Fotodesign

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Fotodesign beschreibt die Art und Weise, durch Fotografie visuell zu gestalten. Der Begriff wurde von dem deutschen Modefotografen Walter E. Lautenbacher popularisiert[1] und dient der Abgrenzung zum reinen Ausbildungsberuf des Fotografen. Fotodesign umfasst die kreative und künstlerische Auseinandersetzung mit den Medien Foto und Film bzw. Video. Zur Anwendung kommen dabei fotografische und gestalterische Aspekte wie Fragen der Raumaufteilung und Werbeaspekte. Eine optische Nachbearbeitung oder visuelle Fertigstellung erfolgt mittels Grafiksoftware.

Beispiel für Fotodesign; vollständig in Szene gesetzte Sachfotografie im Studio. Die Objekte wurden unter farblich und räumlich ästhetischen Gesichtspunkten aufgebaut. Die Beleuchtung wurde wie einfallendes Sonnenlicht simuliert.

Rechtliche Grundlagen

Die Feststellung der künstlerischen Tätigkeit wird im Einkommensteuergesetz (EStG) unter § 18 Abs. 1 Nr. 1[2] definiert.: Die künstlerische Tätigkeit eines Fotodesigners ist dann gegeben, wenn die erschaffenen Werke nicht nur das Ergebnis handwerksmäßig erlernter oder erlernbarer Tätigkeit darstellen, sondern über die dazu notwendige Beherrschung der Technik hinaus auch eine gewisse Schöpfungs- bzw. Gestaltungshöhe erreichen. Damit ist eine persönliche geistige Schöpfung, also eine schöpferische Gestaltung gemeint, in der die individuelle Anschauungsweise und die besondere Gestaltungskraft des Fotodesigners zum Ausdruck kommt.

Kriterien

Beispiel für Fotodesign; Reisefotografie, Boote im Hafen von Agios Nikolaos/Kreta; flaches, gelbliches Tageslicht kurz vor Sonnenuntergang, sorgfältig ausgewählter Bildausschnitt und dadurch rhythmische Anordnung der Bildelemente; regelmässige Farbkomposition
  1. Individuelle Handschrift: Die Arbeiten des Fotodesigners müssen eine „persönliche Note“ aufweisen. Maßgeblich ist die durchgehende Ausübung eines entscheidenden, gestalterischen Einflusses auf sämtliche fotografischen Werke des Fotodesigners.
  2. Künstlerische Gestaltungshöhe: Die Arbeiten des Fotodesigners müssen eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Sie gibt an, wie ausgeprägt die persönliche und schöpferische Handschrift des Schöpfers im Werk erkennbar ist. Nur Werke, die die erforderliche Gestaltungshöhe erreichen, sind zudem nach § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes[3] (UrhG) geschützt.
  3. Schöpferische Gestaltungsmöglichkeit: Eine künstlerische Tätigkeit setzt ein schöpferisches Gestalten voraus. Eine nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferische Leistung des Fotodesigners ist gegeben, wenn in ihr die individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft des Fotodesigners zum Ausdruck kommt bzw. wenn in „freier schöpferischer Gestaltung“ im Werk „Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Fotodesigners durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden“ (Deutscher Bundestag – 2007, Seite 252)
  4. Verwendungszweck: Der gewerbliche Verwendungszweck ist für die Abgrenzung der „künstlerischen“ von der „gewerblichen“ Tätigkeit nicht maßgebend. Arbeiten, die einem gewerblichen Verwendungszweck dienen, sind nicht automatisch ohne „künstlerischen Anspruch“ gestaltet und können ebenso künstlerischen Leistungen entsprechen.

Rechtsprechung

„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BHF) übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht.“ (Urteil des Bundesfinanzhofes (BHF) vom 23.09.1998, XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460[4])

Die Fragestellung: Der Auftraggeber sei künstlerisch tätig und übe eine selbständige, eigenschöpferische Tätigkeit aus. Die Arbeiten des Auftraggebers seien ohne Rücksicht auf ihre Verwendung oder ihrer handwerklichen Ausführung als eigenschöpferisch einzustufen und haben künstlerischen Charakter.

