Hermann Menze

deutscher Parteifunktionär (NSDAP) From Wikipedia, the free encyclopedia

Hermann Menze (* 29. August 1901 in Kalthof, Gemeinde Hennen; † 13. Juli 1979 in ebenda) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP).

Leben

Nach der Mittleren Reife am Realgymnasium Schwerte absolvierte Hermann Menze eine kaufmännische Lehre in Iserlohn und war anschließend in seiner Lehrfirma als Inlands- und Auslandskorrespondent im Ein- und Verkauf tätig. Er wurde Leiter einer Einkaufsabteilung einer Iserlohner Exportfirma, bis er im September 1931 arbeitslos wurde. Menze engagierte sich schon recht früh politisch und schloss sich 1920 dem Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund, dem Freikorps Oberland und dem Wehrwolf an. Zur NSDAP kam er am 21. September 1921 durch seinen Beitritt in die NSDAP-Ortsgruppe München. Nach dem missglückten Putsch im September 1923 wurde die Partei verboten. Zum 15. August 1925 trat er in Iserlohn in die neugegründete Partei ein (Mitgliedsnummer 28.685),[1] wo er Gründer und Geschäftsführer der Ortsgruppe sowie Ortsgruppenleiter wurde. Ab April 1933 übernahm er die Leitung der NSDAP-Ortsgruppe Iserlohn-Ost und war Stadtverordneter in Iserlohn sowie Kandidat für den Preußischen Landtag. Im April 1934 wurde er NSDAP-Kreisleiter im Kreis Iserlohn und blieb bis zum Kriegsende, mit Unterbrechung durch den Wehrdienst von August 1942 bis Juli 1943, in diesem Amt. Hauptamtlich leitete er den Kreis von Dezember 1936 an und war zuvor Abteilungsleiter/stellvertretender Vorsitzender des Arbeitsamtes Iserlohn. Vom Jahresbeginn 1944 an war er Sonderbeauftragter des Gaues Westfalen-Süd für Umquartierungsfragen.

Am 25. Mai 1945 wurde er im Internierungslager Staumühle interniert, wo er bis zum 16. Juni 1948 einsaß. Die Spruchkammer Hiddesen verurteilte ihn am 2. Juni 1948 zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren, die durch die Internierung verbüßt waren. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 5000 Reichsmark verhängt. Die Revision des Anklägers gegen dieses Urteil blieb erfolglos. Im Gnadenwege wurde durch den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 1951 die restliche Geldstrafe bzw. die Verfahrenskosten von insgesamt 759,40 Deutsche Mark erlassen. Im Entnazifizierungsverfahren wurde Menze durch den Hauptausschuss Hagen am 4. August 1949 in die Kategorie IV (Mitläufer) ohne Vermögenssperre eingestuft.

Zuletzt verdiente er den Lebensunterhalt für sich und seine Familie als Hilfsarbeiter und später als Kaufmann.

Literatur

  • Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 254f (Digitalisat)

Einzelnachweise

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