Friedrich Schürmeyer

deutscher Parteifunktionär (NSDAP) From Wikipedia, the free encyclopedia

Friedrich Schürmeyer (* 18. Dezember 1913 in Bünde; † im 20. Jahrhundert) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP).

Leben

Friedrich Schürmeyer war ein Sohn des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Schürmeyer, besuchte bis 1929 die Höhere Handelsschule und absolvierte anschließend eine kaufmännische Lehre. Danach war er im väterlichen Betrieb als Handelsvertreter für Lebensmittel tätig. 1931 trat er in die Hitlerjugend und zum 1. Februar 1932 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 891.357).[1] Noch im selben Jahr schloss er sich der SA an. Von Herbst 1933 bis Herbst 1935 war er Kontorist in der Verbrauchergenossenschaft Deutsche Arbeitsfront (DAF) in Bünde und meldete sich anschließend freiwillig zur Wehrmacht in Osnabrück. Bereits 1936 wurde er als Gefreiter (Offizieranwärter) entlassen und kam in den väterlichen Betrieb zurück, bis er 1937 eine hauptamtliche Tätigkeit bei der DAF in Bad Driburg fand.

Kurz vor Beginn des Zweiten Weltkrieges meldet er sich zur Wehrmacht, wo er zuletzt im Februar 1943 Leutnant war und leicht verwundet wurde. Von der Parteileitung wurde er deshalb vom Kriegsdienst freigestellt und ab September 1943 zur Einarbeitung an die NSDAP-Kreisleitung Paderborn-Büren abgeordnet. Januar 1944 kam er zur Kreisleitung in den Landkreis Grafschaft Schaumburg und blieb dort bis Ende April. Zum 1. Mai 1944 wurde er zum Kreisleiter im Kreis Coesfeld ernannt und übte dieses Amt bis zum Kriegsende aus.

Obwohl alliierte Panzertruppen am 29. März 1945 in Coesfeld-Flamschen die letzten zersprengten Wehrmachtseinheiten aufzureiben begannen, ließ Schürmeyer unbeirrt den festungsgleichen Ausbau militärischer Stellungen in Coesfeld fortsetzen und bewaffnete auch die jüngsten, noch nicht wehrdienstfähigen Hitler-Jungen mit Karabinern und Panzerfäusten und befahl ihnen, die Stadt zu verteidigen.[2]

Nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes tauchte er unter und konnte erst am 28. Juli 1949 festgenommen werden. Er wurde gegen Zahlung einer Kaution von 1000 DM, die sein Vater gezahlt hatte, freigelassen. Die Spruchkammer Bielefeld verurteilte ihn am 16. Dezember 1949 zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten. Dabei wurde die Zeit der Haft von 21 Tagen nicht angerechnet. Schürmeyer legte gegen dieses Urteil Revision ein, zog sie zurück und stellte einen Antrag auf Erlass der Strafe. Grundlage hierfür war das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 (Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit)[3]. Am 8. Februar 1950 wurde dem Antrag stattgegeben und die Gefängnisstrafe auf Bewährung erlassen. Er arbeitete im Betrieb seines Vaters und verzog im April 1971 in den Landkreis Sinsheim. Über seinen weiteren Lebensweg gibt die Quellenlage keine Aufschlüsse.

Literatur

  • Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 189 (Digitalisat)

Einzelnachweise

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