Kategorien

Das Fotodesign lässt sich nach Genres (Landschaft, Portrait, Mode, Architektur, Straßenfotografie), Zweck bzw. Anwendung (Werbung, Dokumentation, Kunst, Bewerbung), nach visuellen Elementen (Flächen, Formen, Muster, Linien, Licht, Komposition) und Stilen oder bestimmten Techniken (Schwarz-Weiß, Makro, Vintage, Abstrakt) kategorisieren. Der Fokus bei diesen Kriterien liegt jedoch grundsätzlich auf Emotionen, auf Geschichten und der passenden, fotografischen Interpretation, die das Wesentliche hervorhebt.

Nach Genre/Thema

  • Landschaft & Natur: Landschaftsfotografie, Tierfotografie (Wildlife), Naturaufnahmen
  • Menschen: Portrait, Mode, Hochzeit, Familie, Kinder, Bewerbung, Boudoir
  • Kommerzielle Fotografie: Produktfotografie, Werbefotografie, Industriefotografie, Editorial
  • Kultur & Alltag: Kunstfotografie, Straßenfotografie, Dokumentarfotografie, Eventfotografie, Architekturfotografie, Reisefotografie

Nach visuellen Elementen & Komposition

  • Beispiel für Fotodesign; Fokus auf den Vordergrund, farblich reduziert, interessante Beleuchtung durch Licht und Schatten, Perspektive schräg von vorne, vermittelt klar und eindeutig die Information.
    Fokus & Schärfe: Das Wichtige scharf stellen.
  • Licht & Schatten: Die Szene richtig beleuchten, Stimmungen erzeugen.
  • Farbe & Kontrast: Stimmungsvolle Farbgestaltung oder wirkungsvolle Schwarz-Weiß-Aufnahmen.
  • Formen & Muster: Interessante Flächen und Linien als Hauptmotiv oder unterstützender Hintergrund nutzen.
  • Perspektive & Bildausschnitt: Den Bildwinkel und das Format (z. B. 1:1, 4:3 oder 16:9) bewusst wählen.

Nach Stil & Technik

  • Abstrakt & Experimentell: Fokus auf abstrakte Formen, Muster oder unkonventionelle Blickwinkel.
  • Minimalismus: Reduzierte Elemente, um das Wesentliche zu betonen.
  • Vintage & Retro: Nachahmung älterer Fotostile, z. B. der 50er Jahre.
  • Makrofotografie: Extreme Nahaufnahmen, um Details sichtbar zu machen.

Für gutes Fotodesign (Allgemein)

  • Informationsvermittlung: Das Foto transportiert eine Botschaft oder Geschichte.
  • Emotionale Wirkung: Es weckt Gefühle beim Betrachter.
  • Kontext: Es passt zum Gesamtkonzept (z. B. Text, Online-Portfolio, Produktkatalog).
  • Einzigartigkeit: Es ist ein Blickfang, der Interesse weckt.

Studium

Fotodesign kann in Deutschland an verschiedenen Hochschulen in einem sieben- bis achtsemestrigen Studium in allen Bundesländern studiert werden. Die Deutsche Gesellschaft für Photographie e.V. (DGPh) bietet einen aktuellen Gesamtüberblick aller Institutionen in Deutschland[5]. Die Ausbildung hat Schwerpunkte im künstlerischen, gestalterischen, technischen und wissenschaftlichen Bereich. Im künstlerischen Bereich sind die Farblehre, Grundlagen der fotografischen Gestaltung sowie verschiedene Arten der Fotografie wie Porträtfotografie, Architekturfotografie, Fotojournalismus, Modefotografie, Dokumentarfotografie und experimentelle Fotografie Ausbildungsschwerpunkte.[6]

Fotodesign kann ebenfalls in Deutschland an Schulen in freier Trägerschaft studiert werden. Beispiele sind die Lazi Akademie[7] in Esslingen/Neckar oder die Burke Akademie[8] in München. Ebenso die Akademie für Fotografie[9] in Hamburg und die Fotoakademie Köln[10].

Einzelnachweise

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