Fußboden
begehbare Fläche in einem Gebäude
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Als Fußboden wird das Bauteil in einem Gebäude bezeichnet, welches als begehbare Fläche mit je nach technischer und ästhetischer Anforderung unterschiedlichen Bodenbelägen auf einer statisch tragenden Schicht oder einem horizontalen Bauteil wie der Bodenplatte oder Geschossdecke ruht.
Fußbodenaufbau
Als Fußbodenaufbau bezeichnet man im Bauwesen die Gesamtheit aller Schichten des Fußbodens. Moderne Fußböden bestehen in der Regel aus mehreren Schichten, die unterschiedliche Funktionen übernehmen. Ein Fußboden kann auf verschiedene Weise aufgebaut worden sein, im Wesentlichen abhängig von der Konstruktion und der Nutzung des Gebäudes. Fußbodenaufbauten im Holzbau unterscheiden sich zum Beispiel grundsätzlich von denen im Massivbau oder Stahlbetonbau. Bei modernen Gebäuden spielt insbesondere die Bauphysik mit Anforderungen an Schallschutz (Körperschall und Luftschall) und Wärmeschutz eine große Rolle, in Feucht- und Nassräumen zusätzlich der Feuchteschutz.
- Weit verbreitet sind heute im Neubaubereich Aufbauten, bei denen sich ein Estrich mit Dämmschichten auf einer Stahlbetonplatte befindet. Auf dem Estrich liegt meist ein Bodenbelag.
- Als Hohlboden bezeichnet man eine Systembodenbauart, die auf speziellen Unterkonstruktionen gelagert wird, um einen Hohlraum zwischen der Tragschicht und der Rohdecke zur Aufnahme von Installationen zu schaffen. Siehe auch: Doppelboden.
Beispiele
- Historischer Boden im Jagdmagazin des Jagdschlosses Grunewald, der bei Festivitäten abgedeckt wird, um ihn vor Fett-, Wein-, Saft- oder anderen Flecken zu schützen.
Definitionen im Bauwesen (Deutschland)
Im Bauwesen werden in Deutschland bei Maßangaben folgende Begriffe verwendet:
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| OKFF | Oberkante des Fertigfußbodens (Ebene bzw. Linie) |
| FFB | Der Fertigfußboden (Schicht) ist der obere Abschluss des Fußbodenaufbaus, der sich auf dem Rohfußboden befindet |
| OKRF | Oberkante des Rohfußbodens (Ebene bzw. Linie) |
| RFB | Der Rohfußboden (Schicht) ist der obere Abschluss der statisch wirksamen Tragschichten (z. B. der Decke des darunter liegenden Geschosses oder der Bodenplatte) |
Geschichte
Fußböden hatten gemäß Anordnungen zur Brandverhütung des 18. Jahrhunderts im Kurfürstentum Trier und weiteren Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches in der Nähe von Feuerstätten „wenigstens von Erde oder Leim (Lehm) geschlagen seyn, wenn selbe von Stein, Ziegeln oder Estrich zu fertigen dem Eigenthümer allzu kostspielich seyn sollte“.[1]
Initiative PRiF
In der Initiative PRiF Praxisgerechte Merkblätter im Fußbodenbau haben sich mehrere Fachverbände zusammengeschlossen, mit dem Ziel, Regelwerke und Merkblätter zu harmonisieren und so einen einheitlichen Konsens für anerkannte Regeln der Technik zu finden.[2] Unter den Verbänden befinden sich unter anderem der Zentralverband Deutsches Baugewerbe mit der Bundesfachgruppe Estrich und Belag, der Bundesverband Deutscher Steinmetze sowie der Bundesverband Estrich und Belag.[3]