Hans Neureuter

deutscher Jurist, Regierungspräsident für das Saarland (1945–1946) From Wikipedia, the free encyclopedia

Hans Neureuter (* 8. Mai 1901 in Elberfeld (heute Wuppertal); † 31. Dezember 1953 in Saarbrücken) war ein deutscher Jurist. Er war 1945–1946 Regierungspräsident des Regierungsbezirks Saar und von 1946 bis 1953 Präsident des Oberlandesgerichtes Saarbrücken.

Leben

Das Studium der Rechtswissenschaft schloss Neureuter 1923 in Köln mit der Ersten Staatsprüfung ab, nach dem Referendariat folgte 1927 die Große Staatsprüfung. Im damals vom Deutschen Reich getrennten, unter Völkerbundmandat stehenden Saargebiet war er von 1928 bis 1930 als Richter und Staatsanwalt, anschließend bis 1936 als Rechtsanwalt in Saarbrücken tätig. Infolge der Volksabstimmung 1935 und der Angliederung des Saargebiets an das nationalsozialistische Deutsche Reich wurde Neureuter nach den NS-Rassegesetzen als „Halbjude“ diskriminiert.[1] Das Oberlandesgericht Köln verhängte 1936 ein Berufsverbot gegen ihn und er wurde aus politischen Gründen aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen. In der Arbeitslosigkeit verfasste er eine Dissertation Zur Vollstreckungsgegenklage gegen ausländische Urteile, mit der er 1941 an der Universität Köln zum Dr. iur. promoviert wurde. Danach arbeitete er bis 1944 als juristische Hilfskraft in einer Saarbrücker Anwaltskanzlei.

Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs ernannte der US-Befehlshaber in Saarbrücken, Oberst Louis G. Kelly, am 4. Mai 1945 Neureuter zum Regierungspräsidenten für den provisorischen „Regierungsbezirk Saar“. In dieser Position blieb er zunächst auch nach der Übergabe an die französische Besatzungsmacht im Juli 1945. Von dieser wurde das Saarland der Zuständigkeit des alliierten Viermächte-Kontrollrats entzogen und somit zu einer, nicht mehr Deutschland angehörenden, eigenen Verwaltungseinheit, deren auswärtige Beziehungen und militärische Sicherheit Frankreich oblagen. Innenpolitisch sollte sich das Land eine eigene Verfassung und ein eigenes Staatsbürgerschaftsrecht geben.[2] Das von Neureuter geleitete Regierungspräsidium übernahm de facto die Funktionen einer Landesregierung.[3] Am 8. Oktober 1946 entließ der französische Militärgouverneur Gilbert Grandval ihn jedoch; an die Stelle des Regierungspräsidenten trat nun die Verwaltungskommission des Saarlandes unter der Leitung von Erwin Müller.

Neureuter wurde anschließend Präsident des neuerrichteten Oberlandesgerichts Saarbrücken, des obersten Gerichts im Saarland, das in dieser Zeit zum autonomen Land unter französischem Protektorat erklärt wurde und bis 1956 kein Teil der Bundesrepublik Deutschland war. Nach der Wiederherstellung der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit wurde Neureuter 1950 zusätzlich zum ersten Vorsitzenden des Ärztegerichtshofes im Saarland berufen. Beide Positionen hatte er bis zu seinem Tod 1953 inne.

Literatur

  • Peter Wettmann-Jungblut, Rainer Möhler: Rechtsanwälte an der Saar 1800–1960. Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes. Gollenstein, 2004.

Einzelnachweise

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