Gerichtsstab

Würdezeichen des Richters From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Gerichtsstab, auch Schwörstab, war ein Zeichen der richterlichen Gewalt und Würde des Gerichts in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtssymbolik.

Sigmund von Fraunberg als Kammer­richter. In der rechten Hand hält er den Gerichtsstab. Hans Holbein d. Ä., 1512 oder etwas später
Schwörstab des Hofgerichts Rottweil
Schwörstab des Hofgerichts Rottweil
Gerichtshand, Spätmittelalter, Osterzgebirge
Gerichtshand, Spätmittelalter, Osterzgebirge

Der Gerichtsstab wurde vor allem im Bereich der hohen Gerichtsbarkeit gebraucht:

  • Im Zuge des Amtsantritts eines Richters wurde der Amtseid auf den Gerichtsstab geleistet und der Stab dem neuen Amtsinhaber übergeben.[1] Bei einem Rücktritt legte der Richter den Stab nieder.
  • Während eines Verfahrens konnte der Stab ebenfalls niedergelegt werden, um eine Unterbrechung der Sitzung einzuleiten. Wollte der Richter inmitten eines Verfahrens abtreten, konnte er den Stab einem Beisitzenden übergeben, ohne eine Unterbrechung zu bewirken.[2]
  • Der Richter „stabte“ den Eid, indem er ihn auf den Gerichtsstab leisten ließ.
  • Nach der Tiroler Halsgerichtsordnung von 1499 und der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 wurde der Gerichtsstab nach Verlesen eines Todesurteils zerbrochen. Daher stammt auch der Ausdruck „den Stab über jemand brechen“.

Ein Gerichtsstab kam noch im frühen 20. Jahrhundert zum Einsatz. Bei der Verurteilung des Mörders von Wilhelm Busse gab es 1922 z. B. die Anweisung, dass der Stab dürr, 20 cm lang und an einer Stelle eingekerbt sein solle. Die Kerbe war wohl für ein problemloses Brechen des Stabes gedacht, da man ein Misslingen des Brechens als Zeichen höherer Mächte interpretiert haben könnte.[3]

Literatur

Einzelnachweise

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