Innominatkontrakt
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Innominatkontrakt (lateinisch contractus innominatus) war eine nachklassische Vertragsform im römischen Recht. Er war ein allgemein gehaltener (namenloser) Vertragstyp ohne technische Bezeichnung. Auf irgendeine Leistung hin wurde er vollzogen durch irgendeine Gegenleistung.
Der Begriff des Innominatkontraktes ist eine Entwicklung der oströmischen Schultradition und des gelehrten Recht des Mittelalters. Hergeleitet wird er aus einem Kommentar Ulpians zum Edikt de pactis unter Verallgemeinerung des Gedankens,[1] dass grundsätzlich auch bei atypischen Austauschverhältnissen, nach Erbringung der Leistung die Gegenleistung (zur Not per Klage) verlangt werden kann. Für die Durchsetzung war dabei der Klageweg der actio praescriptis verbis eröffnet. Gleichwohl wurde gegenüber nicht klagbaren Abreden abgegrenzt, die im römischen Recht als nuda pacta bezeichnet wurden.
In der weiteren Entwicklung wurde die Unterscheidung in klagbare Konsensualverträge und Innominatkontrakte von den Glossatoren und den Kommentatoren zunächst beibehalten. Dabei fielen auch einige der zentralen Verträge dieser Zeit, wie der Lehensvertrag, in die Kategorie der unbenannten Verträge.[2]
Das kanonische Recht des Mittelalters band den Schuldner dann an jede vertragliche Abrede (pactum) und ließ die generelle Klagbarkeit von Vertragsverpflichtungen zu. Dabei verlort sich der Innominatkontrakt seiner Form nach als Vertragstyp, obgleich Eduard Gans mit seiner Forderung zu Beginn des 19. Jahrhunderts, dass es der Innominatkontrakte nicht bedürfe, nochmals gehörigen Widerstand in der Vertreterschaft der Pandektisten erzeugte. Die Kodifikationen des 19. Jahrhunderts beendeten den Streit dann allerdings, denn fortan wurde der kanonistischen Lehre gefolgt, der Innominatvertrag ging unter.[2] Heute ist jeder Vertrag klagbar.
Literatur
- Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 260–261.
- Susanne Lepsius: Innominatkontrakt. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band II, Lieferung 13, Sp. 1225–1226.
- Ulrike Babusiaux: Klagen aus Innominatverträgen (actiones praescriptis verbis): Verfahrenseinleitung. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Band 1 §§ 1–58. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5, S. 2531 f.