Halacha

religionsgesetzliche Exegese des Talmud, rechtliche Auslegungen der Tora From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Halacha (Betonung auf der Schlusssilbe; hebräisch הֲלָכָה; abgeleitet vom Verb הלך halach: „gehen“, „wandeln“) ist der rechtliche Teil der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada. Die Halacha umfasst die 613 Mizwot (Gebote und Verbote), deren spätere Auslegung im Talmud sowie die Bräuche und Traditionen, die im Schulchan Aruch zusammengefasst wurden, enthält darüber hinaus aber auch allgemeine Rechtsgrundsätze. Von den 613 Mizwot sind 365 hebräisch שס״ה Schessah, deutsch Verbote, und 248 hebräisch רמ״ח Remach, deutsch Gebote.

Babylonischer Talmud

Geschichte

Die Texte der Halacha sind in Werken wie der Mischna (2. Jahrhundert), dem Babylonischen und Jerusalemer Talmud (5. und 6. Jahrhundert) oder in den späteren Kommentarwerken, so etwa in der Mischne Tora des Rechtsgelehrten und Philosophen Maimonides (12. Jahrhundert) gesammelt worden. Ein wesentlicher Teil des Entwicklungsprozesses der Halacha vollzog sich in Form gelehrter Korrespondenzen, insbesondere durch die Übermittlung von Responsen, (hebräisch שְׁאֵלוֹת וּתְשׁוּבוֹת sche’elot u-teshuvot, deutsch Fragen und Antworten).[1] Die rabbinischen Gelehrten bildeten eine kleine Gruppe spezialisierter Textgelehrter innerhalb der jüdischen Gemeinden und übernahmen die Auslegung der sich entwickelnden Halacha in einer Gesellschaft mit unterschiedlich ausgeprägten Formen religiöser Alphabetisierung. Das Funktionieren des „rabbinischen Briefnetzwerks“ hing entscheidend von der weiträumigen Verteilung jüdischer Gemeinden in der Diaspora und ihren etablierten Kommunikationsstrukturen ab.[2][3] Zur Verbreitung rabbinischer Responsen nutzten die Gelehrten ein Netzwerk aus Boten, Handelswegen, Synagogenknotenpunkten und mündlicher Vermittlung, wodurch die rabbinische Autorität trotz der geographischen Streuung der Diaspora aufrechterhalten werden konnte.[4] Der Aufstieg der Rabbiner wird in der Forschung, etwa bei Hezser[5] und Schäfer[6], als primär administrative und ordnungsleitende Institution innerhalb der jüdischen Gemeinden gesehen, deren Legitimität sich auf die Tora stützte, während spirituelle Funktionen sich erst sekundär stärker entwickelten.[7][8]

Auslegung

Hintergrund

Die Unterscheidung und die daraus resultierenden Folgen zwischen

  • der mündlichen (hebräisch תּוֹרָה שֶׁבַּעְל פֶּה Tora Shebe'al Peh) und
  • der schriftlichen Tora (hebräisch תּוֹרָה שֶׁבִּכְתָב Tora Schebichtaw)

ist die zentrale Thematik im rabbinischen Judentum. Neben dieser Vorstellung zweier gleich ursprünglicher Torot gibt es die andere Hypothese, wonach die Halacha durch Methoden der Bibelauslegung aus der schriftlichen Tora abgeleitet wurde.[9]

Aus heutiger Sicht lassen sich drei verschiedene Arten von Halacha unterscheiden:[10]

  • Gebote, die aus der jüdischen Bibel (Tanach) abgeleitet sind;
  • Gebote, die unabhängig von der Bibel bestehen;
  • Gebote, die unabhängig von der Bibel sind, aber nachträglich eine biblische Begründung erhielten.

Halacha und mündliche Tora

Historisch ist die Halacha ein Teil des Talmuds. Sie gehört zur so genannten mündlichen Überlieferung, die sowohl in Jerusalem als auch in Babylon seit der Zeit nach der Zerstörung des ersten Jerusalemer Tempels und dem babylonischen Exil festgehalten wurde.

