euro-Gesamtbetrag festgelegt und wird jeweils jährlich in Relation zu den jeweils erbrachten Publikationsleistungspunkten gesetzt. Analog wird dieses Verfahren dort zudem auch in Bezug auf die Euro-Beträge der jeweils eingeworbenen Drittmittel angewendet.[7]

Auch hier tritt i. d. R. eine stete Abwärtsspirale beim Gegenwert in Euro je Punktwert von Jahr zu Jahr auf. Denn die Beteiligten versuchen zumeist auch hier, durch eigene entsprechende Mehrleistungen höhere Euro-Beträge zu generieren. Das führt dann zu Leistungsmengenanstiegen, die dann stetig wieder von Jahr zu Jahr zu Verminderungen des Punktwerts führen.

Einzelnachweise

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