Gerichtsdiener

veraltete Bezeichnung From Wikipedia, the free encyclopedia

Gerichtsdiener ist eine veraltete Bezeichnung für eine Person, die bei einem Gericht als Diener[1], also in untergeordneter und weisungsgebundener Funktion angestellt ist. Derartige sitzungspolizeiliche Aufgaben werden heute in Deutschland nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von den Justizwachtmeistern wahrgenommen (§§ 176 ff. GVG).

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Einzelnachweise

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