„Die Halakhah besteht aus verschiedenen Komponenten. Manche sind sinajitischen, manche sind rabbinischen Ursprungs. Die Verbindlichkeit einer halachischen Anweisung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Von maßgeblicher Bedeutung ist der Nachweis einer langen Tradition und die Berufung auf eine anerkannte Autorität. Unter gewissen Umständen kann ein Brauch (Minhag), wenn er einer bestimmten Halacha widerspricht, diese ersetzen.“[11]

In diesen rechtlichen[12] Auslegungen der schriftlichen Tora spiegeln sich die unterschiedlichen Meinungen der Rabbiner (oder Rabbanim), Weisen und Gelehrten wider. Sie zielen auf Verhaltensregeln, die das gesamte Leben der Gläubigen betreffen. Historisch ist die Halacha ein Teil des Talmuds. Sie gehört zur so genannten mündlichen Überlieferung, die sowohl in Jerusalem als auch in Babylon seit der Zeit nach der Zerstörung des ersten Jerusalemer Tempels und dem babylonischen Exil festgehalten wurde.

„Die Halakhah besteht aus verschiedenen Komponenten. Manche sind sinajitischen, manche sind rabbinischen Ursprungs. Die Verbindlichkeit einer halachischen Anweisung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Von maßgeblicher Bedeutung ist der Nachweis einer langen Tradition und die Berufung auf eine anerkannte Autorität. Unter gewissen Umständen kann ein Brauch (Minhag), wenn er einer bestimmten Halacha widerspricht, diese ersetzen.“[13]

Unterscheidung in „de-oraita“ und „de-rabbanan“

Grundlegend in der jüdischen Rechtsphilosophie ist die Unterscheidung von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen (Halachot und Taqqanot) in solche, deren Ursprung auf die Tora zurückgeführt wird, und solche, die der späteren Diskussion[14] der Gegenstände durch Rabbanim und Rechtsgelehrte entspringen.[15]

So bedeutet:

Die Unterscheidung ist dabei häufig nicht einfach, da zu de-oraita nicht nur die; in der Tora schriftlich fixierten Vorschriften gezählt werden, sondern auch diejenigen, die mit Hilfe der Auslegung (Midrasch, hebräisch מִדְרָשׁ) aus dem Text gewonnen werden können, sowie die der mündlichen Überlieferung zugerechneten Gesetze[15] (hebräisch תּוֹרָה שֶׁבְּעַל־פֶּהthora sche-ba'al peh).

„(…) Die klassische Unterscheidung zwischen Naturrecht und göttlich geoffenbartem Recht gibt es für die Rabbinen [ Rabbanim ] nicht: das gesamte religiöse Recht geht ohne Unterschied direkt auf Gott zurück. Dennoch unterscheiden auch sie zwischen dem allen Menschen offenbarten Recht[16] und dem, das nur Israel offenbart worden ist.(…).“

Günter Stemberger: Das klassische Judentum. Kultur und Geschichte der rabbinischen Zeit. (2009)[17]

Siehe auch

Literatur

  • Yitzhak Goldfine: Einführung in das jüdische Recht. Eine historische und analytische Untersuchung des jüdischen Rechts und seiner Institutionen. Beiheft 2 zur Zeitschrift Verfassung und Recht in Übersee (ISSN 0342-1228), Hrsg.: Hamburger Gesellschaft für Völkerrecht und Auswärtige Politik, Hamburg 1973, DNB 730522741.
  • Zvi Zohar: Halacha. In: Dan Diner (Hrsg.): Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur (EJGK). Band 2: Co–Ha. Metzler, Stuttgart/Weimar 2012, ISBN 978-3-476-02502-9, S. 507–518.
  • Louis Jacobs: A Tree of Life. Diversity, Flexibility, and Creativity in Jewish Law. (The Littman Library of Jewish Civilization.), 2nd. edition, Oxford / Portland, Oregon 2007, auf booksof.louisjacobs.org
Commons: Halacha – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Halacha – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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