Friedensrichter

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Ein Friedensrichter ist ein Richter an einem Friedensgericht.

Frankreich und Deutschland

Frankreich führte Friedensgerichte 1790 ein. Diese wurden am 2. März 1959 dort wieder abgeschafft.[1]

In der Franzosenzeit übernahm das Königreich Westphalen und das Großherzogtum Berg das französische Justizsystem. Auch in den von Frankreich annektierten Teile Deutschlands beginnend mit dem linken Rheinufer wurde das französische Rechtssystem eingeführt. Die Aufgaben eines Friedensrichters entsprachen denen in Frankreich. Auch nach den Befreiungskriegen blieben die Friedensgerichte linksrheinisch in Betrieb. Dies betraf die preußische Rheinprovinz und das hessische Rheinhessen. 1879 wurden einheitlich im Reich Amtsgerichte eingeführt und die Friedensgerichte in Amtsgericht umgewandelt.

Belgien

In Belgien ist der Friedensrichter für folgende Rechtsangelegenheiten zuständig: Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000 € (Stand: 1. September 2018), sofern diese nicht ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen sind sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit Mietverträgen, Miteigentum, Dienstbarkeiten und Enteignungen. Der Friedensrichter ist außerdem befugt, Adoptionsurkunden und Erbschaftsnachweise zu erstellen. Er bearbeitet auch Anträge auf Schlichtung. Er ist zuständig für die Anbringung von Siegeln, die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit von Erwachsenen aufgrund ihres Gesundheitszustandes und die Stimmauszählung bei Wahlen. Er ordnet die Unterbringung psychisch kranker Personen in Wohngemeinschaften an.

Angelsächsischer Rechtsraum

Ein Friedensrichter (englisch justice of the peace) ist eine ehrenamtlich tätige Person der Rechtspflege in Form eines Laienrichters an einem Friedensgericht. Sie sind vor allem im angloamerikanischen Rechtskreis anzutreffen, etwa am englischen Magistrates’ Court.[2]

Ein Friedensrichter wird meist über eine kommunale Wahl bestimmt oder von einer Kommission ausgewählt, um den gesellschaftlichen Frieden bei Streitigkeiten im Bereich der unteren Gerichtsbarkeit zu wahren, d. h. bei Zivilsachen von geringem Streitwert, kleineren Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. In bestimmten Bundesstaaten der USA nimmt der Friedensrichter in seiner Eigenschaft als Standesbeamter auch Eheschließungen vor.[3][4][5] Diese können auch außerhalb des Standesamts (in New York City Clerk)[6] an jedem „sittlichen Ort“ stattfinden, der die ethischen Voraussetzungen erfüllt.[7] Die Heiratsurkunde (Full Marriage Certificate) wird in Australien jedoch nicht vom Friedensrichter, sondern nur vom Standesamt des jeweiligen Bundesstaates ausgestellt.[8]

In Deutschland kennt man die Tätigkeit von Laien unter der Bezeichnung Friedensrichter im gemeindlichen Schiedswesen des Freistaats Sachsen.[9][10] Zum schweizerischen Friedensrichter siehe den Artikel Schlichtungsbehörde.

Wiktionary: Friedensrichter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Codes of Practice. Verhaltenskodex für neuseeländische Friedensrichter. Royal Federation of New Zealand Justices' Associations, abgerufen am 15. Februar 2020 (englisch)

Einzelnachweise

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