Hannah Ruschemeier
deutsche Juristin und Hochschullehrerin
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Hannah Ruschemeier (geboren im 20. Jahrhundert) ist eine deutsche Juristin für Öffentliches Recht und Hochschullehrerin.
Leben und Wirken
Von 2008 bis 2013 absolvierte Hannah Ruschemeier ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und in Athen. Im Anschluss war sie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre tätig, wo sie im Jahr 2018 mit einer Arbeit zum Thema „Der additive Grundrechtseingriff“ promoviert wurde. Ab 2017 absolvierte sie ein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das Referendariat beinhaltete Stationen bei der Europäischen Kommission und am Bundesverfassungsgericht, 2019 schloss sie mit dem Zweiten Staatsexamen ab.
Im Anschluss arbeitete sie an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften an ihrem Habilitationsprojekt zum Schwerpunkt „Der digitale Rechtsstaat“. Ab 2020 folgten Stationen als Forschungsreferentin zum Schwerpunkt „KI in Staat und Verwaltung“ am Center for Advanced Studies in Bochum. Es folgte eine Juniorprofessur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Digitalisierung und Datenschutzrecht an der Fernuniversität Hagen.[1]
Seit August 2025 forscht und lehrt Hannah Ruschemeier an der Universität Osnabrück.[2]
Hannah Ruschemeier engagiert sich als Mentorin beim Deutschen Juristinnenbund.[1]
Forschungsschwerpunkte
Hannah Ruschemeiers Forschungsschwerpunkte liegen im Öffentlichen Recht, dem Recht der Digitalisierung einschließlich rechtstheoretischer Grundlagen und dem Europarecht.
Sie forscht und lehrt insbesondere zu Plattformregulierung, Datenschutz im Grundrechtskontext, KI-Regulierung und normativen Dimensionen von Privatheit und (Daten-)Macht auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene mit dem Fokus, wie Recht dazu beitragen kann, Digitalisierungsprozesse gemeinwohlorientiert zu gestalten.[3]
2025 wurde sie in die Junge Akademie, weltweit die erste Akademie für junge Wissenschaftlerinnen aufgenommen.[4]
Publikationen (Auswahl)
- Der additive Grundrechtseingriff. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1403, Berlin 2019.
- Staatshaftung für automatisierte Verwaltungsentscheidungen (mit Mario Martini und Jonathan Hain), in: VerwArch 2021, S. 1–39.
- Kollektiver Rechtsschutz und strategische Prozessführung gegen Digitalkonzerne - viele Davids gegen Goliath? In: MMR 2021, S. 942–946.
- AI as a challenge for legal regulation – the scope of application of the Artificial Intelligence Act In: ERA Forum 23 (2023), S. 361–376.
- Data Brokers and European Legislation. In: European data projection law review Bd. 9, 2023, S. 27–38.
- KI Regulierung. Ansätze, Ideen, Pläne. Aus Politik und Zeitgeschichte 42, 2023
Ruschemeier veröffentlicht seit 2020 regelmäßig im Verfassungsblog.[5]
Auszeichnungen
- Ihre Dissertation erhielt den Promotionspreis des Freundeskreises Rechtswissenschaften der Juristischen Fakultät in Düsseldorf e.V.; die Druckkosten wurden durch das Bundesministerium des Innern gefördert.[6]